Ausgabe Nummer 31 (2003)
Solidarität statt Eigenverantwortung
| Der Bundesrat senkte die Rabatte bei der Krankenversicherung | ||||||||||||||||||||
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| Die Kostensteigerung im Gesundheitswesen kommt nicht zur Ruhe. Statt wirkungsvolle Massnahmen gegen die ständig steigenden Gesundheitskosten anzuwenden, versucht der Bundesrat mit einer Vorordnungsänderung mehr Prämien von gesunden und risikobewussten Personen zu generieren. Die auf den 1.1.2004 in Kraft tretenden Änderungen werden unter der Bezeichnung «mehr Solidarität zwischen Kranken und Gesunden» angepriesen, straft aber gleichzeitig Personen, die sich risikogerecht verhalten. Konkret wird in Zukunft der maximal mögliche Rabatt bei den wählbaren Franchisen gekürzt. Gleichzeitig wird die minimale Franchise von 230 auf 300 Franken erhöht. Der Schweizerische Bauernverband hatte sich in der Vernehmlassung vehement gegen diese Änderungen ausgesprochen. Die Massnahmen des Bundesrates widersprechen dem Versicherungskonzept der schweizerischen Landwirtschaft, das besagt, dass die kleinen Risiken selber getragen werden sollen und nur die grossen Risiken zu versichern sind. Bisher wurden bei den wählbaren Franchisen folgende Rabatte gewährt:
Ab dem 1. 1. 2004 gelten nun folgende Maximalrabatte:
Diese Änderungen haben einen entsprechenden Einfluss auf die Prämien aller Versicherten mit einer wählbaren Franchise. Weil zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen über die Krankenkassenprämien 2004 gemacht werden können, soll am Bespiel der Prämien 2003 die Auswirkung der Änderungen aufgezeigt werden. Da auch für das Jahr 2004 die Prämien weiter steigen werden, wirkt sich die Senkung der Rabatte noch mehr aus als in diesem Beispiel. Auswirkungen der Verordnungsänderung auf die Prämien:
Neben diesen eher negativen Meldungen soll hier doch noch etwas Positives vermerkt sein. In der gleichen Verordnung hat der Bundesrat die maximal möglichen Rabatte bei den Prämien mit wählbaren Franchisen für Kinder unter 18 Jahren erhöht. Dies wird den Prämienaufschlag für Kinder etwas dämpfen und die wählbaren Franchisen für Kinder attraktiver machen. Versicherungswechsel jetzt vorbereiten Falls ein Wechsel der Krankenversicherung vorgesehen ist, sind folgende Termine wichtig: Die Kündigungsfrist für die Grundversicherungen beträgt einen Monat ab Bekanntgabe der neuen Prämie für das Jahr 2004. Diese wird im Oktober allen Versicherten mitgeteilt. Die Kündigungsfrist für Zusatzversicherung und Taggeldversicherungen beträgt in der Regel drei Monate und bei einem Prämienaufschlag einen Monat ab Bekanntgabe der neuen Prämie. Bei diesen Versicherungen ist für eine Neuaufnahme eine Gesundheitsprüfung nötig. Bei gesundheitlichen Problemen können Vorbehalte angebracht werden oder der Versicherer kann die Aufnahme ablehnen. Eine bestehende Versicherung sollte deshalb nie gekündigt werden bevor die Aufnahme in eine neue Versicherung zugesichert ist. Die Berater der AGRISANO-Regionalstelle in Weinfelden helfen Ihnen gerne beim Wechsel der Kranken- und Unfallversicherungen. Wer einen Versicherungswechsel für das Jahr 2004 vorsieht, sollt noch im August die nötigen Schritte vornehmen. Adrian von Grünigen, AGRISANO Krankenkasse, Weinfelden |
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