Ausgabe Nummer 33 (2006)

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Neue Rückkaufspreise für Aufzuchtrinder in der Vertragsaufzucht

Die Preiskommission (Berg- und Taldelegation) in der Vetragsaufzucht tagte am 21. Juli 2006 unter dem Vorsitz von Hansueli Lareida, Bauernsekretär, Chur, an der Landwirtschaftlichen Schule Pfäffikon/SZ und legte die neuen Preise für den Rückkauf der Vertragstiere fest. Eine möglichst marktkonforme Preisgestaltung zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Berg- und Talbauern ? auch unter den sich ändernden Rahmenbedingungen ? war das oberste Ziel der Verhandlungen dieser Kommission. Die neuen Preise gelten ab 15. August 2006.

Im Jahr 2004 wurde der Berechnungsmodus für die Preise in der Vertragsaufzucht geändert. Da in dieser Saison 2006/07 Tiere zurückgekauft werden, die nach altem Vertrag (Vertragsabschluss bis 14.8.2004) oder nach neuem Vertrag (Abschluss ab 15.8.2004) in die Aufzucht gegeben wurden, werden die Preise für den alten wie auch für neuen Vertrag angegeben.

1. Kilovertrag alt
(Vertragsabschluss bis 14.8.2004)
Der Rückkaufspreis beim Kilovertrag setzt sich zusammen aus den beiden Grössen Kilopreis und Monatsentschädigung. Der Kilopreis wird aus dem durchschnittlichen Schlachtviehpreis der letzten zwölf Monate (Juli 2005 bis Juni 2006) für Rinder der Kategorie RG T3 (gemäss CH-Tax) zuzüglich des Milchpreises berechnet.
Für die kommende Rückkaufsaison gilt (für alle alten Verträge) ein Kilopreis von Fr. 4.95 (minus 5 Rappen gegenüber dem Vorjahr) und eine Monatsentschädigung von Fr. 5.? (unverändert).

2. Kilovertrag neu
(Vertragsabschluss ab 15.8.2004)
Nach dem neuen Berechnungsmodus beim Kilovertrag ergibt sich der Kilopreis aus dem durchschnittlichen Schlachtviehpreis der letzten zwölf Monate (Juli 2005 bis Juni 2006) für Rinder der Kategorie RV T3 (gemäss CH-Tax).
Für die Rückkaufsaison vom 15. August 2006 bis 14. August 2007 ergibt sich ein Kilopreis (nach dem neuen Vertrag) von Fr. 3.50 (minus 5 Rappen gegenüber dem Vorjahr).
Für die zum kg-Preis dazugehörende Monatsentschädigung, gestaffelt nach dem Erstkalbealter (gleiche Kategorien wie beim Pauschalvertrag), gelten die folgenden Preise:

Monatsentschädigung Kilopreisvariante (neue Verträge ab 15. August 2004):
Erstkalbealter (EKA)1
Kalb2 Bis 26 Monate 27 bis 29 Monate 30 bis 32 Monate Über 32 Monate
Mit Milch Fr. 50.- Fr. 40.- Fr. 30.- Fr. 25.-
Abgetränkt Fr. 45.- Fr. 35.- Fr. 25.- Fr. 20.-
1Datum der erfolgreichen Belegung + 9 Monate
2Kalb: Milch (1-4 Monate); abgetränkt (5 und mehr Monate)


3. Pauschalverträge
Die Preiskommission empfiehlt für Kälber, die ab dem 15. August 2006 mit dem Pauschalvertrag in die Aufzucht gegeben werden, eine Monatspauschale von Fr. 70.? bis 110.?. Je nach Alter des Kalbes und dem vereinbarten Erstkalbealter des Rindes wird folgende Preisstaffelung empfohlen:

