Ausgabe Nummer 32 (2007)
Neue Rückkaufspreise für Aufzuchtrinder in der Vertragsaufzucht
Am 11. Juli 2007 tagte die Preiskommission (Berg- und Taldelegation) in der Vertragsaufzucht
unter dem Vorsitz von Stefan Geissmann, Bündner Viehvermittlungs AG Chur,
an der Landwirtschaftlichen Schule Strickhof, Eschikon.Dabei wurden die neuen Richtpreise
für den Rückkauf der Vertragsrinder festgelegt. Eine möglichst marktkonforme
Preisgestaltung zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Berg- und Talbauern ?
auch unter den sich ändernden Rahmenbedingungen ? war das oberste Ziel der Verhandlungen
dieser Kommission. Die neuen Preise gelten wieder ab 15.August 2007:
1. Kilovertrag
Nach dem Berechnungsmodus beim Kilovertrag ergibt sich der Kilopreis aus dem durchschnittlichen Schlachtviehpreis der letzten zwölf Monate (Juli 2006 bis Juni 2007) für Rinder der Kategorie RV T3 (gemäss CH-Tax).
Somit ergibt sich für die Rückkaufsaison vom 15. August 2007 bis 14. August 2008 ein Kilopreis von Fr. 3.55 (plus 5 Rappen gegenüber dem Vorjahr).
Für die zum Kilopreis dazugehörende Monatsentschädigung, gestaffelt nach dem Erstkalbealter (gleiche Kategorien wie beim Pauschalvertrag), gelten die folgenden Preise:
Monatsentschädigung Kilopreisvariante (unverändert gegenüber 2006):
1Datum der erfolgreichen Belegung + 9 Monate
2Kalb: Milch (1-4 Monate); abgetränkt (5 und mehr Monate)
2. Pauschalverträge
Die Preiskommission empfiehlt für Kälber, die ab 15.August 2007 mit dem Pauschalvertrag in die Aufzucht gegeben werden, eine Monatspauschale von Fr. 70.? bis 110.?. Dabei wird je nach Alter des Kalbes und dem vereinbarten Erstkalbealter des Rindes folgende Preisstaffelung (keine Änderung gegenüber 2006) empfohlen:
Monatsentschädigung Pauschalvertrag:
1Datum der erfolgreichen Belegung + 9 Monate
2Kalb: Milch (1-4 Monate); abgetränkt (5 und mehr Monate)
Dieser, zu Vertragsbeginn festgelegte Preis gilt dann im Zeitpunkt des Rückkaufs. Allenfalls muss er bei der Endabrechnung auf die Preiskategorie des tatsächlichen Erstabkalbealters (erfolgreiche Belegung + 9 Monate) korrigiert werden. Der Pauschalvertrag findet häufig Anwendung bei langjähriger, guter partnerschaftlicher Zusammenarbeit.
3. Kälberpreise
Der Preis für einmonatige Vertragskälber setzt sich aus dem durchschnittlichen Magerkälberpreis für die letzten sechs Monate des Vorjahres und den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres sowie einem Marktwertzuschlag zusammen. Der Alterszuschlag wird für jeden weiteren Monat auf Fr. 100.? festgelegt und gleichzeitig aber auf vier Monate begrenzt. Der maximal verrechenbare Preis für ein Kalb (auch für Kälber, die älter sind als vier Monate) entspricht dem Preis für vier Monate. Nach diesem Berechnungsmodus gelten für Kälber, die ab dem 15.August 2007 in die Vertragsaufzucht gegeben werden, folgende Richtpreise:
4. Preise für Biotiere
Die Preise für Biotiere werden nach dem gleichen Modus wie bei den konventionellen Tieren bestimmt. Die Monatsentschädigung wird von den konventionellen Tieren übernommen. Achtung: Die BIO-Preise finden nur Anwendung, wenn beide Vertragspartner Biobauern sind.
