Ausgabe Nummer 47 (2003)

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Informationen

Rückblick und Ausblick beim Praktikantenprogramm des TBV

 
Einsätze mit Lernerfolg

Rund 500 Praktikanten, vermittelt durch den Thurgauer Bauernverband, waren im Jahr 2003 auf Thurgauer Landwirtschaftbetrieben tätig. Die Praktikumsbetriebe hatten wiederum grosse Anstrengungen unternommen, den Studenten und jungen Berufsleuten aus osteuropäischen Ländern einen guten Einblick in Thurgauer Landwirtschaft zu geben. Im Jahr 2004 kann das bewährte Praktikantenprogramm weitergeführt werden. Für Praktikanten aus den «neuen» EU-Beitrittsländern gibt es ausnahmsweise die Möglichkeit, ein zweites Praktikum zu absolvieren.

Die Vermittlung von Praktikanten durch den Thurgauer Bauernverband (TBV) hat sich auch im Jahr 2003 bewährt. Die Verschärfung der Vorschriften, welche Gesetz und Behörden stellen, hatte im laufenden Jahr erstmals die Folge, dass ein Praktikant nur noch ein Mal für maximal vier Monate in der Schweiz arbeiten darf. Dieser Umstand ist vor allem für Betriebe mit vielfältigen Betriebszweigen ein grosser Nachteil und hat zur Folge, dass einige Betriebe kein Praktikum mehr anbieten können. Die Zusammenarbeit mit unseren Kontaktstellen, in Polen, der Slowakei, Russland und in der Ukraine hat sich gut eingespielt. Es konnten je eine neue Kontaktstellen in Polen und der Ukraine eröffnet werden. Zum grössten Teil konnten gute bis sehr gute Studenten und landwirtschaftliche Berufsleute vermittelt werden. Sicher ist es so, dass nicht jedes Praktikumsverhältnis für beide Seiten immer ganz zufrieden stellend geführt werden konnte. Die Hauptschwierigkeiten sind die mangelhaften bis fehlenden Deutschkenntnisse, teilweise fehlende Motivation, mehr als das Notwendige zu leisten, und natürlich der Kulturschock, welcher je nach Person unterschiedlich schnell verarbeitet wird. Für die Arbeitgeber ist es immer wieder eine Herausforderung, einen Studenten oder eine Studentin aus fremden Ländern in den Betrieb und die Familie zu integrieren.
Bei der Rekrutierung stellt sich eine Diskrepanz zwischen den Bedürfnissen des Arbeitgebers und den gesetzlichen Bestimmungen. Für ein Praktikum in der Schweiz sind in erster Linie Studenten von landwirtschaftlichen Schulen oder Universitäten zugelassen. Ausnahmen bilden Personen, die im Heimatland einen eigenen Betrieb bewirtschaften. Als Arbeitgeber müssen Sie sich deshalb darauf einstellen, dass ein zukünftiger Praktikant oder eine Praktikantin nicht in jedem Fall praktische Erfahrung mitbringt. Viel wichtiger ist für uns als Vermittlungsorganisation die Motivation des Praktikanten, Neues zu lernen und sich in einem «westlichen» Umfeld zu bewähren.

Die beiden Revierförster im Büro: Daniel Geiger (mit Rücken zur Kamera) und Paul Rienth. (zvg)

Keine wesentlichen Änderungen im Jahr 2004
– Alter zwischen 18 und 30 Jahren
– Das Praktikum muss im Rahmen eines anerkannten Aus- und Weiterbildungsprogramms einer landwirtschaftlichen Organisation oder Schule absolviert werden. Der Praktikant muss vor, während und nach dem Praktikum von diesen Stellen unterstützt und begleitet werden.
– Die Praktikanten müssen eine Ausbildung an einer landwirtschaftlichen Schule oder Universität abgeschlossen haben oder sich noch im Studium an einer solchen Schule befinden. Die Ausbildung ist mit einer Bestätigung oder entsprechenden Zeugnissen zu belegen.
– Auch Personen aus der landwirtschaftlichen Praxis können ein Praktikum in der Schweiz absolvieren. Voraussetzung dafür ist, dass der Praktikant selber einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet oder am Betrieb der Eltern beteiligt ist. In diesem Fall muss die Tätigkeit mit entsprechenden Dokumenten belegt werden.
– Der Praktikant muss die Motivation mitbringen sich fachlich weiterzubilden und sich in die hiesige Kultur und Sprache einzuleben.

Vermittlungsstellen im Jahr 2004
Praktikumsgesuche aus diesen Ländern können nur über anerkannte Organisationen abgewickelt werden. Praktikanten aus Ländern, in denen keine solche Organisationen vorhanden sind, können wir nur noch in das Programm aufnehmen, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.
Die Stelle des schweizerischen Bauernverbandes, die AGROIMPULS in Brugg, bietet ebenfalls ihre Vermittlungstätigkeit an. Unter anderem bietet AGROIMPULS auch längere Praktikantenprogramme von 12 oder 18 Monaten Dauer an. Weitere Informationen erhalten Sie dazu unter Telefon 056 462 51 44.

Administrative Abwicklung beim TBV

Wichtige Merkpunkte für den Praktikumsbetrieb
003/2004 die entsprechenden Kurse zu besuchen. Der Thurgauer Bauernverband oder die Betriebsberatung des LBBZ Arenenberg geben Auskünfte über die Durchführung dieser Kurse.

Arbeitsbedingungen und weitere Vorschriften
Ein Praktikant kann nur mit einer Arbeitsbewilligung in der Schweiz tätig sein. Die Arbeitsbewilligung lautet auf einen Arbeitgeber und einen Arbeitnehmer (Praktikant). Das heisst, ein Austausch von Praktikanten zwischen verschiedenen Betrieben ist nicht erlaubt. Nachträgliche Änderungen des Gesuches, z. B. der Wechsel des Praktikanten zu einem anderen Arbeitgeber, sind nur in gut begründbaren Ausnahmefällen möglich. Gesuchsänderungen sind nur in Absprache mit dem Thurgauer Bauernverband möglich.

Ausnahmeregelung für das Jahr 2004
– Die Praktikumsdauer im Jahr 2003 war höchstens 4 Monate.
– Das erste Praktikum in der Schweiz muss im Jahr 2003 absolviert worden sein.
– Das zweite Praktikum muss beim gleichen Arbeitgeber wie der erste Aufenthalt absolviert werden.
– Die Praktikumsdauer ist maximal vier Monate.
– Der Bruttominimallohn ist 2900 Franken.
Generell gilt, dass die Anzahl Praktikanten pro Betrieb muss gemäss Weisungen des IMES in einem ausgewogenen Verhältnis zum gesamten Personalbestand stehen.

Informationen
Adrian von Grünigen

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