Ausgabe Nummer 17 (2010)
Neuverpachtung der Jagdreviere im Thurgau
Im Turnus von acht Jahren werden jeweils die Jagdreviere im Kanton Thurgau bewertet und neu verpachtet. Diese Neuverpachtung war auf den 1. April 2010 wiederum fällig.
Die Bewertung der Reviere und damit das Festlegen des Pachtpreises, erfolgt durch eine Schätzungskommission, deren Mitglieder aus Vertretern der Gemeinden, des Kantons, der Landwirtschaft und der Jägerschaft besteht. Nach dieser aufwändigen Arbeit konnten Ende Februar 2010 die politischen Gemeinden die 89 Jagdreviere neu vergeben. In diesen werden ab dem laufenden Jagdjahr, das am 1. April 2010 begonnen hat, 375 Pächter und 139 Jagdaufseher die Verantwortung für die Regulierung der Wildbestände übernehmen.
Festlegung der Revierkriterien
Jeder politischen Gemeinde mit einer Mindestfläche von 500 ha steht das Recht zu, ein eigenes Jagdrevier zu beanspruchen oder ihr Gemeindegebiet als Schongebiet auszuscheiden. Gemeinden mit kleiner Fläche können auch zu einem Jagdrevier zusammengelegt oder grosse Gemeinden in mehrere Jagdreviere aufgeteilt werden. Die Reviergrenzen werden durch die Schätzungskommission Jagd festgelegt und dem Departement für Justiz und Sicherheit zur Genehmigung beantragt. Gleichzeitig werden durch diese Kommission auch der Revierwert sowie die Mindest- und Höchstzahl der Pächter bestimmt. Die Einschätzung der Reviere und Festlegung der Revierwerte basiert auf aufwändigen Berechnungen, die unter anderem die Waldfläche, die Waldrandlänge, den Rehabschuss, Störungen und weitere nachteilige Einwirkungen berücksichtigen. Bezüglich der Reviergrenzen ergab die Neuverpachtung nur minimale Änderungen. Gegenüber der Vorperiode wurden jedoch drei Jagdreviere aufgehoben bzw. mit angrenzenden Revieren zusammengelegt. Wie bisher verzichten drei Gemeinden auf die Bejagung ihres ganzen oder eines Teils des Gemeindegebiets und haben diese als Schongebiete ausgeschieden.
Moderate personelle Veränderungen
Neuverpachtungen sind jeweils auch mit personellen Wechseln verbunden. Etliche Jäger nehmen den Zeitpunkt der Neuverpachtung zum Anlass, alters- oder gesundheitshalber aus einer Jagdgesellschaft auszutreten. Aktuell werden die Jagdreviere von 373 Pächtern und 2 Pächterinnen bewirtschaftet, davon sind 113 Jäger gleichzeitig in zwei Jagdrevieren tätig. Neu hinzugekommen sind 27 Pächter, die sich bisher in keinem Thurgauer Jagdrevier engagiert hatten. Neben den Pächtern und Pächterinnen werden die Jagdreviere durch 138 Jagdaufseher und 1 Jagdaufseherin betreut. Aufgrund der altersbedingten Zusammensetzung der Pächter und Jagdaufseher dürften sich im Verlauf der Pachtperiode 2010 bis 2018 weitere personelle Wechsel abzeichnen.
Jagdpachten sind günstiger geworden
Seit Jahren mussten die Thurgauer Jäger im Vergleich mit den übrigen Revierkantonen mit Abstand die höchsten Pachtzinsen entrichten, und das bei zunehmenden Aufgaben im öffentlichen Interesse. Unter anderem sind da der erhöhte Aufwand zur Bestandesregulierung von Reh und Wildschweinen zur Verhütung von Schäden an forstlichen und landwirtschaftlichen Kulturen zu nennen. Und die Jagdaufseher werden einige hundert Mal pro Jahr Tag und Nacht zu Wildunfällen auf den Strassen gerufen, wofür sie keine Entschädigung erhalten. Aus diesen Gründen hat das Departement für Justiz und Sicherheit die Jagdpachtzinsen für die Pachtperiode 2010 bis 2018 um 30 Prozent gesenkt. Neu beträgt die jährliche Gesamtpachtsumme für den ganzen Kanton Thurgau zirka 608 000 Franken oder rund 32 Franken pro ha Wald. Der Pachtzinserlös geht zu zwei Dritteln an die Gemeinden, die damit häufig den Unterhalt ihrer Flurstrassen finanzieren, was ja auch den Landwirten zu gute kommt. Ein Drittel geht an den Kanton. Trotz Pachtzinsreduktion kostet das teuerste Jagdrevier im Kanton Thurgau nach wie vor zirka 16 600 Franken pro Jahr. Zusätzlich müssen sich die Jagdgesellschaften an den Kosten der Wildschäden beteiligen. Während in früheren Zeiten die Jagdreviere für die Jagdgesellschaften noch einen wirtschaftlichen Ertrag abwarfen, ist dies heute längst nicht mehr der Fall; die Auslagen für Pachtzinsen, Wildschäden und Reviereinrichtungen können durch den Erlös von Wildbret in der Regel bei weitem nicht mehr gedeckt werden. Aus der Sicht der öffentlichen Hand steht aber auch nicht mehr der wirtschaftliche Ertrag im Vordergrund; die Regulierung und nachhaltige Nutzung von Wildbeständen zur Verhinderung von Wildschäden haben einen wesentlich höheren Stellenwert erhalten.
Roman Kistler, Jagd- und Fischereiverwaltung