Für die kommende Rückkaufssasion gelten für BIO-Vertragstiere folgende Preise:
Kilovertrag
Für die Rückkaufsaison vom 15.August 2007 bis 14.August 2008 beträgt der Kilopreis Fr. 3.80 (unverändert).
Die zum Kilopreis dazugehörende Monatsentschädigung ist ? analog wie bei den konventionellen Tieren ? ebenfalls gestaffelt nach Erstkalbealter. Folgende Monatsentschädigungen wurden festgelegt:
Monatsentschädigung Bio-kg-Preis Variante (unverändert gegenüber 2006):
1Datum der erfolgreichen Belegung + 9 Monate
2Kalb: Milch (1-4 Monate); abgetränkt (5 und mehr Monate)
Monatsentschädigung Pauschalvertrag Bio
1Datum der erfolgreichen Belegung + 9 Monate
2Kalb: Milch (1-4 Monate); abgetränkt (5 und mehr Monate)
Die Vertragspartner haben sich über die effektive Entschädigung pro Monat zu einigen und diesen Betrag bei Vertragsabschluss (Lieferung des Kalbes) im Vertrag einzusetzen. Allfällige Verschiebungen beim Erstabkalbealter sind bei der Endabrechnung zu korrigieren.
Kälberpreise Bio:
5. Wichtiges zum Zusatzkontingent
? Vollständige und fristgerechte Meldungen von Tal- und Bergbauern an die TVD (vollständige Tiergeschichte) sind unabdingbare Voraussetzung für die Zuteilung des Zusatzkontingentes. Vor der Rücknahme eines Aufzuchtrindes wird eine gemeinsame Überprüfung (Berg- und Talbauer) der Tiergeschichte empfohlen.
? Seit 1. Mai 2005 müssen die Tiere zum Auslösen des Zusatzkontingentes nur noch 18 Monate im Berggebiet verbracht haben.
? Tiere, die nach dem 1. November 2006 ins Berggebiet gekommen sind, erfüllen die Forderungen nach einer Mindestaufenthaltszeit von 18 Monaten im Berggebiet nicht mehr und erhalten somit kein Zusatzkontingent mehr.
? Zusatzkontingente können nur noch bis zum 30. April 2008 ausgelöst werden, damit die Zuteilung im darauffolgenden (letzten) Kontingentsjahr noch erfolgen kann! Die Gesuchsstellungsfrist wird voraussichtlich verlängert bis 31. Mai 2008!
6. BVD-Bekämpfung
Um die vorgesehene nationale BVD-Ausrottung im Jahr 2008 optimal zu unterstützen, sind Berg- und Talbauern angehalten, sich ausreichend und rechtzeitig über die notwendigen Massnahmen zu informieren und diese entsprechend umzusetzen und einzuhalten. Insbesondere das Zusammenkommen von Tieren aus verschiedenen Herkunftsbetrieben auf einem Aufzuchtbetrieb und die Sömmerung sowie die Rückkehr von einem Aufzuchtbetrieb auf die einzelnen Milchviehbetriebe sind kritische Punkte im Ausrottungsprozess und müssen deshalb gut organisiert und streng kontrolliert werden: Nur ein diszipliniertes Mitmachen aller Beteiligten verspricht den erwarteten Sanierungserfolg.
7. Erbwertversicherung für Vertragstiere
Der Zuchtwert von Vertragstieren kann mittels einer sogenannten Erbwertversicherung zusätzlich versichert werden. Die Versicherung deckt den Mehrwert eines guten Aufzuchtkalbes zwischem festgesetztem Richtpreis und Handelspreis. Die Versicherung wird nach gegenseitiger Absprache entweder vom Talbauer oder vom Bergbauer abgeschlossen. Der Bündner Bauernverband (Telefon 081 254 20 00; E-Mail: sekretariat@buendnerbauernverband. ch) bietet diese Erbwertversicherung für alle Tiere im Aufzuchtvertrag (auch ausserhalb des Kantons Graubünden) an. Die Versicherungssumme beträgt generell Fr. 700.? pro Aufzuchttier und wird im Schadenfall (Unfall, akute Krankheit) zu 100% ausbezahlt. Die Versicherungsprämie beträgt pro Tier und Aufzuchtjahr Fr. 23.?.
