Ausgabe Nummer 43 (2005)

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Recht haben und Recht bekommen

«agri-protect» die neue bäuerliche Rechtsschutzversicherung

Recht haben und Recht bekommen

Recht haben und Recht bekommen ist heute leider keine Selbstverständlichkeit mehr. Immer mehr werden Bauernfamilien unverschuldet in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Oft müssen sie sich mit grossem Aufwand zur Wehr setzen, um ihre Ansprüche durchsetzen zu können. Die Agrisano Krankenkasse realisiert deshalb auf den 1. Januar 2006 die bäuerliche Rechtsschutzversicherung «agri-protect».

Das Umfeld hat sich in den letzen Jahren stark verändert. Heute hat der Landwirt mit Behörden, Anwohnern oder Geschäftspartnern zu, die sich einen Anwalt leisten können, um ihre Rechte zu wahren. Man mag diese Entwicklung bedauern. Nichts zu tun wäre aber falsch. Mit einer Rechtsschutzversicherung hat die Bauernfamilie gleich lange Spiesse in einer Auseinandersetzung. Heute werden von verschiedenen Versicherungen Rechtsschutzlösungen angeboten, die aber oft nur einen Teil der Bedürfnisse abdecken. Die Agrisano hat sich zum Ziel gesetzt,
eine Gesamtlösung zu realisieren, wo die Bereiche Privat, Verkehr und Betrieb abgedeckt sind. In Zusammenarbeit mit dem Rechtsschutzspezialist Orion konnte eine solche Lösung ausgearbeitet werden.

Know-how behalten

Wichtig war auch, dass das landwirtschaftliche «Know-how» bei den Verbänden bleibt. Landwirtschaftsspezifische Rechtsfälle werden von Rechtsspezialisten des Schweizerischen Bauernverbandes bearbeitet. Es gibt eine zentrale Anlaufstelle in Brugg, die von Landwirtschaftsspezial-isten bedient wird. Alle anderen Fälle werden durch die Orion Rechtsschutzversicherung bearbeitet, wobei für die Versicherten eine freie Wahl des Anwaltes besteht.

Umfangreiche Deckung

In der Rechtsschutzversicherung «agri-protect» versichert sind folgende Bereiche: Schadenersatzrecht, Sachenrecht, Versicherungsrecht, Patientenrecht, Strafverteidigung, Verkehrsrechtsschutz und Arbeitsrecht. In diesen Gebieten beträgt die Deckung pro Fall 250000 Franken. Eine Deckungssumme von 20000 Franken erhalten die versicherten Bauernfamilien für Rechtsstreitigkeiten im Vertragsrecht, dem Grundeigentum, Pacht- und Mietrecht, bei Bewilligungsverfahren, im Umweltschutz oder bei den Direktzahlungen. Nicht versicherbar sind beispielsweise Steuerrecht, Ausländerrecht oder Konkurs- und Schuldbetreibungsfälle. Im Bereich Personen-, Familien- und Erbrecht besteht ein Beratungsrechtsschutz.

Günstige Lösung dank Kollektivvertrag

«agri-protect» können alle Bauernfamilien versichern, die Mitglied bei der Krankenkasse Agrisano sind. Die volle Deckung in Familie und Betrieb besteht dann, wenn alle erwachsenen Personen diese Versicherung haben. Kinder bis 18 Jahre sind bei den Eltern mitversichert. Die Prämie beträgt CHF 6.90 pro Monat und erwachsene Person. Allen Agrisano- versicherten mit der Zusatzversicherung «agri-spezial» wird die Rechtsschutzversicherung automatisch eingeschlossen. Versicherte ohne «agri-spezial» erhalten bei der Regionalstelle in Weinfelden ein entsprechendes Anmeldeformular. Wer bereits rechtsschutzversichert ist oder aus anderen Gründen keine Rechtsschutzversicherung will, kann durch Rückssendung der Police diese Versicherung ausschliessen. Selbstverständlich ist es auch möglich, das «agri-protect» zu einem späteren Zeitpunkt abzuschliessen. Die Kollektiv-lösung bei der Agrisano ist gegenüber der Einzelrechtsschutzversicherung eine sehr gute und günstige Lösung.
Für alle Fragen im Zusammenhang mit der bäuerlichen Rechtsschutzversicherung oder zu Ihrer Krankenkassenpolice können Sie sich an die Versicherungsberatungsstelle des Thurgauer Bauernverbandes in Weinfelden wenden (Telefon 071 626 28 90).

Adrian von Grünigen,
Agrisano, Weinfelden