Ausgabe Nummer 23 (2007)
Neue Rahmenbedingungen für landwirtschaftliche Biogasanlagen
In der zurückliegenden Frühlingssession hat das Parlament wichtige Weichenstellungen
zur zukünftigen Energiepolitik der Schweiz vorgenommen. Einige dieser Entscheide
sind auch für die landwirtschaftliche Biogasverstromung relevant. In Zeiten sinkender
Produzentenpreise stellt sich der eine oder andere Landwirt die Frage nach alternativen
Verdienstmöglichkeiten in neuen Märkten. Für einen Teil der Landwirtschaft kann die
Biogasverstromung solch einen neuen Markt darstellen.
Mittelfristig (ab 2020) droht der Schweiz eine Unterversorgung mit Strom. Die Unterversorgung entsteht, weil die Nachfrage zurzeit mit rund 2 Prozent pro Jahr wächst, bestehende Atomkraftwerke ab 2020 aber sukzessive abgestellt werden müssen.
Um die Lücke zu decken, werden Alternativen gesucht, und plötzlich erinnern sich Politik und Gesellschaft an das Potenzial der landwirtschaftlichen Energieproduktion. Die Landwirtschaft kann sich dabei als interessante Partnerin für eine saubere und dezentrale Energieversorgung erweisen. Das Potenzial darf aber nicht überschätzt werden.
Energielandschaft Schweiz
Im Jahre 2005 wurde der Schweizer Elektrizitätsbedarf zu knapp zwei Dritteln mittels Wasserkraft gedeckt, rund ein Drittel wird in Atomkraftwerken produziert, der Rest stammt aus thermischen Anlagen respektive aus sogenannten erneuerbaren Quellen. Der Anteil der Landwirtschaft an der im Jahr 2005 produzierten Elektrizität macht weniger als 0,1 Prozent aus. Dieser Anteil könnte mit der konsequenten Nutzung von Biomasse-, Solar- und Windstrom bis 2035 auf immerhin zirka 4 Prozent gesteigert werden. Die aktuellen Entwicklungen lassen hoffen.
Kostendeckende Einspeisevergütung
Im Rahmen der Revision des Elektrizitätsgesetzes soll die Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen mit einer kostendeckenden Einspeisevergütung gefördert werden. Über eine Verteuerung von 0,6 Rappen pro Kilowattstunde Strom wird ein Fonds geöffnet, in den jährlich rund 320 Millionen Franken einfliessen. Mit den Geldern wird die nachhaltige Stromproduktion gefördert. Biogasstrom, aber auch Wind- oder Solarstrom sollen von einer sogenannten kostendeckenden Einspeisevergütung profitieren, die die wahren Gestehungskosten abdeckt. Zurzeit werden die Details der Regelung auf Verordnungsebene erarbeitet. Das neue Gesetz soll per 1. Januar 2008 in Kraft treten und gilt rückwirkend für alle Anlagen, die ab 1. Januar 2006 ans Netz gegangen sind.
Raumplanung
Parallel dazu wird der Landwirtschaft im Rahmen der Revision des Raumplanungsgesetzes die Möglichkeit zugestanden, im Energiebereich zusätzliches Einkommen zu erwirtschaften. Bauten und Anlagen, die der Gewinnung von Energie aus Biomasse dienen, gelten neu als zonenkonform und werden damit der übrigen landwirtschaftlichen Produktion gleichgestellt.
Staatliche Fördermassnahmen
Mit der Agrarpolitik 2011 reagiert auch das Bundesamt für Landwirtschaft auf die aktuellen Entwicklungen und stellt neue Förderinstrumente im Energiebereich zur Verfügung. Zu den bisherigen Fördermassnahmen wie Investitionskredite für Biogasanlagen, Anbaubeiträge für nachwachsende Rohstoffe und Beiträge für die Verarbeitung von nachwachsenden Rohstoffen in anerkannten Pilot- und Demonstrationsanlagen kommen mit der AP 2011 zwei neue Massnahmen hinzu: Gemäss Art. 106/107 der AP 2011 können Investitionskredite neu für einzelbetriebliche und gemeinschaftliche Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie vergeben werden. Hierbei gilt insbesondere zu beachten, dass neu alle erneuerbaren Energien von Investitionskrediten profitieren können (also beispielsweise auch Solar- oder Windstromanlagen und nicht nur Biogas). Mit Art. 77 der AP 2011 (Ressourcenprogramm) wird zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, für regionale oder branchenspezifische Projekte, die einen Beitrag zum Ressourcenschutz leisten (zum Beispiel Effizienzsteigerung in der Energienutzung), einen finanziellen Beitrag zu erhalten.
Fazit
Wichtige Weichen sind gestellt. Die Rahmenbedingungen sind bekannt. Mit den Verordnungen werden nun noch die Leitplanken gesetzt. Die Energieproduktion wird sich nicht als Retterin der Schweizer Landwirtschaft entpuppen. Sie hat aber das Potenzial, für einen Teil der Schweizer Landwirtinnen und Landwirte einen neuen Betriebszweig zu eröffnen und damit eine alternative Verdienstmöglichkeit in einem neuen Markt zu schaffen. Gleichzeitig kann die Landwirtschaft damit gegenüber der übrigen Bevölkerung ihre Innovationskraft und ihren Innovationswillen unter Beweis stellen.
