Ausgabe Nummer 37 (2003)

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Neue Reformschritte dürfen keine zusätzlichen Auflagen bringen!

Vernehmlassung des Thurgauer Bauernverbandes zu den Verordnungen der AP 2007
 

Neue Reformschritte dürfen keine zusätzlichen Auflagen bringen!

 
Erstmals konnte am vergangenen Freitag in dem im Jahr 2001 gepflanzten Hopfengarten der Kartause Ittingen im Beisein prominenter Persönlichkeiten Hopfen geerntet werden.
 
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat am 25. Juni 2003 das Vernehmlassungsverfahren über die Ausführungsbestimmungen zum Landwirtschaftsgesetz und Tierseuchengesetz eröffnet. Der Thurgauer Bauernverband (TBV) hat in seinen Gremien die Vernehmlassungsunterlagen diskutiert und entsprechende Beschlüsse gefasst.
Der TBV weist in seiner Vernehmlassung mit Nachdruck darauf hin, dass der Reformprozess in der Schweizer Landwirtschaft für die Bauernfamilien eine grosse Herausforderung ist, die auch angenommen wurde. Der Anpassungsprozess an die neuen Rahmenbedingungen geht sehr schnell vor sich und stösst an die Grenze des Zumutbaren.
Weiter wird unterstrichen, dass neue Reformschritte für die Bauernfamilien keine zusätzlichen Auflagen bringen dürfen. Bei wirtschaftlicher Betriebsführung muss ein Arbeitseinkommen erzielt werden können, das jenem von anderen Berufen in ländlichen Regionen entspricht. Die immer höheren Anforderungen an die landwirtschaftliche Produktion erfordern auf vielen Landwirtschaftsbetrieben überdurchschnittlich hohe Neuinvestitionen, die nur langfristig abgeschrieben werden können. Der TBV betont ausdrücklich, dass die Auflagen im ökologischen Leistungsnachweis nicht laufend verschärft werden dürfen. Anpassungen, die auf Grund von gemachten Erfahrungen sinnvoll und im Hinblick auf Veränderungen des Umfeldes nötig sind, wie beispielsweise in der Beurteilung der Liquidationsgewinnsteuer, sind aber klar zu befürworten. Er begrüsst insbesondere jene Änderungen, die rechtliche Unklarheiten klar regeln oder offensichtliche Lücken schliessen.
Zu den einzelnen Verordnungen hat sich der TBV, abgestützt auf die Äusserungen aus den Fachorganisationen und -komissionen, umfassend geäussert. Einige Punkte werden nachfolgend wiedergegeben.
In der Diskussion zu den Verordnungen äussert sich der TBV dahingehend, dass die Anforderung einer landwirtschaftlichen Ausbildung als Bedingung für den Bezug von Direktzahlungen eine minimale Hürde darstellen soll, damit Quer- und Wiedereinsteiger ohne eine landwirtschaftliche Ausbildung weniger auf die Idee kommen, nur wegen Direktzahlungen eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen oder bereits verpachtetes Land wieder selbst zu bewirtschaften. Die in der Direktzahlungsverordnung vorgeschlagene Reduktion des erforderlichen Mindestarbeitsbedarfes von 0,3 auf 0,25 Standardarbeitskräfte ist angesichts der laufenden Entwicklung in der Landwirtschaft und den Rahmenbedingungen nicht nachvollziehbar. Der TBV fordert, den Faktor bei 0,3 zu belassen.
Für den Schnittzeitpunkt von Flächen, die in einem ökologischen Programm sind, wird beantragt, dass die Schnittzeitpunkte flexibler gehandhabt werden sollen. Bei den technischen Weisungen zum ökologischen Leistungsnachweis werden machbare und praxisnahe Regelungen gefordert, insbesondere im Bereich Fruchtfolge, Bodenbedeckung und Erosionsschutz. Der Vorstand spricht sich auch klar für die Aufhebung der Höchtsbestandesverordnung aus. Der Gewässerschutz, der ökologische Leistungsnachweis usw. setzen der Produktion Grenzen, es ist nicht einzusehen, wieso es zusätzlich noch eine Höchstbestandesverordnung braucht.

Hermine Hascher, Geschäftsführerin Thurgauer Bauernverband
 
 
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