Ausgabe Nummer 15 (2005)

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Ökologische Ausgleichsflächen

Ökologische Ausgleichsflächen
Mit der Anlage einer Bunt- oder Rotationsbrache schafft der Landwirt wertvolle, naturnahe Lebensräume für viele verdrängte Pflanzen- und Tierarten im Ackerland. Blühende Brachen sind imagefördernd für die Landwirtschaft, denn sie sind eine Augenweide für jedermann und erfreuen auch Landwirtschaftskritiker.
Bunt- und Rotationsbrachen sind als ökologische Ausgleichsfläche anrechenbar und beitragsberechtigt. Sie gelten als Ackerfläche bzw. offene Ackerfläche. Dementsprechend sind sie nach folgenden Vorkulturen möglich:
  • die 2 bis 6-jährige Buntbrache: nach einer Ackerkultur, Kunstwiese oder Dauerkultur.
  • die 1 bis 3-jährige Rotationsbrache: nach einer Ackerkultur oder Dauerkultur (Kunstwiese ausgeschlossen)



Geeignete Standorte: Grundsätzlich sind eher trockene, sonnige und magere Stand-orte von Vorteil. Böden mit sehr hoher Nährstoffnachlieferung und grossem Druck an Gräsern (v.a. Quecken) und ausdauernden Problemunkräutern (Ackerkratzdistel, Blacken, Winden) sind zu meiden. Das Risiko für eine vorzeitige Aberkennung wegen zu starker Vergrasung oder für grossen Arbeitsaufwand für die Einzelstockbehandlung ist für solche Standorte gross. Für eher feuchte, organische Böden auf jeden Fall die neue Spezialmischung Buntbrachemischung für schwarze, feuchte und nährstoffreiche Böden verwenden. Wenn möglich Parzellen in einem Vernetzungskorridor bevorzugen, in welchem sie zusätzlich beitragsberechtigt sind.
Bodenvorbereitung, Unkrautkur: Ein gut vorbereitetes Saatbett ist Voraussetzung für ein optimales Gelingen einer Brache (rascher, möglichst vollständiger Auflauf aller Arten, möglichst wenig unerwünschte Gräser und Kräuter). Nach sauberem Pflügen den Boden mehrmals oberflächlich bearbeiten.
Saat: Für die Rotationsbrache ist der Saattermin zwischen 1. September und 30. April vorgeschrieben. Für die Buntbrache gibt es keine Vorgabe, ausser dass im Frühjahr eine andere Nutzung vor der Saat ausgeschlossen ist (z.B. Schnitt einer Kunstwiese). Es hat sich gezeigt, dass Frühlingssaaten (April bis Mai) zu vielfältigeren und qualitativ wertvolleren Brachen führen als Herbstsaaten. Vor allem die Gefahr der schnellen Vergrasung ist bei Herbstsaaten grösser. Nur empfohlene und bewilligte Mischungen verwenden. Oberflächliche Aussaat in gut abgesetztes Saatbett. Nicht eindrillen (Lichtkeimer!), aber gut anwalzen.
Erste Pflegemassnahmen. Beim Auflaufen unbedingt die Schnecken kontrollieren, da diese grossen Schaden anrichten können. Falls nötig, können bewilligte, selektive Mittel eingesetzt werden (Metaldehyd-haltige Produkte). Bei sehr hohem Unkrautdruck ist bei der Buntbrache ein Säuberungsschnitt möglich. Weil damit auch viele einjährige Ackerblumen eliminiert werden, diesen nur im Notfall, d.h. bei praktisch geschlossener Unkrautdecke, durchführen. Hoch schneiden (Stoppelhöhe ca. 8 cm), um die Rosetten der gesäten Pflanzen möglichst nicht zu schädigen. Der mögliche Zeitpunkt für den Säuberungsschnitt ist ca. 6 bis 10 Wochen nach der Saat.

Alfred Gremlich, Fachstelle Pflanzenbau und Düngung, LBBZ Arenenberg