Ausgabe Nummer 43 (2009)

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Mindestlöhne bleiben unverändert

Die Mindestlöhne für Arbeitnehmende aus den neuen EU-Staaten bleiben für das Jahr 2010 unverändert bei 3110 Franken pro Monat. Um 30 Franken erhöht wurden die unteren und oberen Grenzwerte der Lohnrichtlinien der Bauernverbände und ABLA.

An der jährlichen Koordinationssitzung mit Vertretern der Landwirtschaft, der landwirtschaftlichen Angestelltenverbände und Behörden wurde der Mindestlohn für Arbeitskräfte aus den neuen EU-Staaten festgelegt. Er bleibt angesichts der wirtschaftlichen Lage in der Landwirtschaft und in gesamt Europa unverändert bei 3110 Franken pro Monat. Der Mindestlohn ist verbindlich für Arbeitskräfte aus Lettland, Estland, Litauen, Polen, Slowakei, Tschechei, Ungarn, Slowenien, Rumänien und Bulgarien. Für alle anderen Arbeitskräfte gelten die Lohnrichtlienen der Bauernverbände und der ABLA (Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände landwirtschaftlicher Angestellte). Diese Richtlöhne enthalten eine Unter- und Obergrenze, abgestuft nach Funktion und Ausbildung. Diese Grenzwerte werden auf das nächste Jahr um 30 Franken angehoben, was einer Lohnerhöhung zwischen einem und 0,7 Prozent entspricht. Bei den Lohnverhandlungen mit den Angestellten sind einerseits die individuellen Leistungen des Mitarbeiters und andererseits die Möglichkeiten des Betriebes zu berücksichtigen. Bei gut qualifi zierten Angestellten spielt der Markt sowie die Konkurrenz zu anderen Branchen eine wesentliche Rolle. Die neuen Richtlöhne werden, sobald vorhanden, auf den Homepage des Verband Thurgauer Landwirtschaft (www.vtg.ch) zum Herunterladen bereitgestellt.

Keine Änderung bei den Bewilligungsverfahren
Die gesetzlichen Grundlagen für Arbeitsbewilligungen bleiben auch für das Jahr 2010 unverändert. Für Arbeitskräfte aus den neuen EU-Staaten gilt der Inländervorrang, die Mindestlöhne und eine Kontrolle der Verträge durch die Arbeitsmarktbehörden.

Adrian von Grünigen,
Verband Thurgauer Landwirtschaft