Ausgabe Nummer 50 (2010)

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Tierschutz 2013 – Normen und Vorschriften

Die Hinterthurgauer Bergbauern haben Jörg Cadisch, Tierschutzbeauftragter Veterinäramt, Kanton Thurgau, eingeladen, um die Normen und Vorschriften der Verordnungen zum Tierschutzgesetz vorzustellen, die ab 1. September 2013 gelten. Eine grosse Schar von interessierten Mitgliedern der Agroberatungsvereine Thurgau Süd, Wängi– Aadorf, Lauchetal und Hinterthurgauer Bergbauern haben die Gelegenheit genutzt, sich aus erster Hand eingehend informieren zu lassen.

 

Im Jahre 2008 sind die Verordnungen zum Tierschutzgesetz geändert worden. Die Fristen für die Übergangsbestimmungen gehen im Jahr 2013 und 2018 zu Ende. Welche Normen und Vorschriften gelten ab 1. September 2013? Köbi Hug, Präsident Hinterthurgauer Bergbauern, begrüsste im Restaurant Brückenwaage, Dussnang, die Mitglieder der Agroberatungsvereine Thurgau Süd, Wängi–Aadorf, Lauchetal, Hinterthurgauer Bergbauern, und vor allem den Referenten des Abends, Jörg Cadisch, Tierschutzbeauftragter Veterinäramt Kanton Thurgau seit 1992.

 

Die vier B

Unter dem Motto «Mitenand goht’s besser » hat sich Jörg Cadisch das Ziel gesetzt, an diesem Abend die wichtigsten Änderungen in der Rindvieh-, Schweine-, Pferde-, Schafe-, Ziegen-, Gefl ügel- und Kaninchenhaltung vorzustellen. «Gesetze braucht es», so Cadisch. Als Bedürfnisse für Mensch und Tier stellte der Referent die vier B vor: Beschäftigung, Bewegung, Beleuchtung, Betreuung. Damit für alle das Gleiche gilt, sind diese Punkte in gesetzlichen Grundlagen festgehalten, im Eidgenössischen Tierschutzgesetz und in der Eidgenössischen Tierschutzverordnung. Unter www.bvet. admin.ch kann die Tierschutzgesetzgebung eingesehen werden wie auch die Verordnung des BVET Bundesamt für Veterinärwesen über die Haltung von Nutztieren und Haustieren. Tierschutz 2013 – Normen und Vorschriften für die Landwirtschaft Die Hinterthurgauer Bergbauern haben Jörg Cadisch, Tierschutzbeauftragter Veterinäramt, Kanton Thurgau, eingeladen, um die Normen und Vorschriften der Verordnungen zum Tierschutzgesetz vorzustellen, die ab 1. September 2013 gelten. Eine grosse Schar von interessierten Mitgliedern der Agroberatungsvereine Thurgau Süd, Wängi– Aadorf, Lauchetal und Hinterthurgauer Bergbauern haben die Gelegenheit genutzt, sich aus erster Hand eingehend informieren zu lassen. Tierhaltung Jörg Cadisch: «Mitenand goht’s besser». (rs) 8

 

Stacheldraht und Schwimmgelegenheit

Eingehend stellte Cadisch eine Auswahl von Bestimmungen vor, bei denen die Übergangsfrist im Jahr 2010 abgelaufen ist, so zum Beispiel das Verbot der Verwendung von Stacheldraht bei Pferdeweiden, die Schwimmgelegenheit für Enten und Gänse und die Badegelegenheit bei Haustauben, die Kastration von Ferkeln mit Schmerzausschaltung sowie verschiedene Vorschriften für den Tiertransport und die Fahrzeuge. Aus der Praxis erwähnte Cadisch, dass immer noch wöchentlich Strafanzeigen gemacht werden müssen, weil Tiere im Schlachthof nicht mehr aufstehen können. In Kürze stellte der Referent das Verwaltungsrechts- und Strafrechtsverfahren vor und erläuterte, wieso diese so lange dauern können von der Strafanzeige bis zum Entscheid. Mit kurzen Hinweisen und praktischen Beispielen zeigte Cadisch die Wichtigkeit des Tierschutz-Kontrollhandbuches auf und machte die Landwirte darauf aufmerksam, dass sie vor allem auch auf aktuelle Dokumente achten sollten.

