Ausgabe Nummer 26 (2007)
Obstverband: Aufruf zur Feuerbrandbekämpfung
Die Vorstände der St. Galler Obstproduzentenvereinigung und des Thurgauer Obstverbandes
rufen hiermit nochmals alle Baumbesitzer auf, in unserer Region die nötigen
Arbeiten zur Feuerbrandbekämpfung nun zu erledigen. Die propagierte Strategie der
verantwortlichen Stellen der beiden Kantone bleibt unter Fachleuten unbestritten.
Ein rigoroses Vorgehen ist nötig, um das Bakterienpotenzial zu reduzieren, um so eine noch grössere Katastrophe in den nächsten Jahren abzuwenden. Wir möchten an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass, sofern überhaupt bewilligt, das Antibiotikum Streptomycin nicht auf Feuerbrandbefall gespritzt werden darf, da sonst die Resistenzbildung gefördert wird.
Anlässlich der nationalen Feuerbrandtagung von letzter Woche hat Frau Dr. Esther Moltmann vom landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (D) klar die regionalen Erfolge aufgezeigt, die sie in Deutschland mit dieser Strategie erreicht haben. Zudem wurde verdeutlicht, dass es leider keine Alternativen gibt.
Mit Bedauern müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass vereinzelte Exponenten der Obstbranche eine kontraproduktive Haltung zur Feuerbrandbekämpfung eingenommen haben. Dies zum Schaden der ganzen Obstwirtschaft. Niemand bestreitet von unserer Seite, dass ein kräftiger Baum mit Feuerbrand etliche Jahre überleben kann, je nach Anfälligkeit. Die Schwierigkeit an diesen Bäumen ist die Streuung der Bakterien, die eine Neupflanzung verunmöglichen, denn ein junger Baum hat keine Chance mehr, in die Ertragsphase zu kommen. Diese Tatsache kann auch von den Gegnern der Feuerbrandstrategie nicht widerlegt werden, nur verstehen sie nicht die Konsequenzen für die Zukunft mit ihrer Haltung.
Viele Obstbauern und Baumbesitzer sind mit grossem Einsatz dabei, die angeordneten Massnahmen zum Schutz der gesunden Bäume durchzuführen. Es ist erfreulich und zeugt von Weitsichtigkeit, damit wir und unsere Jungen auch in Zukunft Obst produzieren können. Ein grosses Lob und ein Dankeschön möchten wir hier aussprechen. Deshalb bitten wir all jene, die bis jetzt noch zugewartet haben, ihre Pflicht jetzt auch zu erfüllen, zum Wohle der ganzen Obstwirtschaft.
Vorstand Thurgauer Obstverband
Vorstand St.Galler Obstproduzentenvereinigung
2. Intensivierung der Kulturkontrollen, um eine Früherkennung von Infektionsherden und deren sofortige Beseitigung zu ermöglichen.
3. Unterstützung der Forschung, damit sie das nötige Personal zur Verfügung stellen kann, um einen nationalen Warndienst aufzubauen, die Befallsvorhersagen zu betreuen und die Prüfung von potenziellen neuen Bekämpfungsmassnahmen zu garantieren.
4. Gesamtschweizerisches Vermehrungs- und Verkaufsverbot für besonders feuerbrandanfällige Zier- und Wildpflanzenarten, zum Beispiel Weissdorne (Crataegus), Feuerdorn (Pyracantha), Cotoneaster usw.
5. Zulassung von chemischen Präparaten (auch Antibiotika) unter klaren und strengen Auflagen. Die bis heute nachweislich wirksamste Bekämpfungsmethode ist ein Präparat, welches den Wirkstoff Streptomycin, also ein Antibiotika, enthält. Das Präparat ist in den Nachbarländern und in den meisten grossen Apfel-Exportstaaten zugelassen. Es soll ab 2008 auch in der Schweiz in Ausnahmejahren mit nachweislich massivem Infektionsdruck in klar begrenzten Regionen und unter strengen Auflagen (Einsatzzeitpunkt, Anzahl Gaben, Rückstandsanalysen im Honig usw.) unter Aufsicht der zuständigen Behörden während der Blüte verabreicht werden dürfen (Früherkennung des Infektionsdrucks durch Forschung möglich).
Anmerkung: Der Fünfpunkte-Massnahmenplan wurde von den Produzentenvertretern des Schweizerischen Obstverbandes SOV (Fachorganisation Produktion) im November 2000 in Kraft gesetzt und seither gegenüber den Behörden vertreten. Streptomycin ist bis heute nicht bewilligt. Befallssituationen wie das Jahr 2007 bedrohen den Schweizer Kernobstbau existenziell.Aufgrund der positiven Erfahrungen im Ausland fordert der SOV deshalb die Zulassung des Wirkstoffes Streptomycin im Rahmen der beschriebenen Auflagen erneut.