Monatsentschädigung Pauschalvertrag:
Erstkalbealter (EKA)1
Kalb2 Bis 26 Monate 27 bis 29 Monate 30 bis 32 Monate Über 32 Monate
Mit Milch Fr. 110.- Fr. 95.- Fr. 85.- Fr. 75.-
Abgetränkt Fr. 105.- Fr. 90.- Fr. 80.- Fr. 70.-
1Datum der erfolgreichen Belegung + 9 Monate
2Kalb: Milch (1-4 Monate); abgetränkt (5 und mehr Monate)


Dieser zu Vertragsbeginn festgelegte Preis gilt im Zeitpunkt des Rückkaufs. Allenfalls muss bei der Endabrechnung auf die Preiskategorie des tatsächlichen Erstabkalbealters (erfolgreiche Belegung + 9 Monate) korrigiert werden. Der Pauschalvertrag findet häufig Anwendung bei langjähriger, guter partnerschaftlicher Zusammenarbeit.

4. Kälberpreise
Der Preis für 1-monatige Vertragskälber setzt sich aus dem durchschnittlichen Magerkälberpreis für die letzten sechs Monate des Vorjahres und den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres sowie einem Marktwertzuschlag zusammen. Der Alterszuschlag wird für jeden weiteren Monat auf Fr. 100.? festgelegt und gleichzeitig aber auf vier Monate begrenzt. Der maximal verrechenbare Preis für ein Kalb (auch für Kälber, die älter sind als 4 Monate) entspricht dem Preis für vier Monate. Nach diesem Berechnungsmodus gelten für Kälber, die ab dem 15. August 2006 in die Vertragsaufzucht gegeben werden, folgende Richtpreise:
1 Monat alt Fr. 555.-
2 Monate Fr. 655.-
3 Monate Fr. 755.-
4 Monate und älter Fr. 855.-

5. Preise für Biotiere
Die Preise für Bio-Tiere werden nach dem gleichen Modus wie bei den konventionellen Tieren be-stimmt. Für die Berechnung des Kilopreises nach altem Vertrag (Vertragsabschluss bis 14.8.2004) werden die durchschnittlichen Schlachtviehpreise für Bio-Rinder der Kategorie RG T3 sowie der Bio-Basismilchpreis eingesetzt. Die Monatsentschädigung wird von den konventionellen Tieren übernommen. Achtung: Die Bio-Preise finden nur Anwendung, wenn beide Vertragspartner Biobauern sind!
Für die Rückkaufsaison vom 15. August 2006 bis 14. August 2007 gelten für Bio-Vertragstiere folgende Preise:

Kilovertrag alt
(Vertragsabschluss bis 14.8.2004)
Der Kilopreis bleibt bei Fr. 5.25 (unverändert) Die Basis-Monatsentschädigung beträgt wie bisher Fr. 5.? (unverändert).

Kilovertrag neu
(Vertragsabschluss ab 15.8.2004)
Der Kilopreis liegt bei Fr. 3.80 (unverändert).
Die zum kg-Preis dazugehörende Monatsentschädigung ist ? analog wie bei den konventionellen Tieren ? ebenfalls gestaffelt nach Erstkalbealter. Folgende Monatsentschädigungen wurden festgelegt:

Monatsentschädigung Bio-kg-Preis Variante:
Erstkalbealter (EKA)1
Kalb2 Bis 26 Monate 27 bis 29 Monate 30 bis 32 Monate Über 32 Monate
Mit Milch Fr. 50.- Fr. 40.- Fr. 30.- Fr. 25.-
Abgetränkt Fr. 45.- Fr. 35.- Fr. 25.- Fr. 20.-
1Datum der erfolgreichen Belegung + 9 Monate
2Kalb: Milch (1-4 Monate); abgetränkt (5 und mehr Monate)


