Ausgabe Nummer 6 (2009)

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Personalrekrutierung im Jahr 2009

Viele Thurgauer Bauernfamilien und landwirtschaftliche Unternehmen sind auf gut ausgebildetes und motiviertes Personal angewiesen. Die bäuerlichen Organisationen unterstützen Arbeitgeber in den verschiedenen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Die Bewilligungsverfahren für ausländische Arbeitskräfte bleiben im Wesentlichen gleich wie im Jahr 2009.

Im Jahr 2008 war der Arbeitsmarkt in ganz Europa sowohl für Hilfsarbeitskräfte als auch für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer praktisch ausgetrocknet. Gerade im vergangen Herbst war es nicht immer möglich, alle Stellen rechtzeitig zu besetzen. Mit sehr unangenehmen Folgen für die betroffenen Betriebe. Eine weitere Erfahrung aus dem vergangenen Jahr ist der zunehmende Stellenwechsel auch während der laufenden Saison. Trotz bestehenden Verträgen verliessen einige Dutzend Arbeitskräfte die Stellen und wechselten in besser bezahlte Arbeitsverhältnisse innerhalb der Landwirtschaft, in andere Branchen oder gar in andere Länder. Noch unklar ist, wie sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt im Jahr 2009 entwickeln wird. Es deuten einige Anzeichen auf eine Verbesserung für die landwirtschaftlichen Arbeitgeber hin. Aufgrund der in vielen europäischen Ländern herrschenden wirtschaftlichen Situation werden vermutlich wieder mehr Personen Arbeit in der Landwirtschaft suchen.

Bewilligungen für ausländische Arbeitskräfte
Im Kanton Thurgau sind rund 500 Betriebe auf die Mithilfe von ausländischen Arbeitskräften angewiesen. Den Arbeitgebern stehen vor allem drei verschiedene Bewilligungsarten zur Verfügung, wobei sich die Rekrutierung auf die 17 EU- und EFTA-Staaten gemäss dem Personenfreizügigkeitsabkommen beschränkt. Ob eine Rekrutierung aus Rumänien und Bulgarien möglich wird, entscheidet das Schweizer Volk in der Abstimmung vom 8. Februar. Wenn das Volk dem Personenfreizügigkeitsabkommen zustimmt, könnte es bereits ab dem Sommer möglich werden, Bewilligungen für Personen aus Rumänien zu erhalten.
Bis auf weiteres gelten die nachfolgend beschriebenen Regelungen:

EU-15 und EFTA
EU-15-Staaten: Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Spanien, Portugal, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Schweden, Finnland, Grossbritannien, Irland.
Staaten des Europäischen Freihandelsabkommens (EFTA): Lichtenstein, Norwegen, Island.
Mit diesen Ländern gilt seit dem 1. Juni 2007 die uneingeschränkte Personenfreizügigkeit. Das heisst, ein Arbeitseinsatz sowie der Stellenwechsel in der Schweiz sind ohne Einschränkungen möglich. Wichtig ist, dass sich der Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn bei der Gemeinde anmeldet. Bis zu einem Aufenthalt von 90 Tagen gilt das spezielle Meldeverfahren. Für längere Aufenthalte benötigen ausländische Angestellte eine Aufenthaltsbewilligung.

EU-Erweiterung
Staaten, die am 1. Juni 2004 der EU beigetreten sind: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern.
Ab 1. April 2006 gilt die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den acht neuen EU-Staaten. Personen aus diesen Ländern können sich frei in der Schweiz bewegen, zum Beispiel Betrieb oder die Branche wechseln. Der Inländervorrang und die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen bleiben bis ins Jahr 2011 bestehen.
Wichtig ist: Vor jedem Arbeitseinsatz, auch beim Stellenwechsel, braucht es eine Bewilligung.

Rumänien und Bulgarien
Diese beiden Staaten sind im Jahr 2007 der EU beigetreten. Da aber noch kein Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz besteht, gelten diese als Drittstaaten. Das heisst, es ist nicht möglich, zu den üblichen Bedingungen eine Arbeitsbewilligung für Personen aus diesen Staaten zu erhalten. Eine Ausnahmeregelung gibt es für Personen, welche im Jahr 2008 ein Praktikum absolviert haben. Sie dürfen im Jahr 2009 auf demselben Betrieb einen viermonatigen Arbeitseinsatz leisten (Wiederholungsprogramm).
Weiter gibt es ein spezielles Kontingent für Personen aus diesen Ländern, welche eine mindestens einjährige landwirtschaftliche Ausbildung mit Abschluss im Heimatland absolviert haben. Falls die Erweiterung der Personenfreizügigkeit in der Volksabstimmung vom 8. Februar angenommen wird, könnte es ab dem Sommer 2009 möglich werden, Angestellte aus in diesen beiden Ländern zu rekrutieren.

