Ausgabe Nummer 7 (2010)

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Pflanzenbau

Vernetzung im Kulturland: Genehmigung Periode II

Mit Schreiben vom 12. Januar 2010 hat das Bundesamt für Landwirtschaft die Fortführung des Thurgauer Vernetzungsprojektes genehmigt. Für Periode II des Projektes ergeben sich einige Änderungen, auf die in einer Serie von Artikeln im «Thurgauer Bauer» eingegangen wird. Dieser Artikel gibt eine Übersicht der Rahmenbedingungen für Periode II und weist auf die Blumenwiesenaktion 2010 hin.

 

Das Vernetzungsprojekt Kanton Thurgau

Um die natürliche Artenvielfalt zu erhalten und zu fördern, unterstützt der Bund ökologische Ausgleichsfl ächen (öAF), die eine hohe Artenvielfalt aufweisen (biologische Qualität) und/oder Lebensräume miteinander vernetzen mit Beiträgen (Öko-Qualitätsverordnung; ÖQV). Damit Vernetzungsbeiträge vom Bund ausbezahlt werden, muss gemäss ÖQV ein vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bewilligtes Vernetzungsprojekt vorliegen. Solche Vernetzungsprojekte können von Landwirten, Gemeinden, Naturschutzorganisationen oder anderen Trägerschaften initiiert werden.

 

Aussergewöhnliches Vorgehen

Der Kanton Thurgau entschied sich, selber Vernetzungsprojekte zu erarbeiten. Auf der Grundlage des in den Regionen erarbeiteten kantonalen Landschaftsentwicklungskonzeptes (LEK), plante und fi nanzierte das Amt für Raumplanung (ARP) und das Landwirtschaftsamt (LA) des Kantons Thurgau 153 lokale Vernetzungsprojekte, die den Anforderungen der ÖQV genügen. Dieses Vorgehen ist einzigartig in der Schweiz und bewirkt unter anderem, dass die Thurgauer Landwirte ohne eigene fi - nanzielle Aufwendungen für die Planung und Berichterstattung zu Vernetzungsbeiträgen kommen können.

 

Wichtig für viele Landwirte

Seit 2004 werden im Kanton Thurgau pro Jahr über eine Million Franken an Beiträgen an geeignete öAF in den Vernetzungskorridoren ausbezahlt. (2009 zirka 1,7 Millionen Franken.) Der kantonale Anteil beträgt 20 Prozent und wird aus dem Fonds für Natur und Heimat durch das Amtes für Raumplanung beglichen. Periode I des Vernetzungsprojektes endete 2009. Im Jahre 2010 stehen knapp 6000 der 7500 Verträge für Vernetzung zur Verlängerung um weitere sechs Jahre an.

 

Höhere Zielwerte

Für Periode II legt der Bund höhere Zielwerte fest als in der ersten Phase eines Projektes. Bis 2015 muss in jedem Vernetzungskorridor der Anteil der ökologischen Ausgleichsfl ächen (öAF) 12 bis 15 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfl äche betragen. Die Hälfte dieser öAF muss dabei ökologisch besonders wertvoll sein. Dazu gehören: a) öAF mit biologischer Qualität, b) Bunt- und Rotationsbrachen und Saum auf Ackerfl ächen und c) öAF, auf denen eine besondere ökologische Leistung bei der Pfl ege erbracht wird (Zusatzmassnahmen: Belassen beziehungsweise Schaffen von Strukturen. Weitere Infos dazu folgen in einem der nächsten Ausgaben des «Thurgauer Bauer »).

 

Beurteilung der Vernetzungskorridore

Im Übergang von Periode I zu Periode II mussten der Stand der öAF und die Zunahme der öAF während Periode I in jedem Vernetzungskorridor geprüft werden. Vernetzungskorridore mit zu tiefem öAFAnteil und fehlender Zunahme während der letzten sechs Jahre konnten nicht unbesehen in Periode II weitergeführt werden. Mitarbeiter des Landwirtschaftsamtes, des Amts für Raumplanung und des Vernetzung im Kulturland: Genehmigung Periode II Mit Schreiben vom 12. Januar 2010 hat das Bundesamt für Landwirtschaft die Fortführung des Thurgauer Vernetzungsprojektes genehmigt. Für Periode II des Projektes ergeben sich einige Änderungen, auf die in einer Serie von Artikeln im «Thurgauer Bauer» eingegangen wird. Dieser Artikel gibt eine Übersicht der Rahmenbedingungen für Periode II und weist auf die Blumenwiesenaktion 2010 hin. Pfl anzenbau 78 BBZ Arenenberg nehmen zur Zeit Kontakt mit Bewirtschaftern in mangelhaften Korridoren auf. Mit diesen Kontakten soll geklärt werden, ob mit einer Ausdehnung der öAF oder mit einem zusätzlichen Einbezug von öAF-Flächen Gebietsverkleinerungen von Vernetzungskorridoren verhindert werden können.

 

Höhere Ansätze, neue öAF-Typen

Die Ansätze für einige öAF-Typen wurden mit der Erneuerung der Bundesverordnung 2008 verdoppelt. Gegenüber Periode I sind ab 2010 neu für folgende öAF-Typen Vernetzungsbeiträge möglich: – für extensiv genutzte Wiesen mit Zusatzmassnahmen (Fr. 10.–/Are), – für wenig intensiv genutzte Wiesen mit Zusatzmassnahmen, (Fr. 5.–/Are). – für extensiv genutzte Weiden mit Strukturen und für Einzelbäume und Alleen (Fr. 5.–/Are). (Auf die Zusatzmassnahmen wird in einer späteren Ausgabe des «Thurgauer Bauer» ausführlich eingegangen, in erster Linie geht es um das Stehenlassen eines Teiles der Wiese bei jedem Schnitt.) Im Jahre 2010 können Vernetzungsverträge zu folgenden Beträgen pro Are beziehungsweiseBaum abgeschlossen werden.

 

Beratung und Kontrollen

Beratungs- und Auskunftspersonen sind wie bisher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landwirtschaftsamtes und des Amtes für Raumplanung. Erste Ansprechpersonen sind die GemeindestellenleiterInnen. Sie werden am 19. März 2010 ausführlich über die Neuerungen informiert. Für betriebspezifi sche Beratungen wurde das BBZ Arenenberg beauftragt.

 

Information

Weitere Informationen über die einzelnen Vernetzungskorridore und über das Gesamtprojekt werden auf der Homepage des Amtes für Raumplanung unter www. raumplanung.tg.ch ? «Landschaftsentwicklung » ? «Vernetzung» bereitgestellt und aktualisiert.

 

Amt für Raumplanung, Natur und Landschaft Landwirtschaftsamt, Michael Stocker