Ausgabe Nummer 16 (2005)
Aus der letzten Vorstandssitzung
| Aus dem Vorstand des Thurgauer Bauernverbandes |
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| An seiner letzten Sitzung hat sich der Vorstand des Thurgauer Bauernverbandes (TBV) schwergewichtig mit der Agrarpolitik 2011 (AP 2011) und der Personenfreizügigkeit befasst. Er war besorgt über die neusten Entwicklungen. Bei der AP 2011 und bei der Personenfreizügigkeit wird sich der TBV auf allen Eben für die Thurgauer Bauernfamilien einsetzen. |
| Agrarpolitik 2011 (AP 2011) Ausgangslage Mit der AP 2011 soll die laufende Agrarreform weiterentwickelt werden. Der Bundesrat will damit die Wettbewerbsfähigkeit der Agrarwirtschaft in unserem Land steigern und die WTO-Verpflichtungen umsetzen. Dass bei diesem Ziel unterschiedliche Vorgehensweisen von Bund und Landwirtschaft gesehen werden, liegt in der Natur der Sache. Ein zentraler Punkt und sogleich eine Knacknuss in der ganzen Reformfrage liegt darin, dass auf der einen Seite mehr Markt und mehr Wettbewerbsfähigkeit angestrebt wird, aber auf der anderen Seite durch ökologische Produktionsauflagen und Reglementierungen die unternehmerische Entscheidungsfreiheit der Bauernfamilien eingeschränkt wird. Verbesserungen internationaler Handelsbeziehungen führen zu Liberalisierungen. Andrerseits führen die immer neuen Auflagen, welche auf nationaler Ebene ein-geführt werden, zu einer laufenden Schwächung der Konkurrenzfähigkeit unserer einheimischen Produktion gegenüber der ausländischen Produktion. Für die Bauernfamilien spielt der Markt wohl auf der Seite der Produkte, die Produzentenpreise sind spürbar gesunken. Auf der Kostenseite aber verharren die Preise auf hohem Niveau, und schaut man die Tendenz an, so ist sie klar steigend. Zahlungsrahmen Der nächste Zahlungsrahmen, das heisst für den Zeitraum 2008 bis 2011, soll nach dem Willen des Bundesrates für die Landwirtschaft drastisch gekürzt werden. Der Vorstand stellt sich auf den Standpunkt, dass dies auf keinen Fall toleriert werden darf. Die Leistungen, welche die Landwirtschaft gegenüber dem Staat und der Gesellschaft erbringt, bleiben auf gleichem Niveau bestehen. Demzufolge gibt es also keinen Grund, den Zahlungsrahmen zu kürzen. Rahmenbedingungen Im gleichen Masse wie die Agrarpolitik weiterentwickelt wird, sind auch die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft anzupassen. Nur so kann die Landwirtschaft längerfristig wirtschaftlich überleben. Unternehmergerechte, verlässliche Rahmenbedingungen sollen geschaffen werden. Insbesondere setzt sich der TBV dafür ein, dass die im Bereich Umwelt-, Gewässer- und Tierschutz geltenden gesetzlichen Bestimmungen langfristig Bestand haben und nicht laufend verschärft werden. Die Raumplanungsgesetzgebung ist zu Gunsten einer nachhaltigen Produktion für die Bedürfnisse des Marktes anzupassen. Dabei darf man nicht vergessen, dass die Schweiz, und dies ist nicht böse gemeint, nicht nur aus Viehwirtschaft und Ackerbau besteht, sondern dass es auch Spezialkulturen gibt, die mit ihren Bauten und Anlagen bezüglich Raumplanung ganz spezielle Bedürfnisse haben, um in Zukunft bestehen zu können. Die Rahmenbedingungen sind so zu setzen, dass Voll- und Nebenerwerbsbetriebe nebeneinander Platz haben und diese die Möglichkeit haben, wirtschaftlich und marktgerecht zu produzieren. Das Heil der Schweizer Landwirtschaft kann und darf nicht alleine im Strukturwandel gesucht werden. Marktstützung Der Vorstand des TBV setzt sich dafür ein, dass die Marktstützung nicht über die Forderungen der WTO hinaus abgebaut und in Direktzahlungen umgewandelt wird. Dies vor allem auch vor dem Hindergrund, dass erwiesenermassen Marktstützungen einkommenswirksamere Ins-trumente sind als Direktzahlungen. Dieser Prozess darf auf keinen Fall unnötig vorangetrieben werden. Vorleistungen, die in diesem Bereich bezüglich der WTO-Verpflichtungen schon erbracht wurden, sind in der Ausgestaltung der neuen Agrarpolitik zu berücksichtigen. Der TBV ortet vor allem auch bezüglich der Strategie des Umbaus der Marktstützung in Direktzahlungen sehr negative Auswirkungen auf die Ertragslage im Pflanzenbau. Grundsätzlich setzt sich der TBV dafür ein, dass wo immer möglich