Ausgabe Nummer 38 (2004)
Parolenempfehlung
| Volksabstimmung vom 26. September 2004 | ||
| Thurgauer Bauernverband | ||
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JA zur Mutterschaftsversicherung
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| Am 26. September 2004 kommen vier Vorlagen zur Abstimmung. Die Vorlagen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung (EO) wurde im Vorstand des Thurgauer Bauernverbandes beraten. Änderungen Mit der Revision wird die Grundentschädigung für Dienstleistende beim Militär, beim Zivildienst und beim Zivilschutz von bisher 65 Prozent auf 80 Prozent des Einkommens erhöht. Dies ist gerade für die Bauern, die vergleichsweise viel Militärdienst leisten, von Bedeutung. Neu soll eine Mutterschaftsentschädigung während 14 Wochen eingeführt werden. Anspruch auf Mutterschaftstaggeld haben erwerbstätige Mütter. Erwerbstätig sind Arbeitnehmerinnen, Selbstständigerwerbende oder mitarbeitende Familienmitglieder, die einen AHV-Lohn erhalten (Erläuterungen im Thurgauer Bauer Nr. 35, Seite 7). Damit Bauernfamilien Leistungen der EO bei Militärdienst und für Mutterschaft beanspruchen können, müssen beide Ehepartner über eigenes AHV-pflichtiges Einkommen verfügen. Die gerechte Aufteilung der Einkommen zwischen den im Betrieb partnerschaftlich zusammenarbeitenden Ehepartnern ist aus grundsätzlichen Überlegungen in Bezug auf die soziale Absicherung auch ohne die EO-Revision anzustreben. Thurgauer Bauernverband |
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| Thurgauer Landfrauenverband | ||
| Parolenempfehlung | ||
| Zu den Abstimmungen vom 26. September schliesst sich der Thurgauer Landfrauenverband den Parolen des Schweizerischen Landfrauenverbands an. Die Parolenempfehlung lautet wie folgt: Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2003 über die ordentliche Einbürgerung sowie über die erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation und Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2003 über den Bürgerrechtserwerb von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation Parolenempfehlung des Vorstandes für beide Vorlagen: Stimmfreigabe Begründung: Der Verband hat sich in der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Einbürgerung und den Bürgerrechtserwerb von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten und dritten Generation im Jahre 2001 positiv geäussert. Bei der Abstimmung über die Gesetzesänderung gehen wir jedoch von den eigenen Erfahrungen und dem privaten Umfeld der Stimmbürger aus. Da die persönliche Einstellung der Stimmberechtigten zu dieser Thematik individuell ist und respektiert wird, empfiehlt der Vorstand bei beiden Vorlagen die Stimmfreigabe. Volksinitiative vom 26. April 2003 «Postdienst für alle» Parolenempfehlung des Vorstandes: Nein Begründung: Die in der Initiative geforderten Anliegen sind mit der Revision des Postgesetzes und der Postverordnung weit gehend abgedeckt. Der Vorstand spricht sich auch gegen eine subsidiäre Finanzierungspflicht des Bundes für den Grundversorgungsauftrag der Post aus. Eine solche neue Finanzierung würde nur auf Kosten anderer Massnahmen in anderen Sektoren verwirklicht werden können. Änderung vom 3. Oktober 2003 des Erwerbsersatzgesetzes (für Dienstleistende und bei Mutterschaft) Parolenempfehlung des Vorstandes: Ja Begründung: Neben einer markanten Verbesserung der Leistungen bei Militär-, Zivildienst und Zivilschutz wurde eine neue Lösung für den Mutterschaftsurlaub in die EO eingebaut. Die Revision ist aus Sicht der Familien im ländlichen Raum sehr zu begrüssen. Die vorgeschlagene Finanzierung des Mutterschaftsurlaubs ist eine effiziente, kostengünstige und gerechte Lösung. Nicht zu vergessen ist: sie bringt nicht nur Vorteile im Bereich der Mutterschaft, sondern auch eine merkliche Verbesserung der Erwerbsersatzentschädigungen bei Militär-, Zivildienst und Zivilschutz, von der auch die Dienst leistenden Bauern profitieren können. Die Vorlage ist daher vollumfänglich zu unterstützen. Es lohnt sich. Deshalb empfiehlt der Vorstand die Ja-Parole zur Revision des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung. Schweizerischer Landfrauenverband SLFV |
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