Ausgabe Nummer 34 (2004)

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Neuer Rückkaufspreis und neuer Berechnungsmodus

Vertragsaufzucht
 
Neuer Rückkaufspreis und neuer Berechnungsmodus
 
Die Preiskommission (Berg- und Taldelegation) in der Vertragsaufzucht legt jedes Jahr die aktuellen Preise für den Rückkauf der Vertragstiere fest. Dieses Jahr tagte sie am 28. Juli 2004 in Albertschwil SG unter dem Vorsitz von Hansueli Lareida, Bauernsekretär, Chur. Das oberste Ziel der Verhandlungen dieser Kommis-sion war eine möglichst marktkonforme Preisgestaltung, um die Zusammenarbeit zwischen Berg- und Talbauern zu fördern, auch unter den sich ändernden Rahmenbedingungen. Die neuen Preise gelten wieder ab 15. August 2004.

1. Kilovertrag
Der Rückkaufspreis beim Kilovertrag setzt sich zusammen aus den beiden Grössen Kilopreis und Monatsentschädigung. Der Kilopreis wird aus dem durchschnittlichen Schlachtviehpreis der letzten zwölf Monate (Juli 2003 bis Juni 2004 für Rinder der Kategorie RG T3, gemäss CH-TAX) zuzüglich des aktuell gültigen Milchzielpreises berechnet. Somit ergibt sich für die Rückkaufsaison vom 15. August 2004 bis 14. August 2005 ein Kilopreis von Fr. 4.95 (Preis vom Vorjahr Fr. 4.70). Gleichzeitig wird die Basis-Monatsentschädigung wie im Vorjahr von Fr. 5.– beibehalten.
Für die kommende Rückkaufsaison August 2004/2005 gilt (für bestehende Verträge) somit ein Kilopreis von Fr. 4.95 und eine Monatsentschädigung von Fr. 5.–.

2. Pauschalverträge
Die Preiskommission empfiehlt für Kälber, die ab 15. August 2004 mit dem Pauschalvertrag in die Aufzucht gegeben werden, eine Monatspauschale von Fr. 70.– bis 110.–. Neu wird dabei je nach Alter des Kalbes und dem vereinbarten Erstkalbealter des Rindes folgende Preisstaffelung empfohlen:


Dieser bei Vertragsbeginn festgelegte Preis gilt dann im Zeitpunkt des Rückkaufs. Gegebenenfalls muss bei der Endabrechnung die Preiskategorie des tatsächlichen Erstabkalbealters (Datum der erfolgreichen Belegung + 9 Monate) korrigiert werden. Der Pauschalvertrag findet häufig Anwendung bei langjähriger, guter partnerschaftlicher Zusammenarbeit.

3. Kälberpreise
Der Preis für 1-monatige Vertragskälber setzt sich aus dem durchschnittlichen Magerkälberpreis für die letzten sechs Monate des Vorjahres und den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres sowie einem Marktwertzuschlag zusammen. Neu wird der Alterszuschlag für jeden weiteren Monat auf Fr. 100.– (bisher Fr. 75.–) festgelegt und gleichzeitig aber auf vier Monate begrenzt. Der maximal verrechenbare Preis für ein Kalb (auch für Kälber, die älter sind als 4 Monate) entspricht dem Preis für vier Monate. Nach diesem Berechnungsmodus gelten für Kälber, die ab dem 15. August 2004 in die Vertragsaufzucht gegeben werden, folgende Richtpreise:
1 Monat alt
2 Monate
3 Monate
4 Monate und älter
Fr. 480.–
Fr. 580.–
Fr. 680.–
Fr. 780.–

4. Preise für Biotiere
Die Preise für Biotiere werden nach dem gleichen Modus bestimmt. Für die Berechnung des Kilopreises werden die durchschnittlichen Schlachtviehpreise für Biorinder der Kategorie RG T3 sowie der Bio-Basismilchpreis eingesetzt. Die Monatsentschädigung wird von den konventionellen Tieren übernommen. Achtung: Die Biopreise finden nur Anwendung, wenn beide Vertragspartner Biobauern sind.
Für die kommende Rückkaufsaison gelten für Biovertragstiere folgende Preise:


Kilovertrag
Für die Rückkaufsaison vom 15. August 2004 bis 14. August 2005 beträgt der Kilopreis Fr. 5.25 (Preis vom Vorjahr Fr. 5.15). Gleichzeitig wird die Basis-Monatsentschädigung wie im Vorjahr bei Fr. 5.– beibehalten.
Die Vertragspartner haben sich über die effektive Entschädigung pro Monat zu einigen und diesen Betrag bei Vertragsabschluss (Lieferung des Kalbes) im Vertrag einzusetzen. Allfällige Verschiebungen beim Erstabkalbealter sind bei der Endabrechnung zu korrigieren.
1 Monat alt
2 Monate
3 Monate
4 Monate und älter
Fr. 510.–
Fr. 610.–
Fr. 710.–
Fr. 810.–

5. Zusatzkontingent
Seit dem 1. Januar 2003 kann das Zusatzkontingent zusammen mit der Zugangsmeldung (Meldung des Tierzukaufs an die Tierverkehrsdatenbank, TVD) beantragt werden. Eine vollständige Tiergeschichte ist Voraussetzung für die Zuteilung des Zusatzkontingentes. Daher sind vollständige und fristgerechte Meldungen von Tal- und Bergbauer an die TVD unabdingbare Voraussetzung. Vor der Rücknahme eines Aufzuchtrindes wird eine gemeinsame Überprüfung (Berg- und Talbauer) der Tiergeschichte dringend empfohlen. Bei neuen Verträgen ist zu vereinbaren, dass jeder (Berg- und Talbauer) für die korrekten Meldungen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, selbst verantwortlich ist.

