Ausgabe Nummer 50 (2003)

zurück zur Übersicht

So gestaltet sich der Kontingentsausstieg

Beschlüsse des Bundesrates im Milchsektor

 

So gestaltet sich der Kontingentsausstieg

 
Der Bundesrat hat mit den Beschlüssen von Ende November die Details zum Ausstieg aus der Milchkontingentierung bis 2009 festgelegt. Die Zulage für verkäste Milch wird von 20 auf 19 Rp/kg Milch reduziert. Als Massnahme gegen die Folgen der Trockenheit können Unterlieferungen im laufenden Kontingentierungsjahr voll auf das nächste Kontingentierungsjahr (2004/05) übertragen werden. Die Gesuche der Schweizer Milchproduzenten SMP und der Sortenorganisationen Emmentaler, Gruyère, Vacherin Fribourgois und Sbrinz für die Allgemeinverbindlicherklärung von Mitgliederbeiträgen wurden genehmigt.
Auf die Forderung der Schweizer Milchproduzenten SMP und des Schweizerischen Bauernverbandes, den Abbau der Milchstützung mit einem Beitrag für Milchkühe teilweise auszugleichen, ist der Bundesrat nicht eingetreten.

Milchmengenregelung
Ab 1. Mai 2004 können Branchenorganisationen unter bestimmten Voraussetzungen ein Gesuch beim Bundesamt für Landwirtschaft einreichen, um die Milchmenge der ihnen angeschlossenen Produzenten selbst festzusetzen. Bedingung ist allerdings, dass nachgewiesen wird, wie die zusätzliche Menge verwertet und vermarktet werden kann, ohne dass andere Teilmärkte oder regionale Märkte gestört werden. Ab 2006 können Produzentenorganisationen die Milchmenge selber regeln oder sich mit einem regional bedeutenden Milchverwerter über die Mengenregelung einigen. Gegenwärtig werden die Modalitäten und das Vorgehen bis 2006 mit Vertretern der Produzentenorganisationen und der Milchverwerter diskutiert (siehe auch Grafik).


Ausstieg aus der Milchkontingentierung

Zusatzkontingente
Milchproduzenten, deren Gesuch um Zuteilung eines Zusatzkontingentes wegen unvollständiger Rückverfolgbarkeit des Tieres abgelehnt wurde, können den Nachweis der ununterbrochenen Haltung im Berggebiet ein Jahr länger als bisher vorgesehen nachliefern. Entsprechende Gesuche sind beim Kantonalen Landwirtschaftsamt einzureichen.

Kürzung der Zulage für verkäste Milch
Der Abbau von 61 Mio. Franken Stützungsmitteln für die Milch hat zur Folge, dass auch die Zulage für verkäste Milch von 20 auf 19 Rappen gekürzt wird. Angesichts der bereits stark unter Druck stehenden Preise für verkäste Milch, insbesondere beim Emmentaler, ist dieser Entscheid zwiespältig. Er wird die Abwanderung von Produzenten aus der Siloverbotszone beschleunigen, und es besteht die Gefahr, dass noch mehr Milch in überschüssige Industriekanäle fliessen muss.

Allgemeinverbindlichkeit von Abgaben
Die Schweizer Milchproduzenten SMP und verschiedene Sorten- und Branchenorganisationen für Käse haben die Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeit für Beiträge von Nichtmitgliedern eingereicht. Der Bundesrat hat diese Gesuche bewilligt.
Somit wird auch ab 1. Januar 2004 das Inkasso der Beiträge des Milchstützungsfonds und des Marketingfonds SMP weitergeführt werden können.
Es ist überdies im Interesse gleich langer Spiesse ausserordentlich wichtig, dass auch für die einzelnen Käsesorten Nichtmitglieder in die Abgaben der Sortenorganisationen eingebunden werden können.

Kommentar
Trotz der massiven und einseitigen Einbussen als Folge des Abbaus der Mittel für die Milchmarktstützung und des Grenzschutzes für Käse hat der Bundesrat für die Milchproduzenten auf jegliche substanzielle Korrekturen bei den Direktzahlungen verzichtet. Einmal mehr ist damit die Milchwirtschaft, als einer der Haupterwerbszweige der schweizerischen Landwirtschaft, ignoriert worden, und der Bundesrat lebt dem seinerzeit geprägten Stichwort «Lokomotive Käse» in keiner Weise nach. Nachdem der Schweizerische Bauernverband und die Schweizer Milchproduzenten SMP sich einig waren, dass die Einführung einer Milchkuhprämie im Rahmen eines Richtungswechsels ab 2004 den nötigen Ausgleich gebracht hätte, hat sich der Bundesrat aus Furcht vor Umverteilungen von Direktzahlungen vor einem Entscheid gedrückt.
Die Verantwortung für den zielkonformen Einsatz der Mittel soll offenbar dem Berufsstand überlassen werden, wo sich dann die einzelnen Branchenvertreter in Selbstzerfleischung üben.
Der Bundesrat setzt die Milchproduzenten mit seiner einseitigen, nicht auf die übergeordneten Ziele ausgerichteten Politik einem enormen wirtschaftlichen Leidensdruck aus, und er nimmt damit auch einem grossen Teil der jungen, ökonomisch handelnden Bauernfamilien mit mittelgrossen Betrieben die Perspektiven für eine Zukunft in der Milchproduktion. Angesichts weiter sinkender Milchpreise und im Interesse der Erfüllung der agrarpolitischen Oberziele ist es eine zwingende Notwendigkeit, für die Milchproduzenten einen Einkommensausgleich zu schaffen. In dieser Richtung ist der Druck zur Umsetzung berechtigter Anliegen in den kommenden Jahren weiter zu verstärken.
Der Einstieg in den Ausstieg aus der Milchkontingentierung ist zwar vom Bundesrat vorgezeichnet, wird jedoch noch grosse Ansprüche an die Branche stellen. Angesichts sinkender Preise und übersättigter Märkte, weiterer Preissenkungen in der EU und der Öffnung der Grenzen sind wohl viele Erwartungen an mehr Freiraum zu hoch geschraubt. Wenn es den Milchproduzentenorganisationen und den regionalen Verwertern sowie den Sortenorganisationen Käse nicht gelingt, sich über die Details der Mengenregelung zu einigen, werden die Milchproduzenten erneut zu den Verlierern gehören. Letztlich kann auch mit mehr Freiheit in der Mengenbestimmung der Markt nicht überlistet werden. Mit Spannung dürfen die verschiedenen Vorschläge laufender Arbeitsgruppen in den nächsten Monaten erwartet werden.

Thurgauer Milchproduzenten
Der Geschäftsführer: Alfred Ernst

top     schliessen