Ausgabe Nummer 50 (2009)

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Neue Lohnrichtlinien für 2010

Die Mindestlöhne für bewilligungspflichtige Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft bleiben für das Jahr 2010 auf 3110 Franken pro Monat. Dies hat eine Arbeitgruppe mit Vertretern der Bauernverbände, der Arbeitnehmerverbände und der kantonalen Arbeitsmarktbehörden in Bern beschlossen. Bei den Lohnrichtlinien des schweizerischen Bauernverbandes wurden Erhöhungen um 30 Franken pro Monat vorgenommen.


Die schlechte wirtschaftliche Lage in Europa und der Schweiz hat im Jahr 2009 dazu geführt, dass wieder mehr Arbeitskräfte in der Landwirtschaft eine Stelle gesucht haben. Auch andere Wirtschaftszweige werden für das Jahr 2010 wenig oder gar keine Lohnerhöhung gewährleisten können. Im Jahr 2010 muss die Landwirtschaft mit stagnierenden oder sinkenden Produktepreisen rechnen. Vor diesem Hintergrund wurde beschlossen, die Mindestlöhne für bewilligungspfl ichtige Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft für das Jahr 2010 auf 3110 Franken pro Monat, gleich hoch wie im Jahr 2009, zu belassen. Dieser Mindestlohn gilt für Arbeitsverhältnisse mit Personen aus den neuen EU-Staaten wie zum Beispiel Lettland, Polen oder Rumänien. Für alle übrigen Arbeitsverhältnisse haben die Bauernverbände zusammen mit den Arbeitnehmervertretern wiederum die Lohnrichtlinien für die Landwirtschaft festgelegt.

Richtlöhne 2010 als Hilfsmittel für die Lohnfestlegung
Das untere und obere Lohnband wurde um 30 Franken erhöht. Damit bleibt für die individuelle Lohnfestlegung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer genügend Spielraum, um aufgrund der Ausbildung, Funktion und Leistung den Lohn festzulegen. Wichtig ist zu wissen, dass auch die Löhne für Personal im landwirtschaftlichen Haushalt nach diesen Richtlinien festgelegt werden. Die Vertreter der Bauernverbände wiesen klar darauf hin, dass die Lohnrichtlinien keine Mindestlöhne enthalten und die Festlegung nach wie vor eine Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist. Wer einen guten Angestellten oder eine motivierte Angestellte behalten will, sollte eine Lohnerhöhung gewähren. Wobei auch festgehalten wurde, dass für ein langjähriges Arbeitsverhältnis nicht nur der Lohn, sondern besonders auch das Arbeitsklima, die Arbeitszeiten oder auch die Unterkunft und Verpflegung entscheidende Faktoren sind.

Die vollständige Lohnrichtlinie ist auf der Homepage des Verband Thurgauer Landwirtschaft unter www.vtgl.ch abrufbar.

Adrian von Grünigen, Verband Thurgauer Landwirtschaft