Ausgabe Nummer 18 (2010)

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SFr. 100'000 für Biogasanlagen

Im Hofdünger der Thurgauer Landwirtschaft schlummern zirka 60 000 000 kWh Energie. Genutzt über eine Biogasanlage könnten damit zirka 5000 Haushalte mit Strom versorgt und zusätzlich rund 2 Millionen Liter Heizöl eingespart werden. Mit dem Förderprogramm 2010 möchte der Kanton Thurgau Anreize schaffen, einerseits an die Landwirtschaft, um dieses Potenzial zu nutzen, andererseits auch an die Anlagebauer, sich mit der reinen Hofdüngervergärung vermehrt auseinanderzusetzen.

 

Der Kanton Thurgau in der Poleposition

Bezüglich Förderung der erneuerbaren Energien nimmt der Kanton Thurgau eine Vordenkerrolle ein. Dies trifft auch auf den neuen Förderbeitrag für Biogasanlagen, die keine Co-Substrate vergären, zu. Der Kanton Thurgau unterstützt solche Pilotanlagen mit einem einmaligen Investitionsbeitrag von 100 000 Franken. Wie für andere Anlagen übernimmt der Kanton auch für diese Projekte zwei Drittel der Kosten der Machbarkeitsstudie bis zu einem Maximalbetrag von 20 000 Franken. Mit dieser Förderung werden nicht nur Anreize an die Landwirtschaft ausgesendet, sondern gezielt auch an Anlagebauer. Diese sollen motiviert werden, kostengünstige Anlagekonzepte spezifi sch für die reine Hofdüngervergärung zu entwerfen. Die Signale wurden aufgenommen. So beschäftigen sich in letzter Zeit bereits einige, vor allem kleinere Betriebe, mit der Entwicklung von Kleinanlagen.

 

Vor- und Nachteile von Anlagen ohne Co-Substrate

Zukünftige Betreiber von reinen Hofdünger- Biogasanlagen müssen sich nicht mit dem immer schwieriger werdenden Co-Substratemarkt herumschlagen. Das Energiepotenzial des Hofdüngers kann genutzt werden. Das Management und die Bedienung einer solchen Anlage sind bedeutend einfacher. Die zusätzliche Arbeitsbelastung ist gering. Die Investitionen sind deutlich tiefer und somit auch das fi nanzielle Risiko. Entsprechend dem kleineren Risiko wird auch die Wirtschaftlichkeit tiefer ausfallen als bei einer Anlage mit Co-Substraten. Sowohl für die Anlagen mit, als auch für die Anlagen ohne Co-Substrate gilt, die vergärte Gülle ist besser pfl anzenverträglich, homogener, fl iessfähiger und stinkt nicht mehr. Wichtig ist, dass auch für eine solche Anlage die Wirtschaftlichkeit vorgängig mit einer Machbarkeitsstudie geprüft wird.

 

Voraussetzungen an den Landwirtschaftsbetrieb

Auf dem Betrieb selber oder in unmittelbarer Nähe müssen Hofdünger von mindestens 150 GVE zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Anlage müssen tief gehalten werden können. Das heisst, bestehende Güllelager müssen optimal in das Anlagekonzept integriert werden können. Die Infrastruktur zur Betreibung der Anlage ist auf dem Betrieb vorhanden. Der Standort und Baugrund für die Anlage ist optimal und benötigt keine grösseren Erdverschiebungen. Allenfalls sind bereits Gülleleitungen zu Nachbarbetrieben vorhanden. Zur Zeit sind auf den ersten Betrieben Machbarkeitsstudien für solche Anlagen angelaufen. Im Laufe des Sommers können daraus erste Rückschlüsse gezogen werden.

 

BBZ Arenenberg, Christian Eggenberger