Monatsentschädigung Pauschalvertrag Bio
Erstkalbealter (EKA)1
Kalb2 Bis 26 Monate 27 bis 29 Monate 30 bis 32 Monate Über 32 Monate
Mit Milch Fr. 120.- Fr. 105.- Fr. 95.- Fr. 85.-
Abgetränkt Fr. 115.- Fr. 100.- Fr. 90.- Fr. 80.-
1Datum der erfolgreichen Belegung + 9 Monate
2Kalb: Milch (1-4 Monate); abgetränkt (5 und mehr Monate)


Die Vertragspartner haben sich über die effektive Entschädigung pro Monat zu einigen und diesen Betrag bei Vertragsabschluss (Lieferung des Kalbes) im Vertrag einzusetzen. Allfällige Verschiebungen beim Erstabkalbealter sind bei der Endabrechnung zu korrigieren.

Kälberpreise Bio:
1 Monat alt Fr. 585.-
2 Monate Fr. 685.-
3 Monate Fr. 785.-
4 Monate und älter Fr. 885.-


6. Wichtiges zum Zusatzkontingent!
  • Das Zusatzkontingent kann nur noch zusammen mit der Zugangsmeldung (Meldung des Tierzukaufs an die Tierverkehrsdatenbank, TVD) beantragt werden. Eine vollständige Tiergeschichte ist Voraussetzung für die Zuteilung des Zusatzkontingentes.
  • Seit 1. Mai 2005 müssen die Tiere zum Auslösen des Zusatzkontingentes nur noch 18 Monate im Berggebiet verbracht haben.
  • Zusatzkontingente können nur noch bis zum 30. April 2008 ausgelöst werden, damit die Zuteilung im darauffolgenden (letzten) Kontingentsjahr noch erfolgen kann!
  • Tiere, die ab dem 1. November 2006 ins Berggebiet gehen, erhalten kein Zusatzkontingent mehr, da sie die Forderung nach einer Mindestaufenthaltszeit von 18 Monaten im Berggebiet nicht mehr erfüllen können!
  • Die Preiskommission in der Vertragsaufzucht weist auf die Wichtigkeit und die Notwendigkeit hin, die Arbeitsteilung zwischen Berg- und Talgebiet beizubehalten. Sie setzt sich für gezielte Ersatzmassnahmen zum Zusatzkontingent ein. Verschiedene Aktivitäten sind zurzeit am Laufen.


7. Erbwertversicherung für Vertragstiere
Der Zuchtwert von Vertragstieren kann mittels einer sogenannten Erbwertversicherung zusätzlich versichert werden. Die Versicherung deckt den Mehrwert eines guten Aufzuchtkalbes zwischen festgesetztem Richtpreis und Handelspreis. Die Versicherung wird nach gegenseitiger Absprache entweder vom Talbauer oder vom Bergbauer abgeschlossen. Der Bündner Bauernverband (Tel. 081 254 20 00; Email: sekretariat@buendnerbauernverband.ch) bietet diese Erbwertversicherung für alle Tiere im Aufzuchtvertrag (auch ausserhalb des Kantons Graubünden) an. Die Versicherungssumme beträgt generell Fr. 700.? pro Aufzuchttier und wird im Schadenfall (Unfall, akute Krankheit) zu 100 % ausbezahlt. Die Versicherungsprämie beträgt pro Tier und Aufzuchtjahr Fr. 23.?.

Für neue Vertragsabschlüsse wird die Nutzung des neuen Vertragsformulars (Version 2004) empfohlen. Aufzuchtverträge mit Erläuterungsblatt (Fr. 2.?/Stück) sowie weitere Informationen erhalten Sie bei der Fachstelle Betriebsberatung und Landtechnik, 8570 Weinfelden, Tel. 071 622 10 22, Fax 071 622 30 64, Email: jenifer.vandermaas@tg.ch sowie bei der AGRIDEA, 8315 Lindau, Tel. 052 354 97 00, Fax 052 354 97 97, Email: agridea@agridea.ch.

LBBZ Arenenberg
Fachstelle Betriebsberatung und Landtechnik
Jenifer van der Maas