Schweizerischer Obstverband, SOV
Ein rigoroses Vorgehen ist nötig, um das Bakterienpotenzial zu reduzieren, um so eine noch grössere Katastrophe in den nächsten Jahren abzuwenden. Wir möchten an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass, sofern überhaupt bewilligt, das Antibiotikum Streptomycin nicht auf Feuerbrandbefall gespritzt werden darf, da sonst die Resistenzbildung gefördert wird.
Anlässlich der nationalen Feuerbrandtagung von letzter Woche hat Frau Dr. Esther Moltmann vom landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (D) klar die regionalen Erfolge aufgezeigt, die sie in Deutschland mit dieser Strategie erreicht haben. Zudem wurde verdeutlicht, dass es leider keine Alternativen gibt.
Mit Bedauern müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass vereinzelte Exponenten der Obstbranche eine kontraproduktive Haltung zur Feuerbrandbekämpfung eingenommen haben. Dies zum Schaden der ganzen Obstwirtschaft. Niemand bestreitet von unserer Seite, dass ein kräftiger Baum mit Feuerbrand etliche Jahre überleben kann, je nach Anfälligkeit. Die Schwierigkeit an diesen Bäumen ist die Streuung der Bakterien, die eine Neupflanzung verunmöglichen, denn ein junger Baum hat keine Chance mehr, in die Ertragsphase zu kommen. Diese Tatsache kann auch von den Gegnern der Feuerbrandstrategie nicht widerlegt werden, nur verstehen sie nicht die Konsequenzen für die Zukunft mit ihrer Haltung.
Viele Obstbauern und Baumbesitzer sind mit grossem Einsatz dabei, die angeordneten Massnahmen zum Schutz der gesunden Bäume durchzuführen. Es ist erfreulich und zeugt von Weitsichtigkeit, damit wir und unsere Jungen auch in Zukunft Obst produzieren können. Ein grosses Lob und ein Dankeschön möchten wir hier aussprechen. Deshalb bitten wir all jene, die bis jetzt noch zugewartet haben, ihre Pflicht jetzt auch zu erfüllen, zum Wohle der ganzen Obstwirtschaft.
Vorstand Thurgauer Obstverband
Vorstand St.Galler Obstproduzentenvereinigung
Der Fünfpunkte-Massnahmenplan gegen den Feuerbrand in der Schweiz
1. Unterstützung aller vorbeugender Bekämpfungsmassnahmen, um die Verbreitung des Feuerbrands zu verhindern und dessen Beseitigung zu fördern. Dazu gehören: Entfernen der Befallsherde durch Rodung der kranken Pflanzen und Bäume sowie der zum Teil sehr anfälligen Zier- und Wildpflanzen in der Umgebung von Produktionszonen, wie auch durch Rückschnitt/Rückriss von wenig befallenen Bäumen.2. Intensivierung der Kulturkontrollen, um eine Früherkennung von Infektionsherden und deren sofortige Beseitigung zu ermöglichen.
3. Unterstützung der Forschung, damit sie das nötige Personal zur Verfügung stellen kann, um einen nationalen Warndienst aufzubauen, die Befallsvorhersagen zu betreuen und die Prüfung von potenziellen neuen Bekämpfungsmassnahmen zu garantieren.
4. Gesamtschweizerisches Vermehrungs- und Verkaufsverbot für besonders feuerbrandanfällige Zier- und Wildpflanzenarten, zum Beispiel Weissdorne (Crataegus), Feuerdorn (Pyracantha), Cotoneaster usw.
5. Zulassung von chemischen Präparaten (auch Antibiotika) unter klaren und strengen Auflagen. Die bis heute nachweislich wirksamste Bekämpfungsmethode ist ein Präparat, welches den Wirkstoff Streptomycin, also ein Antibiotika, enthält. Das Präparat ist in den Nachbarländern und in den meisten grossen Apfel-Exportstaaten zugelassen. Es soll ab 2008 auch in der Schweiz in Ausnahmejahren mit nachweislich massivem Infektionsdruck in klar begrenzten Regionen und unter strengen Auflagen (Einsatzzeitpunkt, Anzahl Gaben, Rückstandsanalysen im Honig usw.) unter Aufsicht der zuständigen Behörden während der Blüte verabreicht werden dürfen (Früherkennung des Infektionsdrucks durch Forschung möglich).
Anmerkung: Der Fünfpunkte-Massnahmenplan wurde von den Produzentenvertretern des Schweizerischen Obstverbandes SOV (Fachorganisation Produktion) im November 2000 in Kraft gesetzt und seither gegenüber den Behörden vertreten. Streptomycin ist bis heute nicht bewilligt. Befallssituationen wie das Jahr 2007 bedrohen den Schweizer Kernobstbau existenziell.Aufgrund der positiven Erfahrungen im Ausland fordert der SOV deshalb die Zulassung des Wirkstoffes Streptomycin im Rahmen der beschriebenen Auflagen erneut.
Schweizerischer Obstverband, SOV
