Ausgabe Nummer 32 (2003)

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Sie gelten ab 15. August

Neue Rückkaufspreise für Vertragsrinder
 
 
Jedes Jahr kommen die Delegationen aus dem Berg- und Talgebiet zur Besprechung der neuen Preise für die Vertragsaufzucht zusammen. Dieses Jahr fand die Sitzung der Preiskommission am Montag, 28. Juli 2003, in Doppleschwand LU unter der Leitung des Kommissionspräsidenten Hansueli Lareida statt. Das oberste Ziel der Verhandlungen dieser Kommission ist eine möglichst marktkonforme Preisgestaltung zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Berg- und Talbauern. Die neuen Rückkaufspreise gelten ab dem 15. August 2003 bis 14. August 2004. In der Preiskommission ist der Kanton Thurgau vertreten mit Moritz Tanner, Neukirch-Egnach, Claus Ullmann, Eschenz, Hansueli Walser, Roggwil (Präsident Viehwirtschaftskommission), sowie das LBBZ Arenenberg mit Jenifer van der Maas, Fachstelle Betriebsberatung und Landtechnik, Weinfelden.
 
Rückkaufspreis beim Kilovertrag
Der Rückkaufspreis beim Kilovertrag setzt sich zusammen aus den beiden Grössen Kilopreis und Monatsentschädigung. Der Kilopreis wird aus dem durchschnittlichen Schlachtviehpreis der letzten zwölf Monate (Juli 2002 bis Juni 2003) für Rinder der Kategorie RG-T3 (gemäss CH-Tax) zuzüglich des durchschnittlichen Milchpreises der letzten zwölf Monate berechnet.
Für die Rückkaufsaison 15. August 2003 bis 14. August 2004 hat die Preiskommission einen Kilopreis von Fr. 4.70 (Vorjahr Fr. 4.25) und eine Monatsentschädigung von Fr. 5.? (Vorjahr Fr. 10.?) festgelegt.

Für die kommende Rückkaufsaison gilt somit ein Kilopreis von Fr. 4.70 und eine Monatsentschädigung von Fr. 5.?.

Preisempfehlung für Pauschalverträge
Die Preiskommission empfiehlt in Anlehnung an den Kilovertrag für Kälber, die ab 15. August 2003 mit dem Pauschalvertrag in die Aufzucht gegeben werden, eine Monatspauschale von Fr. 80.? bis Fr. 100.?. Für ältere bereits abgetränkte Kälber wird der untere Richtpreis von Fr. 80.? empfohlen, für jüngere Kälber oder bei intensiver Aufzucht gilt der obere Richtpreis von Fr. 100.?.
Für den Preis spielt auch der Belegungszeitpunkt eine Rolle. Möchte der Talbauer das Tier früh zurückkaufen, sollte die Monatspauschale im oberen Bereich angesiedelt werden. Bleibt das Tier längere Zeit im Berggebiet, ist die untere Bandbreite ins Auge zu fassen. Die Vertragspartner haben sich bei Vertragsabschluss über die effektive Entschädigung zu einigen und den entsprechenden Betrag im Vertrag einzusetzen. Zum Zeitpunkt des Rückkaufs gilt dieser zu Vertragsbeginn festgelegte Preis.
Der Kilovertrag ist marktkonformer und leistungsbezogener. Bei einer langjährigen partnerschaftlichen Zusammenarbeit kann der Pauschalvertrag zur Zufriedenheit beider Partner angewendet werden.

Kälberpreise
Der Preis für Vertragskälber setzt sich aus dem durchschnittlichen Magerkälberpreis der letzten zwölf Monate sowie einem Marktwertzuschlag zusammen. Nach diesem Berechnungsmodus gelten für Kälber, die ab dem 15. August 2003 in die Vertragsaufzucht gegeben werden, folgende Richtpreise:
1 Monat alt Fr. 460.?
2 Monate alt Fr. 535.?
3 Monate alt Fr. 610.?
4 Monate alt Fr. 685.?
5 Monate alt Fr. 760.?
6 Monate alt Fr. 835.?

Preise für Biotiere
Diese Preise werden nach dem gleichen Modus bestimmt, als Basis gelten die jeweiligen Biopreise.

