Ausgabe Nummer 17 (2004)
Schwarzarbeit lohnt sich nicht
| Serie «Arbeitgeber in der Landwirtschaft»/Teil 3 | ||
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Schwarzarbeit lohnt sich nicht
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| Als Schwarzarbeit bezeichnet das Gesetz alle Tätigkeiten, die unter Missachtung der gesetzlichen Vorschriften ausgeübt werden. Dazu zählen kleine Handwerkstätigkeiten und Dienstleistungen in der Freizeit unter Umgehung des Sozialversicherungs-, Steuer- und Wettbewerbsrechts, ebenso wie die Beschäftigung von illegal anwesenden Ausländerinnen und Ausländern. | ||
| Bei der Beratungstätigkeit auf der Geschäftsstelle des Thurgauer Bauernverbandes stellen wir fest, dass es einzelne Betriebe gibt, die sich aus Mitleid mit einem Ausländer oder aus einer Notsituation heraus auf ein Schwarzarbeitsverhältnis einlassen, ohne sich dessen Konsequenzen bewusst zu sein. Das Bundesgesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung (ANAG) sieht für Arbeitgeber, welche Ausländer ohne gültige Bewilligung beschäftigen, Bussen von 3000 bis 5000 Franken vor. Wer ausserdem einem Ausländer beim rechtswidrigen Verweilen in der Schweiz behilflich ist, kann sogar mit Gefängnis und Bussen bis 100 000 Franken gestraft werden. Betriebe, welche wiederholt gegen das Ausländerrecht verstossen, müssen damit rechnen, dass ihnen in Zukunft neue Bewilligungen verweigert werden. Jede Tätigkeit, die über eine reine Gefälligkeit hinausgeht und die normalerweise gegen Entgelt erfolgt, gilt als Schwarzarbeit. Wer also einen ausländischen «Gast» für Kost und Logis arbeiten lässt, verstösst bereits gegen das Ausländergesetz. Für die ausländische Arbeitskraft selber hat «Schwarzarbeit» nebst einer Busse zur Folge, dass er die Schweiz sofort verlassen muss und mit einer langjährigen Einreisesperre für die Schweiz belastet wird. Versicherungs- und arbeitsrechtliche Situation Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht auch für Schwarzarbeiter unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten. Es ist hingegen nicht möglich, Schwarzarbeiter bei der obligatorischen Krankenversicherung anzumelden. Dafür ist eine Aufenthaltsbewilligung nötig. Bei einer Erkrankung haftet der Arbeitgeber aber für sämtliche Arzt und Spitalkosten. Diese können rasch einige zehntausend Franken betragen, weil der Ausländer nicht vom Sozialversicherungstarif profitiert. Kontrollpflicht des Arbeitgebers Die Betriebe sind verpflichtet bei jeder ausländischen Arbeitskraft vor Arbeitsantritt zu kontrollieren, ob eine gültige Bewilligung vorhanden ist. Dazu gehört ein Ausländerausweis oder ein Einreisevisum mit der dazugehörigen Ermächtigung für den Arbeitsaufenthalt. Es ist zu beachten, dass Staatsangehörige aus EU-Ländern die Stelle wechseln können. Hier besteht einzig eine Meldepflicht. Personen aus nicht-EU Staaten, die nur im Rahmen eines Praktikums in der Landwirtschaft arbeiten dürfen, können die Stelle nicht ohne Bewilligung wechseln, weil diese für einen bestimmten Arbeitgeber ausgestellt wurde. Bei Arbeitsangeboten von Ausländern, die behaupten, eine Bewilligung zu haben, muss diese im Zweifelsfall bei der Fremdenpolizei überprüft werden. Wenn ein Praktikant mit einer gültigen Bewilligung einreist, ohne dass er das nötige Visum auf der Schweizer Botschaft in seinem Heimatland eingeholt hat, muss er zurückgeschickt werden. Ein Aufenthalt ohne Visum ist trotz Bewilligung illegal. In Zukunft verschärfte Kontrollen Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen in der Sondersession vom Mai 2004 wird im Zusammenhang mit der Revision des Ausländergesetzes auch über verschärfte Massnahmen bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit beraten. Gemäss den Vorschlägen des Bundes sollten die Kantone verstärkte Kontrolldienste aufbauen und mehr Kontrollen durchführen. Ausserdem werden die Sanktionen (Bussen und Sperrfristen) erhöht. Grundsätzlich muss damit gerechnet werden, dass die Schwarzarbeit in Zukunft wesentlich stärker bekämpft wird als dies bis heute der Fall war. Schwarzarbeit lohnt sich nicht. Der Thurgauer Bauernverband empfiehlt, nur Ausländer mit einer Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung zu beschäftigen. Die Risiken bei der Beschäftigung von Schwarzarbeitern sind einfach zu gross. Für alle Arbeitgeber besteht ein gut ausgebautes Dienstleistungsangebot für alle Fragen rund um Arbeitskräfte, Ausländerrecht und Bewilligungen. Adrian von Grünigen |
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