 

Rinder und Schweine

Eingehend präsentierte Cadisch die Änderungen nach 2013 in der Rindvieh- und Schweinehaltung, da davon die meisten Landwirte betroffen sind. Kälber in Iglus einsperren wird verboten, Kuhtrainer bei Neu- und Umbauten ebenfalls, ab 1. September 2013 muss der Zugang zu Wasser für Kälber in Ställen oder Hütten permanent sein, Maulkörbe sind schon seit langem verboten, aber es muss immer wieder darauf aufmerksam gemacht werden. Cadisch wies unter anderem auch darauf hin, dass es bei der Anbindehaltung beim Rindvieh wichtig sei, das Auslaufjournal korrekt zu führen, das sei entscheidend bei der Direktzahlungsverordnung. Mit einem Schmunzeln erwähnte er, dass bei Zuchtstieren die Deckung nicht als Bewegung gezählt werden kann. Auch Stiere haben Anspruch auf regelmässige freie Bewegung. Die Masse für Liegeboxen je nach Widerristhöhe der Kühe waren ein weiteres Thema, auf das der Referent detailliert einging sowie Vorschriften, die den Laufhof betreffen. So ist es verboten, bei einem Permanentauslauf Strom zu verwenden. In neu eingerichteten Haltungssystemen müssen sich die Schweine schon vor Ablauf der Übergangsfrist jederzeit mit Stroh, Raufutter oder anderem gleichwertigen Material beschäftigen können. Einsperren sei grundsätzlich verboten, Ausnahmen müssen notiert werden, zum Beispiel bei Bösartigkeit gegenüber den Ferkeln. Cadisch machte darauf aufmerksam, dass unangemeldete Kontrollen vom ökologischen Leistungsnachweis übers ganze Jahr verteilt stattfi nden können. Diskussionen lösten die Vorschriften betreffend verletzte Tiere aus. Man müsse diese separieren, heisst es, aber wohin damit? In die Metzgerei am einfachsten, aber mit dem entsprechenden Vermerk auf dem Begleitdokument, sonst habe man ein Verfahren am Hals.

 

Schweizer haben strengstes Tierschutzgesetz

Die wichtigsten Änderungen bei den Pferden sind wohl die Verbote von Anbindeund Einzelhaltung. Auch für Kaninchen, Ziegen, Schafe und Hausgefl ügel sollten sich die Tierhalter die neuen Gesetze gut ansehen und die Vorschriften beachten. Cadisch wäre allen, welche noch alte und unbenutzte Kaninchenställe haben, dankbar, wenn sie diese entfernen. Es gibt sogar Leute, die beim Tierschutzbeauftragten anrufen, weil man die Kaninchen nie sehe! Wer aus Freude Kaninchen hält, sollte diese auch artgerecht halten in Ställen gemäss den Vorschriften, mit Beschäftigungs- und Nageobjekten sowie einem Rückzugsbereich. Einiges zu diskutieren in der Runde gab der Witterungsschutz für Schafe. Erstens werde dieser von den Tieren so gut wie nie benutzt, war zu hören. Ein Landwirt 9 wollte einen Unterstand erstellen, hat dafür aber keine Baubewilligung erhalten. Das bedeutet, dass er diese Weide für die Schafe bei extremer Witterung nicht mehr nutzen kann. Aus der Runde war ebenfalls zu vernehmen, dass die Schweiz das strengste Tierschutzgesetz der Welt habe. Nach längeren und eingehenden Diskussionen forderte Cadisch die Teilnehmer auf, sich für ihre Belange zu orientieren, zu planen und frühzeitig umzusetzen, um Probleme zu vermeiden – für weitere Fragen stehe er gerne zur Verfügung.

 

Rita Schmidlin