Ausgabe Nummer 20 (2008)
Unfälle sofort der Versicherung melden
Versicherungen unterscheiden zwischen Krankheit und Unfall
Gemäss gesetzlicher Definition ist ein Unfall die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den Köper, die eine Beeinträchtigung der Gesundheit zur Folge hat. Je nach dem, beim wem der Unfall passiert, sind unterschiedliche Versicherungen für die Schadenregulierung verantwortlich.Das Sozialversicherungsrecht unterscheidet zwischen Unfall und Krankheit. Je nach Situation sind unterschiedliche Versicherungen für die Übernahme von Unfällen oder Krankheiten zuständig. Angestellte sind obligatorisch bei der SUVA oder einer anderen UVG-Versicherung gegen Unfälle versichert; Selbstständigerwerbende hingegen bei der Krankenkasse.
Unfall oder Krankheit?
Damit möglichst zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob es sich bei einer medizinischen Behandlung um eine Krankheit oder einen Unfall handelt, braucht die Versicherung zusätzliche Informationen über den Vorfall und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die körperliche oder geistige Gesundheit. Diese Informationen können die Versicherungen den detaillierten Unfallmeldungen entnehmen. Werden jedoch Rückerstattungsbelege ? welche auf einen Unfall zurückzuführen sind ? den Krankenkassen eingereicht, muss nachträglich eine Unfallmeldung bei der versicherten Person angefordert werden. Dieser Umweg ist zeitaufwändig. Das Verfahren kann beschleunigt werden, indem bereits nach dem ersten Arztbesuch eine Unfallmeldung verlangt wird. Die Unfallmeldung liegt der Krankenkasse dann zusammen mit der Arztrechnung vor und kann schneller abgerechnet werden.
Unkompliziert für Agrisano-Kunden
Das Formular zur Unfallmeldung kann bei der der Regionalstelle in Weinfelden, Telefon 071 626 28 90, angefordert werden. Noch schneller geht?s im Internet. Unter der Adresse www.agrisano.ch/angebote stehen die Formulare zum Herunterladen bereit. Die Agrisano empfiehlt, das ausgefüllte Unfallformular zusammen mit dem entsprechenden Rückerstattungsbeleg einzureichen.
Etwas umfangreicher sind die Formulare der UVG-Versicherungen für Angestellte. Das Meldeformular besteht aus der Unfallmeldung, einer Kopie für den Arbeitgeber, einem Arztzeugnis zuhanden des erstbehandelnden Arztes, einem Apothekerschein für den Bezug von Medikamenten und allenfalls einem Unfallschein für den Versicherten. Bei Unfällen von Angestellten ist es wichtig, dass das Unfallformular umgehend verlangt wird, damit es dann beim Arztbesuch vorgewiesen werden kann. Auch diese Formulare finden Sie auf unserer Homepage www.agrisano. ch zum Herunterladen.
Für verunfallte Arbeitnehmer gibt es zwei verschiedene Unfallmeldungen:
? Bagatellunfallmeldung UVG für Ereignisse ohne Arbeitsausfall oder einer Arbeitsunfähigkeit von höchstens drei Kalendertagen (Unfalltag und die anschliessenden zwei Tage) und
? Unfallmeldung UVG für alle anderen Fälle.
Zu beachten ist, dass Berufskrankheiten, Zahnschäden oder Rückfälle nie mit einem Bagatellunfallformular gemeldet werden können, sondern stets eine Unfallmeldung UVG verwendet werden muss. Die Regionalstelle der Krankenkasse Agrisano in Weinfelden hilft Ihnen bei allfälligen Unklarheiten gerne weiter.
Wer bezahlt die Kosten?
Anhand der Unfallmeldung kann die Versicherung feststellen, welche Versicherung für die Schadenregulierung zuständig ist. Erleidet ein Angestellter einen Unfall während der beruflichen Tätigkeit, so ist die UVG-Versicherung des entsprechenden Arbeitgebers zuständig. Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden beträgt, sind zusätzlich auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Dies gilt auch für Selbstständigerwerbende, die daneben in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Unfälle verhindern
Noch besser als Unfälle auszuheilen ist es, Unfälle zu verhindern. Die Krankenkasse Agrisano unterstützt deshalb die Bauernfamilien mit einem Rabatt von 10 Prozent beim Kauf von Sicherheitsprodukten bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BUL). Dieser Rabatt gilt bei einem Einkauf ab 100 Franken. Bei der Bestellung geben Sie ganz einfach die Agrisano-Versicherungsnummer an.
Adrian von Grünigen, Krankenkasse Agrisano
Die Krankenkasse Agrisano ist auch eine Unfallversicherung
Im Rahmen der landwirtschaftlichen Globalversicherung hat die Krankenkasse Agrisano rund 7000 in der Landwirtschaft beschäftigte Personen im Bereich Unfall versichert. Der Start der Tätigkeit im UVG-Bereich am 1. Januar 2008 verlief reibungslos und ohne Zwischenfälle. Durch die neuen Aktivitäten baut die Krankenkasse Agrisano ihre Position als spezialisierte Kranken- und Unfallkasse, die ihre Leistung vollumfänglich und spezifisch auf die Bauernfamilien ausrichtet, weiter aus. Die klare Strategie und die übersichtlichen und schlanken Arbeits- und Verwaltungsabläufe führen dazu, dass die Krankenkasse Agrisano neu auch im UVG-Bereich für die landwirtschaftlichen Arbeitgeber und deren Arbeitnehmenden ein zuverlässiger Partner ist.

