Ausgabe Nummer 13 (2005)
Sind Sie beim diesjährigen Brunch auch dabei?
| Bauernfamilien jetzt für Durchführung des 1.-August-Brunches anmelden! | |||
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Sind Sie beim diesjährigen Brunch auch dabei?
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| Der 1.-August-Brunch auf dem Bauernhof ist jedes Jahr wieder ein wichtiger Sympathieträger für die Schweizer Landwirtschaft und vom schweizerischen Nationalfeiertag kaum mehr wegzudenken. Damit der wichtige Kontakt zwischen Stadt und Land auch 2005 gepflegt werden kann, sind auch im Thurgau wiederum Anbieterhöfe gesucht. Letzter Anmeldetermin ist Freitag, der 13. Mai 2005. | |||
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| Der Brunch bietet der Landwirtschaft die Möglichkeit, ihre Produkte und die Arbeit, die sich dahinter verbirgt, der nichtbäuerlichen Bevölkerung näher zu bringen. Bei den Gästen freuen sich die Erwachsenen auf einen feinen Brunch mit Thurgauer Produkten und die Kinder da-rauf, einmal Kühe und andere Tiere anschauen und streicheln zu können. Dafür werden dieses Jahr wiederum etwa 15 Anbieterhöfe im Thurgau gesucht, welche die Herausforderung eines Brunches wahrnehmen wollen. Auch kleinere Brunches mit wenigen Gästen sind herzlich willkommen. Gerade dies macht den 1.-August-Brunch für Gäste speziell: Die Vielfalt der Brunch-Erlebnisse. Die einen haben Platz für fünfzig, die andern für dreihundert Gäste. Jede Bauernfamilie macht es anders! Zusammenarbeit erwünscht Da der Brunch als Imagemassnahme einen Nutzen für die gesamte Landwirtschaft hat, appelliert der Schweizerische Bauernverband (SBV) vor allem an landwirtschaftliche Beratungsgruppen, Landfrauenvereine, Zuchtgenossenschaften, Korporationen usw., sich für die Durchführung eines Anlasses zu engagieren. Auf diese Weise kann die Verantwortung für einen Brunch gemeinsam übernommen und die Arbeit verteilt werden. Es können sich auch mehrere Höfe zusammenschliessen und so von der Erfahrung anderer Brunchbetriebe profitieren. Begrüsst wird es auch, wenn Landfrauensektionen, Beratungsgruppen usw. die Verantwortung für einen Brunch übernehmen. Im Thurgau haben sich die AgroBeratung Thurgau und der Thurgauer Landfrauenverband ausdrücklich dazu bereit erklärt, bei der Durchführung der Brunches aktiv mitzuhelfen. Bauernfamilien, die an einer Zusammenarbeit interessiert sind, können direkt mit dem Obmann der regionalen Agroberatungsgruppe oder mit der Präsidentin der regionalen Landfrauensektion Kontakt aufnehmen. Bundesamt für Gesundheit ist Ehrengast Die «Gesundheit» (Bundesamt für Gesundheit) ist offizieller Ehrengast beim diesjährigen 1.-August-Brunch auf dem Bauernhof. Sie bringt damit zum Ausdruck, dass sie unsere nachhaltige und multifunktionale Landwirtschaft schätzt, die mit ihren qualitativ hoch stehenden Produkten sowie dem Bereitstellen von gepflegten Naherholungsräumen einen direkten Beitrag zur Gesundheitsförderung erbringt. Hilfestellung für Neueinsteiger Um der grossen Nachfrage entsprechen zu können, ist es Ziel der Kantonalverantwortlichen, für den 1.-August-Brunch im Thurgau ein gutes Dutzend Hofbesitzer motivieren zu können, die einen Brunch anbieten. Ob zu einem Mini-, Midi- oder Maxibrunch, spielt dabei keine Rolle, jedes Format hat sein besonderes Ambiente. Für Neueinsteiger steht eine Dokumentationsmappe als Hilfestellung zur Verfügung. Bei Fragen steht ihnen Marianne Jöhr, Kantonalverantwortliche des 1.-August-Brunches im Thurgau, gerne zur Verfügung (siehe Kasten «Information und Anmeldung»). Rechtzeitige Anmeldung sichert Werbeauftritt Wichtig für die Gesamtwirkung des Brunches ist, dass alle Anbieterfamilien ihren Hof rechtzeitig beim SBV melden. Alle rechtzeitig angemeldeten Brunchanbieter werden in der Sonderausgabe der BauernZeitung, der «BrunchZeitung», und auf der Brunch-Internetseite www.brunch.ch aufgeführt und können so von kostenloser Werbung profitieren. Die rechtzeitige Anmeldung sichert Ihnen zudem die Unterstützung durch die nationale Arbeitsgruppe und die Kantonalverantwortlichen in Form von Beratung, Werbung, Werbematerial, Tischtüchern usw. zu. Ende Juni wirbt eine nationale Werbekampagne in den grössten Tages- und Wochenzeitungen der Schweiz für den 1.-August-Brunch. Im Juli informiert der Thurgauer Bauernverband mit einer Pressemitteilung die Thurgauer Medien über die Durchführung des 1.-August-Brunches und lädt die Medien auch zu einer Teilnahme am Brunch ein. kb |
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