die Marktstützung beibehalten wird und nicht eine Umlagerung in Direktzahlungen stattfindet. Einzig die Umlagerung von Marktstützungen im Milchbereich zu Beiträgen für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere, beziehungsweise Milchkühe, begrüsst er. Wird den Milchproduzenten der Verlust der Marktstützung nicht ausgeglichen, so verlieren sie einen Stützungsbeitrag, der sie gegenüber anderen Betriebszweigen benachteiligt. Dies wäre ungerecht. Regionsbeiträge Vom Bund wird vorgeschlagen, als Ergänzung zu den Direktzahlungen Regionsbeiträge auszurichten. Es ist noch unklar, wie weit die Kantone auch finanziell in die Regionsbeiträge eingebunden werden. Je nach Ausgestaltung der Regionsbeiträge können diese zu einer sinnvollen Gestaltungsautonomie der einzelnen Regionen beitragen. Bevor man sich gegen oder für Regionsbeiträge aussprechen kann, müssen noch weitere Informationen bezüglich Ausgestaltungsmöglichkeiten und Auswirkungen bekannt sein. Direktzahlungsverordnung, Grenzwerte Der TBV befürwortet, dass die Grenzwerte bezüglich Fläche und Tierzahl je Betrieb aufgehoben werden. Er sieht in den Direktzahlungen eine Entschädigung für eine erbrachte Leistung, auf die jemand Anspruch hat, der die Leistung erbringt. Das Erbringen der Leistung ist das einzige zu bewertende und auch zu entschädigende Kriterium. Bundesgesetz für das bäuerliche Bodenrecht Änderungen des Bodenrechts steht der Thurgauer Bauernverband kritisch gegenüber. Nach seiner Ansicht sind die Folgen zu wenig erarbeitet, und somit fehlt die Entscheidungsgrundlage. Es ist nicht erhärtet, dass die erhoffte Bodenmobilität zu tragbaren Kosten auch tatsächlich eintritt. An dieser Stelle sollte man nicht über die Anhebung der Grenzen im Gesetz diskutieren, sondern die Berechnungsstandards überprüfen. Wenn die Berechnungsgrundlage auf dem effektiven Arbeitsanfall unter Berücksichtigung der heute gebräuchlichen technischen Einrichtungen und Maschinen sowie Zusammenarbeitsformen ausgerichtet werden, wird eine grössere Fläche für ein landwirtschaftliches Gewerbe benötigt. Vor einer Gesetzesänderung müsste auf der Grundlage von neuen Berechnungsformeln insbesondere die Auswirkungen im Pachtrecht, Raumplanungsrecht und Steuerrecht gründlich untersucht und auch kommuniziert werden. So lange diese Grundlagen fehlen, lehnt der TBV jegliche Änderungen im Bezug auf die Definition des landwirtschaftlichen Gewerbes im bäuerlichen Bodenrecht ab. Begleitmassnahmen In der Diskussion zur Agrarreform spricht der Bund immer wieder von verschiedenen Begleitmassnahmen. In diesem Zusammenhang muss von Landwirtschaftsseite eine Neuregelung der Liquidationsgewinnbesteuerung durchgesetzt werden. Übrigens ist dieses Thema ein sehr altes, das unserer Landwirtschaft sehr viel bringen würde, auch bezüglich Bodenmobilität. Würde eine Neuregelung der Liquidationsgewinnbesteuerung endlich durchgesetzt, man bedenke, die Stillen Reserven in Betrieben von Selbstständigerwerbenden sind heute ein massgeblicher Teil der Altersvorsorge, welche mit der Liquidationsgewinnsteuer zunichte gemacht wird. Dieser Misststand ist nun endlich zu beheben. Der Vorstand vertritt die Meinung, dass es das Ziel aller Diskussionen und Bestrebungen im Zusammenhang mit der Agrarpolitik 2011 sein muss, dass tüchtige Bauernfamilien bei guten Rahmenbedingungen von der Nahrungsmittelproduktion jetzt und in der Zukunft leben können! Personenfreizügigkeit Das Referendum gegen das von der Schweiz im Rahmen der Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die neuen EU-Staaten mit der EU ausgehandelte Zusatzprotokoll und die damit verbundene Erweiterung der flankierenden Mass-nahmen ist zustande gekommen. Die Volksabstimmung zum entsprechenden Beschluss findet am 25. September dieses Jahres statt. Der Vorstand des TBV hat das Zusatzprotokoll zur Personenfreizügigkeit diskutiert. Er steht hinter dem Personenfreizügigkeitsabkommen und den flankierenden Massnahmen. Er sieht es für die Landwirtschaft als absolut notwendig. Im Moment sind wir in einer Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten des Zusatzprotokolls im Herbst 2005. Dabei gewährt die Schweiz Staatsbürgern der neuen Mitgliedstaaten, auf Grundlage der