Bewilligungen und Massnahmen
Die Bewilligung L ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung bis 365 Tage und wird erteilt, wenn ein befristeter Vertrag vorliegt. Sie kann für Personen aus den EU-15- und EFTA-Staaten problemlos verlängert werden.
Die Bewilligung B ist eine Jahresaufenthaltsbewilligung und kann für Personen mit unbefristetem Vertrag beantragt werden. Die flankierenden Massnahmen verhindern eine unkontrollierte Einwanderung und Lohndumping. Damit soll verhindert werden, dass die in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen unterboten werden. Eine konkrete Auswirkung davon ist die Kontrolle des Inländervorranges. Das bedeutet, dass jede Stelle beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) ausgeschrieben werden muss. Eine Ausländerbewilligung wird erst erteilt, wenn in der Schweiz für eine Stelle keine geeignete Person gefunden werden konnte. Ausserdem muss jeder Vertrag vom Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) geprüft werden.
Auch sind die Kontrolleure des Kantons befugt, jederzeit einen Einblick in die Lohn- und Anstellungsbedingungen eines Betriebes zu erhalten.
Die Behörden machen Landwirte, welche eine Bewilligung einreichen wollen, darauf aufmerksam, dass für das Bewilligungsverfahren 6 bis 8 Wochen Zeit einberechnet werden muss. Mindestens zwei Wochen sind für die Abklärung des Inländervorranges nötig, etwa vier Wochen dauert das Bewilligungsverfahren.

Änderung bei den Dienstleistungen des Thurgauer Bauernverbandes
Der Thurgauer Bauernverband (TBV) hatte seit dem Jahr 2004 aktiv Arbeitskräfte aus verschiedenen Staaten aus Osteuropa vermittelt. In den letzten Jahren hatten sich der Arbeitsmarkt und die Anforderungen an die Vermittlungsstelle stark verändert, deshalb wurde eine Neuausrichtung der Dienstleistung unumgänglich.
Um auch in Zukunft eine effiziente und attraktive Dienstleistung im Bereich Personalvermittlung anzubieten, wird eine neue Aufgabenteilung zwischen dem Maschinen- und Betriebshelferring Thurgau (MBR) und dem Thurgauer Bauernverband vorgenommen. Im Sinne einer kostengünstigen und qualitativ guten Dienstleistung für die Landwirtschaft überträgt der TBV die Rekrutierung von Arbeitskräften und die Abwicklung der Bewilligungsverfahren dem MBR Thurgau.
Damit ist gewährleistet, dass die landwirtschaftlichen Arbeitgeber an einer einzigen Stelle umfassende Dienstleistungen im Bereich Personal erhalten. Für qualifizierte Angestellte, wie auch für Hilfspersonal ist der MBR Thurgau in Zukunft die Anlaufstelle.
Der Thurgauer Bauernverband ist weiterhin zuständig für arbeitsrechtliche Fragen, politische Aktivitäten auf allen Ebenen, allgemeine Fragen im Bereich Beschäftigung und Bewilligungen, bei Fragen rund um die Versicherung des Personals.

Mit welchen Fragen an welche Stelle?

Die folgende Zusammenstellung gibt darüber Auskunft.

1. Vermittlung von Personal, Bewilligungsverfahren
  • Unterstützung bei der Abwicklung von Bewilligungsverfahren für Angestellte aus den EU-Staaten.
  • Rekrutierung von Arbeitskräften in verschiedenen Ländern der EU.
  • Vermittlung von qualifizierten Arbeitskräften als Vertretung des Betriebsleiters und/oder zum Brechen von Arbeitsspitzen.
Kontaktadresse:
MBR Thurgau AG,
Wilerstrasse 3. 9545 Wängi,
Telefon 052 366 46 06, Telefax 052 366 46 07,
E-Mail: info@mbr-thurgau.ch


2. Praktikantenprogramme
Wer einen Praktikanten oder eine Praktikantin im Rahmen eines Ausbildungsprojektes beschäftigen möchte, kann sich an Agroimpuls wenden. Agroimpuls ist die Vermittlungsstelle des schweizerischen Bauernverbandes in Brugg und hat langjährige Erfahrung in der Vermittlung von Praktikanten in die Schweiz und aus der Schweiz in andere Länder.

Kontaktadresse:
Agroimpuls,
Laurstrasse 10, 5201 Brugg,
Telefon 056 462 51 44, Telefax 026 442 22 12,
E-Mail: info@agroimpuls.ch


3. Versicherungen und Arbeitsrecht
  • Globalversicherung: die einfache und kostengünstige Versicherungslösung für das Personal.
  • Fragen zu allen Personal- und Sozialversicherungen.
  • Fragen und Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen.
Thurgauer Bauernverband,
Amriswilerstrasse 50, 8570 Weinfelden,
Telefon 071 626 28 90, Telefax 071 626 28 89,
E-Mail: info-tg@agrisano.ch


4. Strategische Fragen:
Interessenvertretung, Politik, Lobbying
  • Kontakt und Austausch mit kantonalen und nationalen Behörden.
  • Vertretung der Interessen der Thurgauer Landwirtschaft in Verbänden und Organisationen.
  • Vertretung der Interessen der Landwirtschaft in der Politik.
  • Allgemeine Informationsverbreitung gegen innen und aussen.
Thurgauer Bauernverband,
Telefon 071 626 28 88, Telefax 071 626 28 89,
Internet: www.tgbv.ch,
E-Mail: info@tgbv.ch


Adrian von Grünigen, Thurgauer Bauernverband