Ausgabe Nummer 15 (2009)

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Sägemehl ist BTS anerkannt

Sägemehl wird als Einstreu in Schweinebuchten im Rahmen der BTS-Verordnung anerkannt. Die Gleichwertigkeit zu Stroheinstreu bezüglich Gliedmassengesundheit wurde in einer Studie von Agroscope Reckenholz-Tänikon ART belegt.

Die Verordnung über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS-Verordnung) schreibt als Einstreumaterial im Liegebereich Stroh oder Chinaschilf vor. Doch jetzt zeigt eine neue Studie von Agroscope Reckenholz-Tänikon ART, dass sich Sägemehl bezüglich Gliedmassengesundheit ebenso gut wie Stroh als Einstreumaterial eignet. Die BTS-Verordnung wurde bereits entsprechend angepasst. Neu ist im BTS-Programm für Schweine auch Sägemehl als Einstreumaterial zugelassen. Einzige Voraussetzung: die Stalltemperatur bei Tieren zwischen 25 und 60 Kilogramm muss über 15 Grad Celsius liegen und bei über 60 Kilogramm schweren Tieren über 9 Grad Celsius. Der Grund dafür ist die schlechtere Isolationseigenschaft des Sägemehls.

Wundbildung geringer
Mit ausreichender Einstreu konnten die Forschenden bei der Gliedmassengesundheit keinen Unterschied zwischen Einstreu und Stroh feststellen. Die Anzahl Wunden an den Tarsalgelenken waren auf ähnlich tiefem Niveau. Aufgrund ihrer Ergebnisse empfiehlt ART eine Mindestmenge von 300 Gramm Stroh oder 400 Gramm Sägemehl pro Tier und Tag. So lässt sich das Risiko für Wundbildung senken.

Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz- Tänikon ART, Tänikon, Ettenhausen