8. Zukunft der Vertragsaufzucht
Die arbeitsteilige Rinderaufzucht ist auch nach dem Wegfall des Zusatzkontingentes für Berg- und Talbauern eine wichtige Sache und sollte unbedingt weitergeführt werden. Sie beitet nach wie vor viele Vorteile für den Talbauer wie auch für den Bergbauer.Wichtig ist, dass der Aufzuchtbetrieb so gut wie möglich auf die Wünsche des Züchters eingehen kann und nur Qualitätstiere zurückliefert.
Für neue Vertragsabschlüsse wird die Nutzung des aktuellen Vertragsformulares (Version 2004), welches bei AGRIDEA erhältlich ist, empfohlen.
Weitere Informationen und die Vertragsformulare mit Erläuterungsblatt (aktuelle Preise, Adressen der Vermittlungsstellen) erhalten Sie bei der Fachstelle Betriebsberatung und Landtechnik, 8570 Weinfelden, Telefon 071 626 10 55, Fax 071 626 10 59, E-Mail: jenifer.vandermaas@tg.ch sowie bei AGRIDEA, 8315 Lindau,Telefon 052 354 97 00, Fax 052 354 97 97, E-Mail: kontakt@agridea.ch.
AGRIDEA Lindau, Tierhaltung und Lebensmittelqualität F. Sutter
1. Kilovertrag
Nach dem Berechnungsmodus beim Kilovertrag ergibt sich der Kilopreis aus dem durchschnittlichen Schlachtviehpreis der letzten zwölf Monate (Juli 2006 bis Juni 2007) für Rinder der Kategorie RV T3 (gemäss CH-Tax).
Somit ergibt sich für die Rückkaufsaison vom 15. August 2007 bis 14. August 2008 ein Kilopreis von Fr. 3.55 (plus 5 Rappen gegenüber dem Vorjahr).
Für die zum Kilopreis dazugehörende Monatsentschädigung, gestaffelt nach dem Erstkalbealter (gleiche Kategorien wie beim Pauschalvertrag), gelten die folgenden Preise:
Monatsentschädigung Kilopreisvariante (unverändert gegenüber 2006):
| Erstkalbealter (EKA)1 | ||||
| Kalb2 | Bis 26 Monate | 27 bis 29 Monate | 30 bis 32 Monate | Über 32 Monate |
| Mit Milch | Fr. 50.- | Fr. 40.- | Fr. 30.- | Fr. 25.- |
| Abgetränkt | Fr. 45.- | Fr. 35.- | Fr. 25.- | Fr. 20.- |
2Kalb: Milch (1-4 Monate); abgetränkt (5 und mehr Monate)
2. Pauschalverträge
Die Preiskommission empfiehlt für Kälber, die ab 15.August 2007 mit dem Pauschalvertrag in die Aufzucht gegeben werden, eine Monatspauschale von Fr. 70.? bis 110.?. Dabei wird je nach Alter des Kalbes und dem vereinbarten Erstkalbealter des Rindes folgende Preisstaffelung (keine Änderung gegenüber 2006) empfohlen:
Monatsentschädigung Pauschalvertrag:
| Erstkalbealter (EKA)1 | ||||
| Kalb2 | Bis 26 Monate | 27 bis 29 Monate | 30 bis 32 Monate | Über 32 Monate |
| Mit Milch | Fr. 110.- | Fr. 95.- | Fr. 85.- | Fr. 75.- |
| Abgetränkt | Fr. 105.- | Fr. 90.- | Fr. 80.- | Fr. 70.- |
2Kalb: Milch (1-4 Monate); abgetränkt (5 und mehr Monate)
Dieser, zu Vertragsbeginn festgelegte Preis gilt dann im Zeitpunkt des Rückkaufs. Allenfalls muss er bei der Endabrechnung auf die Preiskategorie des tatsächlichen Erstabkalbealters (erfolgreiche Belegung + 9 Monate) korrigiert werden. Der Pauschalvertrag findet häufig Anwendung bei langjähriger, guter partnerschaftlicher Zusammenarbeit.