schweizerischen Gesetzgebung vor Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zur Personenfreizügigkeit, einen vorläufigen Zugang zu ihrem Arbeitsmarkt. Die Schweiz gewährt momentan kurzfris-tige und langfristige Arbeitserlaubnisse für Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten und legt Höchstzahlen fest, die aber nur bis zum Inkrafttreten des Zusatzprotokolls gelten. Es handelt sich dabei um 700 langfristige, 2500 kurzfristige, dass heisst, vier bis zwölf Monate und 5000 Arbeitnehmer für Aufenthalte von weniger als 4 Monaten. Darin eingeschlossen sind Praktikanten und Spezialisten. Die 2500 Kurzaufenthalter sind vorwiegend in der Landwirtschaft beschäftigt. Der momentane Stand Anfang April sieht so aus, dass gesamtschweizerisch 50 Prozent des Kontingents genutzt wurde. Wird das Zusatzprotokoll zur Personenfreizügigkeit gegenüber den zehn EU-Mitgliedländern angenommen, so beginnt eine schrittweise Öffnung des Arbeitsmarktes. Als Erstes tritt eine Übergangsregelung in Kraft. Die Schweiz erhält eine Übergangsperiode bis 30. April 2011. Während dieser Zeit können arbeitsmarktliche Beschränkungen wie z. B. Kontingente, Inländervorrang, Lohnkontrolle usw. aufrechterhalten werden. Die Kontingente werden schrittweise jährlich erhöht. Bei den Daueraufenthaltern ist das eine Erhöhung von 900 auf max. 3000 Stellen, bei den Kurzaufenthaltern eine Zunahme von 9000 auf max. 29000 Kurzaufenthalter. Diese Beschränkungen gelten auch für Dienstleistungserbringer im Bereich Bau, Gebäudereinigungssicherheit und Gärtner sowie Aufenthaltsbewilligungen unter vier Monaten. Die Kontingente für die neuen EU-Länder sind separate Kontingente und werden nicht mit jenen in der Tabelle in Balken B aufgeführten der alten EU-Länder zusammengefasst. Nach Ablauf der Übergangsfrist gegenüber den neuen EU-Ländern kann die Schweiz bei übermässiger Einwanderung zusätzlich bis 2014 eine Schutzklausel beanspruchen. Im Jahr 2009 wird das eidgenössische Parlament entscheiden, ob das Personenfreizügigkeitsabkommen weitergeführt wird. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum unterstehen. Werden das Zusatzprotokoll zur Personenfreizügigkeit und die flankierenden Massnahmen an der Volksabstimmung vom 25. September 2005 abgelehnt, kann die EU alle Verträge der Bilateralen I kündigen. Was die Landwirtschaft angeht, würde sie unter einen noch grösseren Druck geraten. Wenn die Landwirtschaft Nein sagt zum Zusatzprotokoll, wird es dann wohl äusserst schwierig sein, glaubwürdig darzustellen, dass gerade der Landwirtschaft eine Sonderstellung und damit eine Sonderlösung in Bezug auf landwirtschaftliche Arbeitskräfte gewährt werden soll, so wie wir sie heute kennen. Man bedenke, die momentane Sonderlösung wurde der Landwirtschaft auf Hinblick des Personenfreizügigkeitsabkommens gewährt. Die Thurgauer, aber auch die gesamte Schweizer Landwirtschaft ist auf die Rek-rutierung von Arbeitnehmern aus den neuen EU-Ländern angewiesen. Gibt es diese Möglichkeit nicht mehr, ist die Thematik Arbeitskräfte für den Gemüse-, Obst- und Weinbau, aber auch für die übrige Landwirtschaft mit einem unlösbaren Problem konfrontiert. Wenn bei uns mangels Leuten nicht mehr geerntet werden kann, so wird dies in anderen Agrarstaaten für uns erledigt, sprich, wir verlagern nicht nur die Arbeitsplätze, sondern auch die Produktion ins Ausland. Es ist zudem davon auszugehen, dass das neue Ausländergesetz mit grösster Wahrscheinlichkeit äussert restriktiv ausfallen wird. Dies haben die Beratungen im Ständerat in der Frühjahrssession gezeigt. Ist es einmal in Kraft, so wird es äusserst schwierig sein, eine Weiterführung der Sonderregelung für die Landwirtschaft im Bereich der Rekrutierung von Arbeitskräften aus den neuen EU-Ländern durchzusetzen. Und hier schliesst sich wieder der Bogen - was bei uns nicht geerntet werden kann, wird importiert. Die Vorlage zur EU-Erweiterung Zusatzprotokoll zur Personenfreizügigkeit und flankierenden Massnahmen in der Volksabstimmung vom 25. September 2005 braucht nach Meinung des Vorstandes TBV die volle Unterstützung der Bauernfamilien. Hermine Hascher, Geschäftsführerin Thurgauer Bauernverband |
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