Ausgabe Nummer 38 (2004)

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Mutter schafft – mit oder ohne Mutterschaftsversicherung

Editorial
 
Mutter schafft – mit oder ohne Mutterschaftsversicherung
 
 
Die Delegiertenversammlung der SVP Thurgau hat bei der Abstimmungsvorlage zum «Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft» im Gegensatz zu den anderen bürgerlichen Parteien im Thurgau, klar eine andere Parole gefasst als der Schweizerische und der Thurgauer Bauernverband. Unter dem Eindruck der heute hohen Sozialkosten bei der Invaliden- und Krankenversicherung sowie der Diskussion zu Missbräuchen sagten die Delegierten der SVP Thurgau Nein zur Erwerbsersatzentschädigung bei Mutterschaft. Sie befürchten weitere Kosten. Eines muss in diesem Zusammenhang gesagt werden: Im Gegensatz zu obgenannten Versicherungen kann bei der Mutterschaftsversicherung kein Missbrauch betrieben werden. Kein Arzt wird eine Mutterschaft bestätigen, ohne dass ein Kind geboren wird.
Die Bauernverbände sehen in der Mutterschaftsentschädigung eine Gelegenheit, die Stellung der mitarbeitenden Bäuerinnen auf dem Betrieb zu verbessern. Im Hinblick auf die soziale Absicherung der Bäuerinnen ist die eigene AHV-Abrechnung für die Frauen ein längst fälliger Schritt, der durch die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes unterstützt würde.
Mit Spannung wird der Volksentscheid zum Erwerbsersatzgesetz erwartet. Den Bauernfamilien empfehle ich, mit oder ohne Mutterschaftsentschädigung den Schritt zur eigenen AHV-Abrechnung für die mitarbeitende Ehefrau zu machen. Dieser Schritt verbessert die Stellung der Bäuerin und gibt wenig Mehraufwand. Kommt dann das Mutterschaftsgeld – was ich sehr hoffe – bringt es für junge Bauernfamilien bei der Geburt eines Kindes einen willkommenen Ersatz für den Erwerbsausfall.

Hermine Hascher, Geschäftsführerin Thurgauer Bauernverband
 
 
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