Ausgabe Nummer 43 (2004)

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Unfallverhütung: Nie in laufende Maschinen greifen!

Zwei schwere Unfälle auf Thurgauer Bauernhöfen
 
Unfallverhütung: Nie in laufende Maschinen greifen!
 
Innerhalb von nicht einmal vier Wochen haben sich auf Thurgauer Bauernhöfen gleich zwei schwere Unfälle ereignet, weil in laufende Maschinen gegriffen wurde.
 
Die wichtigsten Grundsätze, um unfallfrei arbeiten zu können, erfordern keinen unverhältnismässigen Aufwand!
 
Der erste Unfall ereignete sich Mitte September in Tägerwilen, als ein 43-jähriger Landwirt beim Reinigen des Kartoffelvollernters bei laufender Maschine von Hand einen Stein entfernen wollte. Dabei wurde sein Arm erfasst, eingeklemmt und schwer verletzt. Der zweite Unfall ereignete sich Mitte Oktober in Unterhörstetten, als ein 58-jähriger Landwirt beim Abladen eines Ladewagens in den Einzug geriet und durch den Ladekanal gezogen wurde. Er erlitt dabei tödliche Verletzungen.

Grosse Tragik
Schwere Unfälle, vor allem mit tödlichem Ausgang oder bleibender Behinderung, bringen für den Betroffenen und die Angehörigen eine Tragik von grossem Ausmass mit sich. Im günstigsten Fall kann mit einer Aushilfe die Zeit bis zur Wiedergenesung überbrückt werden. Nicht selten bleibt der Familie jedoch nichts anderes als die Aufgabe des Betriebes übrig.

Selbstüberlistung
Wer die Praxis genau beobachtet, stellt fest, dass zum Teil enorme Risiken in Kauf genommen werden, nur um eine halbe Minute Zeit oder die Installation einer Schutzausrüstung im Wert von einem besseren Nachtessen einzusparen. Aussagen wie «Bis jetzt isch es au immer guet gangä!» und «Bi üs mo äbä öpis laufä!» sind die gängigen Argumente, um sich selbst zu überreden. In diese Zeiteinsparkalkulation werden jedoch die Kosten für das Risiko, arbeitsunfähig zu werden, welches man eingeht, nie miteinbezogen. Ich brauche ihnen hier keine grossen Überschlagsrechnungen darzulegen, um einfache Unfallverhütungsmassnahmen wie Schutzabdeckungen von drehenden Teilen und das Abschalten von Maschinen bei Manipulationen auch in betriebswirtschaftlicher Sicht zu rechtfertigen!

Sicherheit bei der Reinigung
Die Erntearbeiten der diesjährigen Saison sind demnächst abgeschlossen. Bald folgt das Einwintern der Maschinen. Nachfolgend einige wichtige Tipps, damit Sie oder Ihre Angestellten diese Arbeiten unfallfrei überstehen.
Eine gute persönliche Schutzausrüstung ist für diese Arbeit Voraussetzung. Rutschfeste Stiefel und Arbeitsschürze werden meist benutzt. Doch wie steht es mit einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild gegen Spritzwasser? Auch ein Forsthelm mit Schutzgitter leistet da gute Dienste. Tragen Sie geeignete Handschuhe und benutzen Sie mindestens eine wasserabstossende Handschutzcreme.
Für die gründliche Reinigung von Häckslern, Ladewagen, Miststreuern, Kartoffelrodern usw. werden Schutzabdeckungen aus praktischen Gründen leichtfertig entfernt und dann die Maschinen laufen gelassen. Dadurch können unbemerkt sehr gefährliche Situationen entstehen.
Folgende Grundsätze sind zu beherzigen:
– Bei laufenden Maschinen müssen die Schutzabdeckungen montiert sein.
– Zu laufenden Arbeitswerkzeugen wie Pick-up, Streu- und Einzugsorgane, Kreiselarme, Zinken, Messer usw. ist auch bei der Reinigung stets ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
– Der Schlauch ist so zu legen, dass er nicht von laufenden Maschinenteilen erfasst werden kann.
– Laufende Kratzboden dürfen nicht betreten werden (Bruch Bretterboden, Verklemmen von Körperteilen unter Kette).


Christof Baumgartner, Fachstelle Betriebsberatung und Landtechnik, LBBZ Arenenberg
 

Sicherheitsstopp
Unfälle mit Maschinen werden oft verursacht, wenn Störungen vorliegen und unüberlegt, ohne die Maschine abzuschalten, eingegriffen wird. Daraus ergibt sich der klassische Grundsatz der Maschinensicherheit:
Das Eingreifen in laufende Maschinen ist in jedem Fall zu unterlassen!
Beim Vorliegen einer Störung immer zuerst die Maschine abschalten und ruhig überlegen, wie die Störung ohne Gefährdung von Personen behoben werden kann. Das nennt man einen «Sicherheitsstopp» einlegen.

 
 
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