3. Kälberpreise
Der Preis für einmonatige Vertragskälber setzt sich aus dem durchschnittlichen Magerkälberpreis für die letzten sechs Monate des Vorjahres und den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres sowie einem Marktwertzuschlag zusammen. Der Alterszuschlag wird für jeden weiteren Monat auf Fr. 100.? festgelegt und gleichzeitig aber auf vier Monate begrenzt. Der maximal verrechenbare Preis für ein Kalb (auch für Kälber, die älter sind als vier Monate) entspricht dem Preis für vier Monate. Nach diesem Berechnungsmodus gelten für Kälber, die ab dem 15.August 2007 in die Vertragsaufzucht gegeben werden, folgende Richtpreise:
| 1 Monat alt | Fr. 495.- |
| 2 Monate | Fr. 595.- |
| 3 Monate | Fr. 695.- |
| 4 Monate und älter | Fr. 795.- |
4. Preise für Biotiere
Die Preise für Biotiere werden nach dem gleichen Modus wie bei den konventionellen Tieren bestimmt. Die Monatsentschädigung wird von den konventionellen Tieren übernommen. Achtung: Die BIO-Preise finden nur Anwendung, wenn beide Vertragspartner Biobauern sind.
Für die kommende Rückkaufssasion gelten für BIO-Vertragstiere folgende Preise:
Kilovertrag
Für die Rückkaufsaison vom 15.August 2007 bis 14.August 2008 beträgt der Kilopreis Fr. 3.80 (unverändert).
Die zum Kilopreis dazugehörende Monatsentschädigung ist ? analog wie bei den konventionellen Tieren ? ebenfalls gestaffelt nach Erstkalbealter. Folgende Monatsentschädigungen wurden festgelegt:
Monatsentschädigung Bio-kg-Preis Variante (unverändert gegenüber 2006):
| Erstkalbealter (EKA)1 | ||||
| Kalb2 | Bis 26 Monate | 27 bis 29 Monate | 30 bis 32 Monate | Über 32 Monate |
| Mit Milch | Fr. 50.- | Fr. 40.- | Fr. 30.- | Fr. 25.- |
| Abgetränkt | Fr. 45.- | Fr. 35.- | Fr. 25.- | Fr. 20.- |
2Kalb: Milch (1-4 Monate); abgetränkt (5 und mehr Monate)
Monatsentschädigung Pauschalvertrag Bio
| Erstkalbealter (EKA)1 | ||||
| Kalb2 | Bis 26 Monate | 27 bis 29 Monate | 30 bis 32 Monate | Über 32 Monate |
| Mit Milch | Fr. 120.- | Fr. 105.- | Fr. 95.- | Fr. 85.- |
| Abgetränkt | Fr. 115.- | Fr. 100.- | Fr. 90.- | Fr. 80.- |
2Kalb: Milch (1-4 Monate); abgetränkt (5 und mehr Monate)
Die Vertragspartner haben sich über die effektive Entschädigung pro Monat zu einigen und diesen Betrag bei Vertragsabschluss (Lieferung des Kalbes) im Vertrag einzusetzen. Allfällige Verschiebungen beim Erstabkalbealter sind bei der Endabrechnung zu korrigieren.
Kälberpreise Bio:
| 1 Monat alt | Fr. 525.- |
| 2 Monate | Fr. 625.- |
| 3 Monate | Fr. 725.- |
| 4 Monate und älter | Fr. 825.- |
5. Wichtiges zum Zusatzkontingent
? Vollständige und fristgerechte Meldungen von Tal- und Bergbauern an die TVD (vollständige Tiergeschichte) sind unabdingbare Voraussetzung für die Zuteilung des Zusatzkontingentes. Vor der Rücknahme eines Aufzuchtrindes wird eine gemeinsame Überprüfung (Berg- und Talbauer) der Tiergeschichte empfohlen.