Tiergeschichte prüfen
Wir empfehlen deshalb den Tal- und Bergbauern, unbedingt VOR der Rücknahme des Tieres die Tiergeschichte zu überprüfen und bei allfälligen Lücken, fehlenden Meldungen, Fehlern, ? diese sofort in Ordnung zu bringen.
Zusätzlich sollten neue Aufzuchtverträge unbedingt durch folgenden Zusatz ergänzt werden: «Beide Vertragspartner verpflichten sich zur Erfüllung der Tiergeschichte.» (jm)

Achtung: Die Biopreise kommen nur zur Anwendung, wenn beide Vertragspartner Biobauern sind!
Für die kommende Rückkaufsaison gelten für Biovertragstiere folgende Preise:
? Kilopreis Fr. 5.15 und eine Monatsentschädigung von Fr. 5.?
? Pauschalverträge Fr. 90.? bis Fr. 110.? pro Monat
? Kälberpreise:
1 Monat alt Fr. 490.?
2 Monate alt Fr. 565.?
3 Monate alt Fr. 640.?
4 Monate alt Fr. 715.?
5 Monate alt Fr. 790.?
6 Monate alt Fr. 865.?

Zusatzkontingente: vollständige Tiergeschichte unerlässlich!
Seit dem 1. Januar 2003 müssen für zugekaufte Tiere aus dem Berggebiet die Zusatzkontingente mit der Zugangsmeldekarte oder über Internet bei der TVD beantragt werden. Bis Ende 2003 können bei unvollständiger Rückverfolgbarkeit allfällige Fehler oder Lücken innerhalb 60 Tagen mit schriftlichem Nachweis korrigiert werden. Ab dem 1. Januar 2004 werden nur noch Tiere mit einer vollständigen Tiergeschichte Anspruch auf ein Zusatzkontingent haben.
Ab 2004 erfolgt eine Zuteilung der Zusatzkontingente nur noch, wenn die Bedingungen erfüllt und die Tiergeschichte lückenlos vorhanden sind. Für kurzzeitige Abwesenheiten eines Tieres ausserhalb des Berggebietes, z. B. für Viehschauen, Märkte oder Tierklinikaufenthalt, wird eine Klausel eingebaut, sodass bis zu 15 Tagen überbrückt werden können. Wichtig ist, dass das Tier sofort wieder zum Bergbetrieb zurückgeht. Die Forderung nach einer ununterbrochenen Haltungsdauer im Berggebiet ist so erfüllt.
Ab 2004 ist vorgesehen, dass die Tiergeschichte von jedem bekannten Tier direkt online eingesehen werden kann. Ferner soll in Zukunft bei der Beantragung via Internet auch sofort eine Bestätigung ausgegeben werden, dass das Zusatzkontingent beantragt wurde.

Erbwertversicherung für Vertragstiere
Der Zuchtwert von Vertragstieren kann mittels einer so genannten Erbwertversicherung zusätzlich versichert werden. Die Versicherung deckt den Mehrwert eines guten Aufzuchtkalbes zwischen dem festgesetzten Richtpreis und dem Handelspreis. Die Versicherung wird nach gegenseitiger Absprache entweder vom Talbauer oder vom Bergbauer abgeschlossen. Der Bündner Bauernverband (Telefon 081 254 20 00) bietet diese Erbwertversicherung für alle Tiere im Aufzuchtvertrag (auch ausserhalb des Kantons Graubünden) an. Die Versicherungssumme beträgt generell Fr. 700.? pro Aufzuchttier und wird im Schadenfall (Unfall, akute Krankheit) zu 100 % ausbezahlt. Die Versicherungsprämie beträgt pro Tier und Aufzuchtjahr Fr. 23.?.
Aufzuchtverträge mit Erläuterungsblatt (Fr. 2.?/Stk.) sowie weitere Informationen erhalten Sie bei der Fachstelle Betriebsberatung und Landtechnik, 8570 Weinfelden, Telefon 071 622 10 22, Fax 071 622 30 64, E-Mail: jenifer.vandermaas@kttg.ch, sowie bei der Landwirtschaftlichen Beratungszentrale LBL, 8315 Lindau, Telefon 052 354 97 00, Fax 052 354 97 97, E-Mail: lbl@lbl.ch

LBBZ Arenenberg, Fachstelle
Betriebsberatung und Landtechnik,
Jenifer van der Maas
 
 
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