Ausgabe Nummer 32 (2006)

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Übergangsfristen bei Schweinehaltung laufen ab

Veterinäramt gewährt keine Verlängerung der Übergangsfristen


Der 30. Juni 2007 ist Stichtag. Dann werden die 10-jährigen Übergangsfristen für einige Vorschriften zur Schweinehaltung in der Tierschutzverordnung ablaufen. Eine Verlängerung der Übergangsfristen wird nicht gewährt und somit müssen sämtliche Schweineställe ab 1. Juli 2007 den Vorschriften entsprechen.

Abferkelbuchten
Sauen müssen sich in den Abferkelbuchten frei drehen können. Nur im Ausnahmefall, bei Geburtsproblemen, Bösartigkeit und Gliedmassenproblemen, darf eine Sau während der Geburtsphase eingesperrt werden. Als Geburtsphase wird die Zeit von Beginn des Nestbauverhaltens (in der Regel 6 bis 12 Stunden vor der Geburt) bis einen Tag nach Abgang der Nachgeburt bezeichnet. Die Mindestfläche von Abferkelbuchten beträgt 4.5 Quadratmeter. Von dieser Fläche muss mindestens die Hälfte unperforierter sein. Auf jeden Fall muss aber die Sau vollständig auf dem Festbodenanteil liegen können. Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass Buchten einen grösseren Flächenbedarf als die Minimalfläche von 4,5 Quadratmeter erfordert.

Gruppenhaltung bei Galtsauen
Galtsauen dürfen nur noch während der Deckzeit und höchstens für zehn Tage in Kastenständen gehalten werden. Diese Haltungsform ist während der Deckzeit erlaubt, damit Sauen in der Brunst nicht gegenseitig aufreiten. Fressliegebuchten dürfen nach der Deckzeit nur noch während der Fütterung verschlossen sein.

Laufgangbreite hinter Fressliegebuchten
Laufgänge hinter Fressliegebuchten müssen mindestens 180 Zentimeter breit sein, damit die Sauen einander ausweichen und sich ungehindert drehen können.
Ab dem 1. Juli 2007 muss die Nichterfüllung dieser Vorschriften vom Veterinäramt beanstandet und zur Anzeige gebracht werden. Der Zeitaufwand für die notwendigen Anpassungen darf nicht unterschätzt werden. Baugesuche brauchen eine gewisse Zeit zur Bearbeitung, Stalleinrichtungsfirmen werden wahrscheinlich kurz vor Ablauf der Übergangsfristen stark ausgelastet sein und Tierbestände müssen möglicherweise während des Umbaus reduziert werden.
Eine rechtzeitige Planung ist deshalb wichtig.

Veterinäramt des Kantons Thurgau