Ausgabe Nummer 43 (2010)
Mit Franchise und Hausarztmodell bis 45 Prozent Prämien sparen
Freie Arztwahl, Hausarztversicherung, mit oder ohne Unfalldeckung. Bei der Krankenkasse Agrisano gibt es unterschiedliche Modelle und Sparmöglichkeiten. Wer sich in der Arztwahl einschränkt oder mehr Kosten in Form einer Franchise selber trägt kann bis zu 45 Prozent der Prämien einsparen.
Wer gesund ist kann mit einer höheren Franchise sehr viel Prämie sparen. Die normale Franchise für Erwachsene beträgt 300 Franken. Die wählbare Franchise kann für jede erwachsene Person auf 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 Fran¬ken festgelegt werden. Naben der Franchise muss die Krankenkasse auch noch einen Selbstbehalt von 10 Prozent von den Krankheitskosten abziehen, bevor die Vergütung an den Versicherten geht. Der Selbstbehalt beträgt im Maximum 700 Franken pro Jahr für Erwachsene oder 350 Franken für Kinder.
Je höher die wählbare Franchise, desto mehr Rabatt ist möglich. Wie hoch dieser Rabatt ist, wird durch Gesetz und die Krankenkassen festgelegt. Die Rabatte sind deshalb je nach Krankenversicherung unterschiedlich. Die Krankenkasse Agrisano bietet zum Beispiel folgende Rabatte:
Bei 500 Franken Franchise: 4 Prozent
Bei 1000 Franken Franchise: 14 Prozent
Bei 1500 Franken Franchise: 24 Prozent
Bei 2000 Franken Franchise: 34 Prozent
Bei 2500 Franken Franchise: 40 Prozent
Optimale Franchise wählen
Die Franchise sollte so gewählt werden, dass im extremen Schadenfall die daraus resultierenden Kosten auch zu tragen sind. Insbesondere ist bei Familien zu beachten, dass in einem Jahr mehrere Personen erkranken könnten und so eine Belastung von mehreren tausend Franken entsteht. Selbstständigerwerbende sowie die mitarbeitenden Familienmitglieder müssen ausserdem miteinbeziehen, dass auch bei Unfallkosten Franchise und Selbstbehalt abgezogen werden.
Die Franchise gilt pro Kalenderjahr. Dabei ist das Behandlungsdatum massgebend. Die Art und Weise der Franchiseberechnung ist gesetzlich geregelt und lässt keinen Spielraum. Wer beispielsweise Ende Dezember erkrankt und sich bis in den Januar hinein behandeln lassen muss, muss die Franchise für jedes Jahr einmal bezahlen.
Wie funktioniert die Kostenbeteiligung
Wie Franchise und Selbstbehalt abgerechnet werden, ist aus folgendem Beispiel ersichtlich. Wegen einem Unfall musste sich ein Landwirt mehrmals behandeln lassen und hatte eine Arztrechnung von 2300 Franken zu begleichen. Seine gewählte Franchise beträgt 1500 Franken. Für die Berechnung der Vergütung wird zuerst die Franchise abgezogen. Vom Rechnungsbetrag bleiben noch 800 Franken. Davon ist noch der Selbstbehalt von 10 Prozent abzuziehen. Zum Schluss werden 720 Franken an den Patienten vergütet. Die selbstgetragenen Kosten laufen sich auf 1580 Franken.
Hätte der Patient die gesetzliche Franchise von 300 Franken gewählt, hätte er nur 500 Franken selber bezahlt. Damit bezahlt er aus eigener Tasche 1080 Franken mehr an die Kostenbeteiligung. Entscheidend, ob sich eine höhere Franchise lohnt, ist natürlich die Einsparung bei den Prämien. Wäre der Landwirt im beschriebenen Beispiel bei der Agrisano versichert gewesen, hätte er im Jahr 2010 mit der Franchise von 1500 Franken insgesamt 840 Franken Prämien gespart. Aufgrund der höheren Franchise beträgt sein «Verlust» gemäss Beispiel 240 Franken. In der Regel lohnt sich eine höhere Franchise dann nicht mehr, wenn regelmässig über 1000 Franken Kosten pro Jahr anfallen.
Hausarztmodelle lohnen sich
Wer bereit ist, für fast alle Behandlungen den gewählten Hausarzt zu konsultieren, spart bei der Agrisano 8 Prozent der Prämien ein. Notfälle, Augenärzte und Frauenärzte sind von der Konsultationspfl icht beim Hausarzt ausgenommen. Sehr viele Hausärzte in ländlichen Regionen sind für das Hausarztmodell AGRI-eco der Agrisano zugelassen, so dass in der Regel der bisherige Hausarzt als zuständiger Arzt festgelegt werden kann.
Der Vorteil des Hausarztmodelles ist die optimale Betreuung durch den gleichen Mediziner. Doppelspurigkeiten und unnötige Behandlungen können dadurch vermieden werden.
Der Rabatt verpflichtet bei gesundheitlichen Störungen den gewählten Hausarzt als erstes zu besuchen. Dieser leitet die medizinischen Massnahmen ein und überweist den Patienten wenn nötig an einen Spezialisten. Im weiteren besteht die Pfl icht, das jeweils günstigste Medikament einzusetzen.
Änderungen schriftlich melden
Änderungen bei den Franchisen müssen bis Ende November schriftlich der Krankenkasse gemeldet werden. Für den Wechsel ins Hausarztmodell ist ein Antrag zu unterschreiben. Verlangen Sie bei der Regionalstelle die Bedingungen dazu. Damit der gesamte Versicherungsschutz optimal gestaltet werden kann, lohnt es sich, die Versicherungsberatung des Verbands Thurgauer Landwirtschaft in Anspruch zu nehmen. In Zusammenarbeit mit der Krankenkasse Agrisano können wir sinnvolle und günstige Lösungen anbieten. Das Beraterteam ist unter der Nummer 071 626 28 90 erreichbar.
Adrian von Grünigen, Verband Thurgauer Landwirtschaft
