Ausgabe Nummer 41 (2009)
Prämien sparen ist möglich
Das war man sich im Kanton Thurgau nicht mehr gewohnt. Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherungen werden auf das Jahr 2010 massiv ansteigen. Auch die Krankenkasse Agrisano kann sich dem Kostenwachstum im Gesundheitswesen nicht entziehen, trotzdem bleibt sie eine der günstigsten Kassen im Kanton Thurgau.
Krankenkassenprämien steigen im Thurgau über 8 Prozent
Ende letzer Woche veröffentliche das Bundesamt für Gesundheit die genehmigten Krankenkassenprämien für das Jahr 2010. Ein starker Anstieg der Prämien war erwartet worden. Nun sind die Details für alle Versicherungen bekannt und da gibt es doch einige Überraschungen. Bisher sehr günstige Versicherungen mussten die Prämien überdurchschnittlich anheben, Jugendliche erhalten weniger Rabatt und es gibt wieder einige neue Versicherungsmodelle. Erfreulich für die Bauernfamilien, die Krankenkasse Agrisano bleibt nach wie vor einige der günstigsten Kassen im Thurgau, trotz Prämienanstieg von 5 bis 35 Franken pro Monat.
Prämienvergleich
Prämieneinsparungen zwischen 900 und 4000 Franken pro Jahr sind möglich wenn eine günstige Kasse gewählt wird, wie das vorliegenden Beispiel einer sechsköpfigen Familie im Kanton Thurgau zeigt. Wichtig ist, dass bei einem Prämienvergleich Gleiches mit Gleichem verglichen wird. Insbesondere bei der Ausgestaltung der Hausarztmodelle sind die genauen Bedingungen zu überprüfen.
Rabatte bis 45 Prozent möglich
Wer sich freiwillig einschränkt oder bereit ist mehr Kosten selber zu tragen profitiert nach wie vor von grossen Rabatten für die wählbaren Franchisen und die Beteiligung an Hausarztmodellen. Für erwachsene Versicherten der Krankenkasse Agrisano sind zum Beispiel Einsparungen von bis zu 1360 Franken pro Jahr möglich, wenn vom normalen Modell mit 300 Franken Franchise ins Hausarztmodell mit 2000 Franken Franchise gewechselt wird. Gerade auch für Jugendliche sind diese Modelle sehr interessant. Es lohnt sich einmal eine Stunde in die Überprüfung der eigenen Krankenkassenpolice zu investierten.
Rückerstattung Lenkungsabgabe
Auch im Jahr 2010 gibt’s eine Rückerstattung von Umweltsteuern. Pro grundversicherte Person beträgt die Rückerstattung 81.60 Franken pro Jahr oder 6.80 Franken pro Monat. Dieser Betrag wird der Prämienrechnung für die Krankenkasse im Jahr 2010 abgezogen. Zusätzlich zu der Abgabe für VOC-Produkte (engl.: volatile organic compounds, also flüchtige organische Verbindungen, welche beispielsweise für die Reinigung von Metallen oder in Farben und Lacken eingesetzt werden), wird seit dem Jahr 2008 die eingeführte CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas oder Kohle zusätzlich als Rückerstattung erhoben. Bisher war es üblich diese Lenkungsabgaben zwei Jahre Rückwirkend zu verteilen. Nun hat der Bundesrat beschlossen die CO2-Abgabe der Jahre 2008, 2009 und vorgezogen des Jahres 2010 auf einmal zurückzuerstatten. Deshalb dieser hohe Betrag von über 80 Franken pro Person. Die Rückerstattung in dieser Höhe ist somit einmalig und lässt sich in Zukunft nicht wiederholen.
Taggeldversicherung mit Überschussbeteiligung
Mehr als 15‘000 Personen haben bei der Krankenkasse Agrisano eine Kollektivtaggeldversicherung (AGRI-ktlw) zur Deckung des Erwerbsausfalls bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft abgeschlossen. Die landwirtschaftliche Taggeldversicherung weist seit mehreren Jahren positive Rechnungsergebnisse aus. Dieser erfreuliche Umstand erlaubt es, dass im Jahr 2010 eine Überschussbeteiligung erfolgt. Anspruchsberechtigt sind alle Versicherten, welche mindestens seit drei Jahren taggeldversichert sind und deren Leistungsbezug nicht höher war als die bezahlte Prämie, das sind mehr als 85% der Versicherten. Diese erhalten in den nächsten Tagen ein individuelles Informationsschreiben mit detaillierten Angaben.
