Ausgabe Nummer 13 (2008)

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Streptomycin unter strengen Auflagen

Der Kanton Thurgau informierte in Weinfelden über die Feuerbrandbekämpfung

Der Regierungsrat, das Landwirtschaftsamt und das BBZ Arenenberg informierten über die Strategie in der Feuerbrandbekämpfung 2008 und den Einsatz von Streptomycin.

«Jeder dritte Apfel, der in der Schweiz gegessen, und jeder zweite Liter Süssmost oder Saft, der in der Schweiz getrunken wird, stammen von Äpfeln aus dem Thurgau. Deshalb stellt der Obstbau in unserem Kanton ein bedeutender Wirtschaftsfaktor dar», stellte Regierungsrat Kaspar Schläpfer an der Pressekonferenz vom letzten Mittwoch fest. Zusammen mit Mitgliedern der Arbeitsgruppe Streptomycin informierte er über die Strategie in der Feuerbrandbekämpfung und den Einsatz von Streptomycin im laufenden Jahr.

Mittel- und langfristige Strategien
Zu den langfristigen Strategien in der Feuerbrandbekämpfung zählt Hermann Brenner, Leiter der Fachstelle Pflanzenbau des BBZ Arenenberg, die Züchtung von Feuerbrand-resistenten Kernobstsorten, die räumliche Trennung von Hochstamm- und Niederstammkulturen sowie die Verlagerung der Mostobstproduktion von Hochstamm- auf Niederstammkulturen. Mittelfristig müsse nach Mitteln zur Feuerbrandbekämpfung mit hohem Wirkungsgrad geforscht werden, die von der Gesellschaft akzeptiert werden. Dazu müssten die finanziellen und personellen Mittel bereitgestellt werden.

Bewilligte Pflanzenschutzmittel für 2008
Laut Brenner werden in diesem Jahr die vorbeugenden und flankierenden Bekämpfungsmassnahmen wie Kontrollen, Rückschnitt und notfalls Rodungen weitergeführt. Der Warndienst soll aufgewertet und intensiviert werden. Dies auch zum optimalen Einsatz der bewilligten Pflanzenschutzmittel. Für 2008 wurden Serenade (Bacillus subtilis) mit einem Wirkungsgrad von 50 bis 60, Mycosin (Gesteinmehl) mit einem Wirkungsgrad von 50 bis 60, Blossom Protect (Hefepräparat) und einem Wirkungsgrad von 70 bis 80 und Streptomycin (Antibiotika) mit einem Wirkungsgrad von 70 bis 90 Prozent bewilligt. Brenner betonte, das Streptomycin vorerst nur für das Frühjahr 2008 bewilligt sei.

Zusammenarbeit Obstproduzenten und Imker
Streptomycin werde nur mit Bezugsschein für Anlagen in bestimmten Gemeinden (ohne Hochstämme) bewilligt. Der Pflanzenschutzdienst des BBZ Arenenberg bestimmt den Einsatz auf Grund der Berechnungen des Warndienstes der Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW. Die empfohlenen Aufwandmengen pro Hektare müssen eingehalten werden. Streptomycin dürfe pro Saison höchstens dreimal eingesetzt werden. Obstproduzenten haben die Pflicht, betroffene Imker über die bevorstehende Applikation zu informieren, bekräftigt Brenner. Oberstes Gebot sei, dass kein kontaminierter Honig in den Handel gelange. Vorgeschrieben wird die Spritzung ausserhalb der Bienenflugzeiten von 19 bis 9 Uhr. Wie Brenner bekannt gab, erlässt der Thurgauer Regierungsrat für dieses Frühjahr kein Verstelltverbot. Alle Imkerinnen und Imker, deren Bienenhaltungsstandort sich in der Nähe einer Obstanlage befindet, für die der Einsatz von Streptomycin bewilligt wurde, erhalten Anfang April ein detailliertes Informationsschreiben und Meldeformulare für die mögliche Untersuchung von Honigproben. Mit diesen Massnahmen werden die Interessen der Imker sowie der Schutz der Konsumenten berücksichtigt, betont Schläpfer.

Mario Tosato


Weitere Informationen unter:
Landwirtschaftsamt Thurgau (052 724 25 92), www.landwirtschaftsamt.tg.ch, www. feuerbrand.ch, Informationen über Blüteninfektionsprognose und Spritzempfehlung am Telefon: 071 663 33 07 (automatischer Telefonbeantworter).


Hermann Brenner: «Es ist wichtig, dass
die Obstproduzenten mit den Imkern zusammenarbeiten.
» (tos)
Hermann Brenner: «Es ist wichtig, dass die Obstproduzenten mit den Imkern zusammenarbeiten. » (tos)