Ausgabe Nummer 5 (2008)

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«Nutztierzüchter in die Freiheit entlassen»

Know-how und langjährige Erfahrung sollen erhalten werden

Mit der Inkraftsetzung der Neuen Finanzausgleichsordnung übernimmt das Bundesamt für Landwirtschaft die Verantwortung für die Tierzucht.

Rund 80 Vertreter von Tierzuchtgenossenschaften folgten der Einladung des Landwirtschaftsamts des Kantons Thurgau zur Informationsveranstaltung im Restaurant Kreuzstrasse betreffend der Neuorganisation der Tierzucht. «Mit der Inkraftsetzung der Neuen Finanzausgleichsordnung (NFA) übernimmt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die volle Verantwortung über die Tierzucht und alle finanziellen Verpflichtungen für die Fördermassnahmen», erklärte Hans Stettler, Chef Landwirtschaftsamt. In den vergangenen Jahren habe der Kanton Thurgau jährlich zwischen 760000 und 800 000 Franken für die Tierzucht aufgewendet. «Mit der NFA entfällt in unserem Kanton eine über Jahrzehnte mitgetragene und mitfinanzierte Aufgabe. Die Nutztierzüchter werden nun in die Freiheit entlassen», betonte Stettler.

Musterstatuten für Tierzuchtvereine
Die Änderung auf Gesetzes- und Verordnungsstufe habe zur Folge, dass die bisher öffentlich-rechtlich organisierten Thurgauer Viehzuchtgenossenschaften im Sinne von Artikel 60 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches in privatrechtliche Vereine umgewandelt werden müssen. Um den bisherigen Viehzuchtgenossenschaften die Arbeit zu erleichtern und damit kein Vakuum entstehe, habe das Landwirtschaftsamt in Zusammenarbeit mit einem Juristen Musterstatuten ausgearbeitet. Diese wurden den Vertretern der bisherigen Viehzuchtgenossenschaften abgegeben. Die Genossenschaftsorgane haben nun Gelegenheit, die Statuten und den Namen der Genossenschaften ihren Gegebenheiten anzupassen.

Know-how und Qualität sichern
Ziel sei, dass die Genossenschaften die Statuten und die Rechtsform als Verein sorgfältig vorbereiten können. Wenn nötig, werden sie bei diesen Schritten durch das Landwirtschaftsamt begleitet. Stettler gab der Hoffnung Ausdruck, dass die Viehzuchtvereine erhalten bleiben. Diese stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen den Züchtern und den schweizerischen Zuchtverbänden dar, stellt Stettler fest. Die Vereine bleiben weiterhin für die Organisation von Veranstaltungen wie Viehschauen und Weiterbildungsangebote verantwortlich. Der Gedankenaustausch unter Züchtern sei auch in Zukunft sehr wichtig. Bis jetzt gehörten elf Tierzuchtgenossenschaften der Vereinigung Thurgauer Rindviehzuchtgenossenschaften (VTRZG) an. Stettler hofft, dass sich die sechs fehlenden Fleckviehzuchtgenossenschaften der VTRZG, die auch einen neuen Namen erhält, anschliessen. Damit können nach seiner Meinung das grosse Know-how und die langjährige Erfahrung für die kommenden Generationen und die Zuchtqualität für die Zukunft gesichert werden.

Mario Tosato


Die Versammlungsteilnehmer studieren die neuen Musterstatuten. (tos)
Die Versammlungsteilnehmer studieren die neuen Musterstatuten. (tos)