Medizinischer Auskunftsdienst
Ab 1.1.2010 steht allen Agrisano-Versicherten eine medizinische Hotline rund um die Uhr zur Verfügung. Der medizinische Auskunftsdienst (organisiert in Zusammenarbeit mit Medgate www.medgate.ch) steht kostenlos für Notfallsituationen oder medizinische Auskünfte zur Verfügung. Rund um die Uhr ist ärztliche Hilfe erreichbar, auch im Ausland. Fachleute organisieren die optimale ärztliche Versorgung. Dies kann sowohl vor Ort oder auch die Organisation der Rückreise sein. Bei Unsicherheit, ob ein Arztbesuch wirklich nötig oder sinnvoll ist, kann eine zusätzliche Auskunft durch eine neutrale und kompetente Fachperson weiterhelfen Mehrjährige Erfahrungen zeigen, dass über die Hälfte der eingehenden Anrufe keine nachfolgende Konsultation bei einem Arzt oder einer Ärztin erforderlich machen.
Agri-spezial mit verbesserten Leistungen
Die bewährte Zusatzversicherung Agri-spezial erhält auf das Neue Jahr verbesserte Leistungen. Bei freiwilligen Impfungen werden neu bis zu 500 Franken pro Jahr vergütet. Für Haushaltshilfen infolge Arbeitsunfähigkeit steigt die maximale Vergütung auf 800 Franken pro Jahr. Diese Zusatzversicherung ist speziell für in der Landwirtschaft tätige Personen reserviert. Damit der gesamte Versicherungsschutz optimal gestaltet werden kann lohnt es sich die Versicherungsberatung des Verband Thurgauer Landwirtschaft in Anspruch zu nehmen. In Zusammenarbeit mit der Krankenkasse Agrisano können wir sinnvolle und günstige Lösungen anbieten. Das Beraterteam ist unter der Nummer 071 626 28 90 erreichbar.
Wie wechsle ich die Krankenkasse?
Für die Krankenpflegeversicherung gemäss KVG ist ein Versicherungswechsel jedes Jahr und ohne Einschränkungen möglich. Diese Versicherung kann bis am 30. November gekündigt werden. Die Aufnahme in eine andere anerkannte Krankenkasse ist bis auf eine kleine Einschränkung für sämigen Prämienzahler garantiert, unabhängig vom Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand. Etwas komplizierter ist die Sache bei den Zusatzversicherungen (VVG-Versicherungen). Bei einer Prämienerhöhung kann die Zusatzversicherung innerhalb 30 Tagen nach Mitteilung der Prämienerhöhung gekündigt werden. Ohne Prämienerhöhung gilt in vielen Fällen eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende des Kalenderjahres. Die Aufnahme in eine neue Versicherung ist jeweils erst nach einer Überprüfung des Gesundheitszustandes durch die neue Versicherung möglich. Bestehende Krankheiten oder nicht ausgeheilte Folgen von Unfällen werden mit einem so genannten Vorbehalt von der Versicherung ausgeschlossen. Deshalb ist es ratsam nie eine Zusatzversicherung zu künden bevor die genauen Aufnahmebedingungen in die neue Versicherung klar sind. Es ist allerdings Problemlos möglich die Zusatzversicherungen gemäss VVG bei einer anderen Versicherung als die Grundversicherung nach KVG zu versichert. Einen Nachteil bei der Vergütung gibt es nicht, da die Leistungen in Gesetz und Reglement klar geregelt sind. Der Aufwand, gewisse Belege nach Abrechnung der Grundversicherung an eine zweite Versicherung zu senden, ist im Verhältnis zur eingesparten Prämie gering.
Adrian von Grünigen, Versicherungsberatung Verband Thurgauer Landwirtschaft
Prämienentwicklung im Kanton Thurgau bei Erwachsenen mit 300 Franken Franchise (Prämie in Franken pro Monat). (avg)
Prämien 2010 pro Monat für die Grundversicherung, mit Unfalldeckung, Erwachsenen und Jungendliche mit 1500 Franken Franchise, Kinder ohne Franchise. (avg)
