Ausgabe Nummer 37 (2005)

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Lohnpressen für Dritte

Obstverwerter

Fachmännische Verarbeitung garantiert

Anerkannte Thurgauer Süssmoster verarbeiten Ihren Fruchtsaft zu einem vorzüglichen Tafelgetränk und machen dieses durch die Pasteurisation ohne Zusatzstoffe haltbar. Auf Wunsch klärt der Süss-moster Ihren frischen Most ab Presse.
Die auf der Liste aufgeführten Süssmoster absolvierten einen Ausbildungskurs und stellen sich einer jährlichen Weiterbildung. Anerkannte Süssmoster sind so auf dem aktuellen Stand, was in der Obstverwertung läuft und aktuell im Trend ist. Für die verrichtete Arbeit gewährt der Süss-moster Garantie (beachten Sie auf der Tarifliste, 6. Arbeitsgarantie).

Richtpreise der bäuerlichen Süssmosterei für die anerkannten Thurgauer Obstverarbeiter 2005

Entkeimungsgebühren für Süssmost und Traubensaft

1. Pasteurisieren

Bis 100 l Fr. 0,31 / l
201 – 250 l Fr. 0,25 / l
101 – 125 l Fr. 0,29 / l
251 – 300 l Fr. 0,24 / l
126 – 150 l Fr. 0,28 / l
301 – 450 l Fr. 0,23 / l
151 – 200 l Fr. 0,26 / l
ab 451 l Fr. 0,22 / l

2. Gefässzuschläge: pro Gefäss

Gefäss mit Filter
Ballone, fest verschlossen
Kleinflaschen
Kleinflaschen, bei Mitarbeit des Kunden
Bag in Box
Bag in Box, bei Mitarbeit des Kunden
Fr. 5.–
Fr. –.50
Fr. –.15
Fr. –.10
Fr. 1.–
Fr. –.50

3. Energiekosten

Liefert der Süssmoster die Pasteurisationsenergie, ist er berechtigt, die entsprechenden Kosten zu verrechnen. (Fr. 2.50 pro 100 Liter pasteurisieren.)

4. Materiallieferungen

Diese werden immer zum Katalogpreis verrechnet. Bag in Boxen werden nach den Preisen der Materiallieferanten verrechnet. Bei grösseren Mengen ist der Preis für 10 l. Fr. 3.30/Stück und 5 l. Fr. 2.30/Stück.

5. Zusätzliche Arbeitsleistungen

Reinigungsarbeiten, Klären, Pressen usw. nach den ortsüblichen Ansätzen.
Bei aussergewöhnlich grosser Entfernung vom Süssmoster zum Kunden kann der Süssmoster eine Wegentschädigung verlangen. Zusätzliche Arbeitsleistungen und Maschinenkosten werden nach den aktuellen FAT-Tarifen verrechnet.

6. Arbeitsgarantie

Einwandfreie Gefässe vorausgesetzt, leistet der Süssmoster folgende Garantie:
Gärung innert 15 Tagen: Voller Lohn zurück oder nochmalige kostenlose Entkeimung.
Gärung innert 30 Tagen: Halber Lohn oder nochmalige Entkeimung zum halben Preis.

Lohnpressen für Dritte

Die Kundenmoster aus dem Thurgau und den angrenzenden Gebieten pressen Ihr Obst oder Ihre Trauben zu frischem Fruchtsaft. Die Betriebe verarbeiten Ihr eigenes Obst, fachmännisch und mit einer optimalen Ausbeutung ganz nach Ihren Wünschen. Erkundigen Sie sich bei einem der unten stehenden Verarbeitungsbetrieben und holen Sie sich weitere Informationen ein. Anmeldungen werden jederzeit telefonisch entgegengenommen. Falls Sie den Transporttank zum Klären benötigen, teilen Sie dies gleich bei der Anmeldung mit.
Einige Betriebe zentrifugieren den frischgepressten Most ab Presse, sodass dieser anschliessend gleich weiter verarbeitet werden kann. Über die detaillierten Tarife informiert Sie der Kundenmoster gerne selber ausführlich.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Thurgauische Beratungsstelle für Obstverwertung, Hubstrasse 3, 8269 Fruthwilen, Telefon 071 664 25 31, E-Mail: mgof@datacomm.ch oder www.tgmost.ch

Leiter Beratungsstelle: Mäni Graber