Ausgabe Nummer 44 (2005)
Maschinenbeschaffung im Frühbezug
Maschinenbeschaffung im Frühbezug
Der Herbst ist die Saison der Ernte; die Maschinen stehen nochmals in vollem Einsatz. Schon bald werden sie gewaschen, repariert, geschmiert und eingewintert. Manch ein Gerät hat seinen Dienst getan und muss einer neuen Maschine Platz machen. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt zum Kauf? Soll noch im Herbst bestellt oder soll bis im Frühling zugewartet werden? In der landwirtschaftlichen Presse wird in zahlreichen Inseraten auf Frühbezugsrabatte hingewiesen.

Bei Futtererntemaschinen ist
das Frühbezugssystem am
meisten verbreitet.
Das Konzept des Frühbezugs
Der Frühbezugsrabatt ist einerseits ein Instrument zur Erleichterung der Dispo-sition auf den verschiedenen Stufen vom Hersteller zum Händler und andererseits ein Marketinginstrument. Der Landmaschinenhersteller gibt seinem Generalimporteur bessere Konditionen, die dieser seinen Händlern weitergibt. Der Landwirt kann auf diese Weise von zusätzlichen Rabatten im Bereich von 10% profitieren. Die Konditionen variieren von Anbieter zu Anbieter. Die angebotenen Produkte sind vornehmlich Futter- oder Grosserntemaschinen sowie Pressen. Auch auf Dünger oder Pflanzenschutzmittel kann es Frühbezugsrabatt geben.
Die Hersteller von Futtererntemaschinen produzieren hohe Stückzahlen. Durch das Frühbezugssystem können Sie im Herbst abschätzen, wie viele Einheiten produziert werden sollen. Der Frühbezug ist also für die Hersteller der Maschinen ein wichtiges Instrument in deren Produktionsplanung.
Es ist aber auch ein wichtiges Marketinginstrument, um die Verkäufe anzukurbeln.
In welchen Fällen kann ein Frühbezug sinnvoll sein?
Grundsätzlich ist es wie bei jedem Maschinenkauf. Zuallererst muss abgeklärt werden, ob die Maschine wirtschaftlich eingesetzt werden kann (Maschinenkos-tenberechnungen sind bei der Fachstelle Betriebsberatung und Landtechnik erhältlich). Wenn diese Voraussetzung
erfüllt ist, dann kann der Landwirt von besseren Konditionen profitieren. Strategische Planung auf dem Betrieb mit weitsichtiger Organisation beim Einsatz und bei der Beschaffung von Maschinen kann sich für das Portemonnaie positiv auswirken.
Hingegen ist von einem Kauf als Antwort auf ein Frühbezugsinserat mit hohen Rabattaussichten oder auf Druck des eigenen Händlers dringendst abzuraten. Sollte dennoch ein Vertrag im Affekt abgeschlossen werden, so besteht nach Obligationenrecht grundsätzlich keine Rücktrittsmöglichkeit, ausser man vereinbart eine solche für eine bestimmte Zeitperiode. Möchte ein Käufer dennoch vom Vertrag zurücktreten, so müsste er beweisen können, dass im Vertragsgegenstand ein wesentlicher Irrtum liegt oder dass er absichtlich getäuscht wurde. Deshalb gilt: Nicht auf Lockvogelangebote einsteigen!
Der Frühbezugskauf in der Praxis
Die Periode des Frühbezugs dauert je nach Anbieter von September bis Ende Januar. Während dieser Zeit kann der Kunde bei verschiedenen Anbietern Offerten einholen. Wenn die verschiedenen Angebote überprüft und miteinander verglichen worden sind, kann sich der Kunde für eine Maschine entscheiden und mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag ab-schliessen. Die Auslieferung der Maschine findet nach gegenseitiger Vereinbarung im Frühling statt. In der Regel erfolgt die Bezahlung nach der Lieferung, entweder innerhalb einer kurzen Frist oder bar nach Abzug eines Skontos oder innerhalb von 30 Tagen zum vereinbarten Nettopreis. Oft beträgt das Skonto 2%. Davon sollte der Käufer Gebrauch machen! Eine weitere Möglichkeit ist die Vorauszahlung. Je nach Höhe des Vorauszahlungsskontos kann dies für den Käufer ebenso finanziell sinnvoll sein.
Hinweise und Tipps
Beim Kauf einer Maschine besteht auch die Möglichkeit, sich eine gute Occasion zu beschaffen. Eine andere Strategie kann der gemeinsame Einkauf von mehreren Maschinen sein, um bessere Konditionen zu erhalten. Verschiedene Anbieter bieten dem Käufer die Möglichkeit an, die Heuerntemaschinen selber zusammenzusetzen. Mechanisch begabte Landwirte können hier sparen.
Schliesslich können Maschinenkosten auch unter Kollegen geteilt werden, wenn der Kauf einer Maschine in einer Maschinengemeinschaft erfolgt (Gemeinschaftsverträge sind bei der Fachstelle Betriebsberatung und Landtechnik erhältlich).
Wer eine beachtliche Summe Geld inves-tiert, soll sich nicht scheuen, verschiedene Angebote zu prüfen und mit den Anbietern zu verhandeln!
