Ausgabe Nummer 31 (2003)
Stellungnahme zur Tierschutzinitiative
| Ja zu besserem Tierschutz, nein zu schärferen Tierschutzgesetzen |
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Stellungnahme zur Tierschutzinitiative |
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| Der Schweizer Tierschutz (STS) reicht seine Volksinitiative «Für einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz ja)», just zum Zeitpunkt der Revision des Tierschutzgesetzes ein, um mit zusätzlichem Druck eine Verschärfung zu erreichen. |
| Die Schweiz hat eines der fortschrittlichsten Tierschutzgesetze der Welt. Das ist gut so. Wir Bäuerinnen und Bauern haben bei dessen Umsetzung grosse finanzielle Aufwendungen mit den dafür notwendigen Investitionen geleistet. Die nun schon weit verbreitete Labelproduktion beweist, dass wir für bessere Preise auch bereit sind, den Tieren über das Tierschutzgesetz hinaus noch mehr Freiraum und Auslauf oder andere, weiter gehende Haltungsformen zur Verfügung zu stellen. Leider müssen auch im Thurgau hie und da Verstösse gegen das Tierschutzgesetz festgestellt werden. Diese Verstösse beruhen meist auf ungenügender Fachkenntnis, finanziellen oder familiären Problemen. Sie lassen sich aber in keinem Fall entschuldigen. Sofern wir vom Bauernverband davon Kenntnis haben, versuchen wir mit Überzeugungsarbeit rasch eine gesetzeskonforme Haltung herbeizuführen. Wo dies nicht möglich ist, soll der Halterin oder dem Halter ein Tierhalteverbot auferlegt werden. Forderungen mit massiven Kostenfolgen Die Initiative des STS enthält neben längst erfüllten Forderungen auch unnötige, unklare und solche mit Kostenfolgen für die Landwirtschaft. Insbesondere der Thurgau mit seinen hohen Schweine- und Geflügelbeständen wäre von der Forderung, dass sämtlichen Nutztieren freier Auslauf zu gewähren sei mit hohen Investitionen konfrontiert. Die Forderung der Initiative «Das Töten von Tieren muss durch einen vernünftigen Grund gerechtfertigt sein », lässt Spekulationen Tür und Tor offen. Weiter ist die Forderung nach einer Fachstelle für Tierschutz unnötig und überrissen. Im Thurgau erfüllt diese Aufgabe die kantonale Stelle des Tierschutzbeauftragten. Die Einführung eines Tieranwaltes hat der Thurgauer Grosse Rat im Januar 2002 mit der Begründung, wir hätten im Thurgau genügend offizielle Stellen, die bei Problemfällen handeln können, mit grosser Mehrheit verworfen. Die letzten Fälle untermauern diese Begründung. Der Wille der Initiative, Tiere und deren Erzeugnisse nur dann einführen zu dürfen, wenn diese der schweizerischen Gesetzgebung entsprechen, ist gut gemeint. Wir Bäuerinnen und Bauern wünschen uns das sehr. Leider hapert es im Zusammenhang mit den internationalen Handelsvereinbarungen bei der Umsetzung. Verschärfungen des bestehenden Tierschutzgesetzes müssen wissenschaftlich klar und breit abgestützt sein. Weitergehende Leistungen sollen vom Tierhalter freiwillig erbracht und/oder über einen erhöhten Marktpreis abgegolten werden. Unnötigen und lediglich kostentreibenden neuen Tierschutzgesetzen müssen wir die Stirn bieten. Andreas Binswanger Präsident Thurgauer Bauernverband |
