Ausgabe Nummer 36 (2006)
SwissGAP jetzt Umsetzen
Wichtige Neuerungen für Gemüse-, Beeren-, und Kartoffelproduzenten
Wer für die Grossverteiler Früchte, Gemüse oder Kartoffeln produzieren will direkt und indirekt muss zukünftig seinen Betrieb nach den Anforderungen des EurepGAP-Standards bewirtschaften. Für die Schweiz wurde hierzu die Branchenlösung SwissGAP erarbeitet.
Im Jahre 1997 wurde von diversen europäischen Detailhandelsketten das internationale Qualitätssicherungssystem EurepGAP gegründet. Basis hierzu waren diverse Programme wie beispielsweise IP Südtirol, IP Südafrika auch die Migros-Sano-Anforderungen. Dabei sollten in einer ersten Etappe die Früchte- und Gemüsebaubranchen dem Standard gerecht werden und in einer weiteren Etappe auch die restlichen landwirtschaftlichen Bereiche wie Tierproduktion, Grosskulturen und Futterbau. Heute wird EurepGAP in über 60 Ländern umgesetzt, auch in vielen Ländern aus Übersee. Über 30 Grossverteiler hauptsächlich aus Europa akzeptieren oder verlangen EurepGAP.
Erleichterungen für die Betriebe
In der Schweiz sind es die beiden Grossverteiler Migros und Coop, welche auch von ihren Schweizer Zulieferern den Standard verlangten. Die entsprechende Forderung wird damit von den Händlern und Verarbeitern an die Produzenten weitergegeben. Damit der geforderte Standard gut und breit eingeführt werden kann, wurde der Verein SwissGAP gegründet. Mitglieder sind Branchenverbände wie Swisscofel, VSGP, SOV, Swisspatat, IP-SUISSE, Bio SUISSE etc. Die Spezialkulturbetriebe sollen in der Umsetzung der neuen Anforderungen unterstützt werden mit klaren Interpretationshilfen bei den verlangten Punkten, mit bereitgestellten Informationen und Formularvorschlägen. Ferner berücksichtigt SwissGAP, dass die Schweizer Betriebe diverse EurepGAP-Punkte bereits abdecken, beispielsweise mit dem Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) und mit der Erfüllung der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung. Die Branchenlösung SwissGAP wird von EurepGAP als gleichwertig anerkannt und akkreditiert.
Anmeldung für SwissGAP und SUISSE GARANTIE
SwissGAP-Vermarktungsbetriebe werden zertifiziert. Als Vermarkter gilt ein Betrieb, der Produkte handelt und diese beispielsweise direkt an Migros und Coop liefert. Produzenten ohne Vermarktungsaktivität, welche aber ihre Produkte an einen zertifizierten Abnehmer liefern, benötigen kein Zertifikat sondern nur eine SwissGAP-Anerkennung. Die Technischen Anforderungen sowie die unterstützende Umsetzungsdokumentation von SwissGAP sind öffentlich und kostenfrei auf der Website www.swissgap.ch einzusehen. Da im Zuge der Neueinführungen per 1.1.2007 die SUISSE GARANTIE-Branchenreglemente für Früchte, Gemüse und Kartoffeln fusioniert werden, müssen sich die Betriebe zur Erlangung des Labels erneut für SUISSE GARANTIE anmelden. Grundsätzlich können die Betriebe wählen, ob sie sich nur für SUISSE GARANTIE, nur für SwissGAP oder für beides anmelden. Massgebend sind in jedem Falle die Abnehmer. Eine SwissGAP-Anmeldung wird mittelfristig wohl nicht nur für die meisten SUISSE GARANTIE-Betriebe, sondern auch für viele Bio- und IP-SUISSE-Betriebe notwendig sein. Inzwischen können sich die Betriebe bei der eigens gegründeten Organisation ?Agrosolution AG? sowohl für SwissGAP wie auch für SUISSE GARANTIE anmelden, online unter www.swissgap.ch oder schriftlich via Agrosolution AG, Rütti, 3052 Zollikofen BE (Tel. 031 910 53 20; Fax 031 910 53 27). Dort sind dann auch die SwissGAP-Dokumentationen erhältlich, entweder online oder als Papierversion.
Umsetzung auf den Betrieben
Bei SwissGAP ist es wichtig, dass die Anforderungspunkte nicht nur eingehalten sondern auch nachgewiesen werden. Der vollständigen Erfassung und Ablage der verlangten Daten und Informationen wird deshalb bei der Kontrolle grosse Beachtung geschenkt . Die SwissGAP-konforme Lagerung der Pflanzenschutzmittel erfordert voraussichtlich bei vielen Betrieben gewisse Umstellungen. Beispielsweise müssen Mittel in fester Formulierung (Granulate, Pulver) oberhalb flüssiger Mittel gelagert werden. Unterstützung bei der Umsetzung bieten folgende Stellen: Thomas Imhof für die Beeren- und Gemüsebaubetriebe, Tel. 071 663 33 01, Mail thomas.imhof@tg.ch Alfred Gremlich für die Kartoffelproduzenten, Tel. 071 663 6223, Mail alfred.gremlich@tg.ch. Für allgemeine Informationen:
Thomas Imhof, LBBZ Arenenberg, Fachstelle für Gemüse- und Beerenbau
Für allgemeine Informationen: www.swisscap.ch
Öffentlicher Informationsanlass
Umsetzung von SwissGAP und zu den Neuerungen Suisse Garantie in der Beeren-, Gemüse- und Kartoffelproduktion
Mittwoch, 13. September 2006, 19:30 Uhr, Restaurant Kreuzstrasse, Bahnhofstrasse 3, 8560 Märstetten