Heinz Hänni,
Fachexperte für Energie, Umwelt und Transport beim Schweizerischen Bauernverband
Mittelfristig (ab 2020) droht der Schweiz eine Unterversorgung mit Strom. Die Unterversorgung entsteht, weil die Nachfrage zurzeit mit rund 2 Prozent pro Jahr wächst, bestehende Atomkraftwerke ab 2020 aber sukzessive abgestellt werden müssen.
Um die Lücke zu decken, werden Alternativen gesucht, und plötzlich erinnern sich Politik und Gesellschaft an das Potenzial der landwirtschaftlichen Energieproduktion. Die Landwirtschaft kann sich dabei als interessante Partnerin für eine saubere und dezentrale Energieversorgung erweisen. Das Potenzial darf aber nicht überschätzt werden.
Energielandschaft Schweiz
Im Jahre 2005 wurde der Schweizer Elektrizitätsbedarf zu knapp zwei Dritteln mittels Wasserkraft gedeckt, rund ein Drittel wird in Atomkraftwerken produziert, der Rest stammt aus thermischen Anlagen respektive aus sogenannten erneuerbaren Quellen. Der Anteil der Landwirtschaft an der im Jahr 2005 produzierten Elektrizität macht weniger als 0,1 Prozent aus. Dieser Anteil könnte mit der konsequenten Nutzung von Biomasse-, Solar- und Windstrom bis 2035 auf immerhin zirka 4 Prozent gesteigert werden. Die aktuellen Entwicklungen lassen hoffen.
Kostendeckende Einspeisevergütung
Im Rahmen der Revision des Elektrizitätsgesetzes soll die Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen mit einer kostendeckenden Einspeisevergütung gefördert werden. Über eine Verteuerung von 0,6 Rappen pro Kilowattstunde Strom wird ein Fonds geöffnet, in den jährlich rund 320 Millionen Franken einfliessen. Mit den Geldern wird die nachhaltige Stromproduktion gefördert. Biogasstrom, aber auch Wind- oder Solarstrom sollen von einer sogenannten kostendeckenden Einspeisevergütung profitieren, die die wahren Gestehungskosten abdeckt. Zurzeit werden die Details der Regelung auf Verordnungsebene erarbeitet. Das neue Gesetz soll per 1. Januar 2008 in Kraft treten und gilt rückwirkend für alle Anlagen, die ab 1. Januar 2006 ans Netz gegangen sind.
Raumplanung
Parallel dazu wird der Landwirtschaft im Rahmen der Revision des Raumplanungsgesetzes die Möglichkeit zugestanden, im Energiebereich zusätzliches Einkommen zu erwirtschaften. Bauten und Anlagen, die der Gewinnung von Energie aus Biomasse dienen, gelten neu als zonenkonform und werden damit der übrigen landwirtschaftlichen Produktion gleichgestellt.
Staatliche Fördermassnahmen
Mit der Agrarpolitik 2011 reagiert auch das Bundesamt für Landwirtschaft auf die aktuellen Entwicklungen und stellt neue Förderinstrumente im Energiebereich zur Verfügung. Zu den bisherigen Fördermassnahmen wie Investitionskredite für Biogasanlagen, Anbaubeiträge für nachwachsende Rohstoffe und Beiträge für die Verarbeitung von nachwachsenden Rohstoffen in anerkannten Pilot- und Demonstrationsanlagen kommen mit der AP 2011 zwei neue Massnahmen hinzu: Gemäss Art. 106/107 der AP 2011 können Investitionskredite neu für einzelbetriebliche und gemeinschaftliche Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie vergeben werden. Hierbei gilt insbesondere zu beachten, dass neu alle erneuerbaren Energien von Investitionskrediten profitieren können (also beispielsweise auch Solar- oder Windstromanlagen und nicht nur Biogas). Mit Art. 77 der AP 2011 (Ressourcenprogramm) wird zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, für regionale oder branchenspezifische Projekte, die einen Beitrag zum Ressourcenschutz leisten (zum Beispiel Effizienzsteigerung in der Energienutzung), einen finanziellen Beitrag zu erhalten.
Fazit
Wichtige Weichen sind gestellt. Die Rahmenbedingungen sind bekannt. Mit den Verordnungen werden nun noch die Leitplanken gesetzt. Die Energieproduktion wird sich nicht als Retterin der Schweizer Landwirtschaft entpuppen. Sie hat aber das Potenzial, für einen Teil der Schweizer Landwirtinnen und Landwirte einen neuen Betriebszweig zu eröffnen und damit eine alternative Verdienstmöglichkeit in einem neuen Markt zu schaffen. Gleichzeitig kann die Landwirtschaft damit gegenüber der übrigen Bevölkerung ihre Innovationskraft und ihren Innovationswillen unter Beweis stellen.
Heinz Hänni,
Fachexperte für Energie, Umwelt und Transport beim Schweizerischen Bauernverband
