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| Dürrebedingte Ausnahmeregelungen für die Nährstoffbilanzen 2003/04 |
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Viele Betriebsleiter haben die Nährstoffbilanz bereits aktualisiert oder tun es in diesen Tagen, damit klar ist, wie viele Fremdnährstoffe im Rahmen des öLN maximal einsetzbar sind.
Es wird in Erinnerung gerufen, dass die im vergangenen September den Betriebsleitern in einem Schreiben zugestellten Ausnahmeregelungen gelten und diese auch beansprucht werden können. Mit diesen sollen negative Auswirkungen auf die Nährstoffbilanz verhindert und eine Gleichbehandlung der Betriebe gewährleistet werden.
Es gelten folgende Regeln für die Düngerbilanz:
- Grundsätzlich müssen von allen Betrieben für die Kontrollperiode 2003/2004 aktuelle Nährstoffbilanzen gemäss Vorgaben der Direktzahlungsverordnung mit dem effektiven Tierbestand und der bewirtschafteten Fläche gemäss der Betriebsdatenerhebung berechnet werden.
- Grundfutterzu- und -verkäufe müssen mit einem vollständigen Lieferschein mit Angaben über Abgeber, Abnehmer, Art des Futters, Liefermenge und den Unterschriften der Beteiligten dokumentiert sein.
Zum Ausgleich der ausserordentlichen dürrebedingten Grundfutterzu- oder -verkäufe sowie Tierbestandesveränderungen werden folgende Rahmenbedingungen festgelegt:
1. Einzelbetriebliche Gesuche sind nicht notwendig.
2. Ist die Hauptfutterfläche je RGVE gleich oder grösser als im Jahr 2002, wird eine erhöhte Raufutterzufuhr oder eine verminderte Raufutterwegfuhr in der Bilanz nicht berücksichtigt.
3. Die Felderträge der Grundfutterproduktion in dt Trockensubstanz bleiben maximal auf dem Niveau des Durchschnitts der Jahre 2000, 2001 und 2002, auch wenn weniger Raufutterverzehrer gehalten wurden oder ausserordentlich hohe Grundfuttererträge geerntet wurden. Kontrolle: Der berechnete Wert «dt TS Feldertrag pro ha intensive Wiesen und Weiden» in Formular C der Suisse-Bilanz darf nicht höher sein als der Durchschnittswert der Jahre 2000, 2001 und 2002.
4. Grundfutterverkäufe, die nicht getätigt werden konnten, sind in der Raufutterbilanz bei den Verkäufen dennoch aufzuführen, jedoch maximal die Differenz zum Durchschnitt der Jahre 2000, 2001 und 2002.
5. Ausserordentliche dürrebedingte Futterzukäufe werden in der Raufutterbilanz der Suisse Bilanz neutral erfasst, d. h. sowohl als Zu- als auch Verkäufe deklariert. Damit werden weitere Auswirkungen auf die Bilanz vermieden und die Bedarfsseite der Kulturen nicht beeinträchtigt.
6. Im Ackerbau wird mit den Durchschnittserträgen der Jahre 2000, 2001 und 2002 gerechnet.
LBBZ Arenenberg, Fachstelle Pflanzenbau und Düngung
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