6. Erbwertversicherung für Vertragstiere
Der Zuchtwert von Vertragstieren kann mittels einer so genannten Erbwertversicherung zusätzlich versichert werden. Die Versicherung deckt den Mehrwert eines guten Aufzuchtkalbes zwischen dem festgesetzten Richtpreis und dem Handelspreis. Die Versicherung wird nach gegenseitiger Absprache entweder vom Talbauern oder vom Bergbauern abgeschlossen.
Der Bündner Bauernverband (Tel. 081 254 20 00; E-Mail: sekretariat@buendnerbauernverband.ch) bietet diese Erbwertversicherung für alle Tiere im Aufzuchtvertrag (auch ausserhalb des Kantons Graubünden) an. Die Versicherungssumme beträgt generell Fr. 700.– pro Aufzuchttier und wird im Schadenfall (Unfall, akute Krankheit) zu 100% ausbezahlt. Die Versicherungsprämie beträgt pro Tier und Aufzuchtjahr Fr. 23.–.

7. Neue Berechnungsmethode – gestaffelte Preise je nach Erstkalbealter und Alter des Kalbes
Die Kommission hat einen Wechsel des Berechnungsmodus für den Kilopreisvertrag und die Empfehlungen des Pauschalvertrags beschlossen. Neu sollen die Preise je nach Erstkalbealter der Aufzuchtrinder und somit der möglichen Aufenthaltsdauer im Berggebiet entsprechend gestaffelt werden. Grundlage für den Wechsel sind umfangreiche Kostenberechnungen, die vom LBBZ Schüpfheim und der LBL durchgeführt wurden. Diese zeigten deutlich, dass die Futterkosten bei frühem Erstkalbealter stark ansteigen. Hingegen vergünstigen bei Tieren mit höherem Erstkalbealter die Raufutterbeiträge (höhere GVE-Ansätze) die Aufzuchtkos-ten. Ebenso zeigte sich, dass der Fütterungs- und Betreuungsaufwand für junge Kälber höher ist als für Kälber, die abgetränkt in den Aufzuchtbetrieb wechseln.
Der Kilopreis wird in Zukunft aus dem durchschnittlichen Schlachtviehpreis der letzten zwölf Monate (Juli des Vorjahres bis Juni des aktuellen Jahres) für Rinder der Kategorie RV T3 (gemäss CH-TAX) und einer Monatsentschädigung berechnet. Da der Schlachtviehpreis der Kategorie RV T3 tiefer ist als der bisher verwandte RG-T3-Preis und der Milchzielpreis keinen Eingang in die Berechnung mehr findet, wird die Monatsentschädigung entsprechend höher sein. Zudem wird die Monatsentschädigung nach Erstkalbealter (vier Kategorien: bis 26 Monate, 27–29, 30–32 und über 32 Monate) der zurückgekauften Tiere gestaffelt. Dabei ist das Erstkalbealter der Tiere definiert mit dem Datum der erfolgreichen Belegung plus 9 Monate für die Trächtigkeit. Für früh abkalbende Rinder wird die Monatsentschädigung höher sein als für spät abkalbende. Der Gesamtpreis für die Aufzucht wird somit bei Tieren mit einem frühen Erstkalbealter trotz kürzerer Aufenthaltsdauer im Berggebiet höher sein als bei Tieren, die etwas länger zur Aufzucht im Berggebiet stehen. Diese Staffelung der Preise nach Erstkalbealter (analog bei den Monatspauschalen bei der Pauschalvariante) soll flexible Vereinbarungen unter den Vertragspartnern bei bestmöglicher Nutzung der vorhandenen Ressourcen ermöglichen. So soll auch in Zukunft die Attraktivität der arbeitsteiligen Rinderaufzucht Tal-Berg für beide Seiten gewährleistet sein.

8. Was ist ab wann gültig?
Die nach dem neuen Modus berechneten Kilopreise werden zum erste Mal in der Rückkaufsaison 2006/2007 angewendet. Um sowohl alten (bereits abgeschlossenen) wie auch neuen Verträgen (Abschluss ab 15. August 2004) gerecht zu werden, wird die Kommission im Übergang mindestens für zwei Jahre die Kilopreise nach dem alten und neuen System festlegen.
Die neuen Kälberpreise wie oben beschrieben gelten ab sofort und sollen bei allen neuen Vertragsabschlüssen eingesetzt werden.
Für die Pauschalvariante wird die Einteilung nach Erstkalbealter in vier Kategorien wie bei der Kilopreisvariante übernommen. Aufgrund der Resultate der
Kostenberechnungen zur Aufzucht wird die Preisspanne zwischen minimalem und maximalem Preis auf Fr. 40.– ausgedehnt. Ausserdem wird unterschieden nach Tränkekälbern (1 bis 4 Monate alt) und abgetränkten Kälbern (5 Monate und älter). Diese Preiskategorien für die Pauschalvariante sind ab sofort gültig.
Für neue Vertragsabschlüsse empfehlen wir, das neue Vertragsformular zu nutzen. Es wird ab Ende September 2004 bei der Betriebsberatung in Weinfelden oder der LBL in Lindau erhältlich sein.
Weitere Informationen sowie Vertragsformulare mit Erläuterungsblatt erhalten Sie bei der Betriebsberatung, Amriswilerstr. 50, Postfach 248, 8570 Weinfelden, Tel. 071 622 10 22, Fax 071 622 30 64, E-Mail betriebsberatung@kttg.ch oder bei der Landwirtschaftlichen Beratungszentrale LBL, 8315 Lindau, Tel. Nr. 052 354 97 00.

LBBZ Arenenberg, Fachstelle Betriebsberatung und Landtechnik, Jenifer van der Maas
 
 
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