? Seit 1. Mai 2005 müssen die Tiere zum Auslösen des Zusatzkontingentes nur noch 18 Monate im Berggebiet verbracht haben.
? Tiere, die nach dem 1. November 2006 ins Berggebiet gekommen sind, erfüllen die Forderungen nach einer Mindestaufenthaltszeit von 18 Monaten im Berggebiet nicht mehr und erhalten somit kein Zusatzkontingent mehr.
? Zusatzkontingente können nur noch bis zum 30. April 2008 ausgelöst werden, damit die Zuteilung im darauffolgenden (letzten) Kontingentsjahr noch erfolgen kann! Die Gesuchsstellungsfrist wird voraussichtlich verlängert bis 31. Mai 2008!
6. BVD-Bekämpfung
Um die vorgesehene nationale BVD-Ausrottung im Jahr 2008 optimal zu unterstützen, sind Berg- und Talbauern angehalten, sich ausreichend und rechtzeitig über die notwendigen Massnahmen zu informieren und diese entsprechend umzusetzen und einzuhalten. Insbesondere das Zusammenkommen von Tieren aus verschiedenen Herkunftsbetrieben auf einem Aufzuchtbetrieb und die Sömmerung sowie die Rückkehr von einem Aufzuchtbetrieb auf die einzelnen Milchviehbetriebe sind kritische Punkte im Ausrottungsprozess und müssen deshalb gut organisiert und streng kontrolliert werden: Nur ein diszipliniertes Mitmachen aller Beteiligten verspricht den erwarteten Sanierungserfolg.
7. Erbwertversicherung für Vertragstiere
Der Zuchtwert von Vertragstieren kann mittels einer sogenannten Erbwertversicherung zusätzlich versichert werden. Die Versicherung deckt den Mehrwert eines guten Aufzuchtkalbes zwischem festgesetztem Richtpreis und Handelspreis. Die Versicherung wird nach gegenseitiger Absprache entweder vom Talbauer oder vom Bergbauer abgeschlossen. Der Bündner Bauernverband (Telefon 081 254 20 00; E-Mail: sekretariat@buendnerbauernverband. ch) bietet diese Erbwertversicherung für alle Tiere im Aufzuchtvertrag (auch ausserhalb des Kantons Graubünden) an. Die Versicherungssumme beträgt generell Fr. 700.? pro Aufzuchttier und wird im Schadenfall (Unfall, akute Krankheit) zu 100% ausbezahlt. Die Versicherungsprämie beträgt pro Tier und Aufzuchtjahr Fr. 23.?.
8. Zukunft der Vertragsaufzucht
Die arbeitsteilige Rinderaufzucht ist auch nach dem Wegfall des Zusatzkontingentes für Berg- und Talbauern eine wichtige Sache und sollte unbedingt weitergeführt werden. Sie beitet nach wie vor viele Vorteile für den Talbauer wie auch für den Bergbauer.Wichtig ist, dass der Aufzuchtbetrieb so gut wie möglich auf die Wünsche des Züchters eingehen kann und nur Qualitätstiere zurückliefert.
Für neue Vertragsabschlüsse wird die Nutzung des aktuellen Vertragsformulares (Version 2004), welches bei AGRIDEA erhältlich ist, empfohlen.
Weitere Informationen und die Vertragsformulare mit Erläuterungsblatt (aktuelle Preise, Adressen der Vermittlungsstellen) erhalten Sie bei der Fachstelle Betriebsberatung und Landtechnik, 8570 Weinfelden, Telefon 071 626 10 55, Fax 071 626 10 59, E-Mail: jenifer.vandermaas@tg.ch sowie bei AGRIDEA, 8315 Lindau,Telefon 052 354 97 00, Fax 052 354 97 97, E-Mail: kontakt@agridea.ch.
AGRIDEA Lindau, Tierhaltung und Lebensmittelqualität F. Sutter
