Ausgabe Nummer 7 (2005)

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Überprüfung der Hofdüngerlagerkapazität

Das Amt für Umwelt meldet:
 
Überprüfung der Hofdüngerlagerkapazität
 
Nur eine genügend gross dimensionierte und entsprechend genutzte Güllegrube ermöglicht, dass Gülle bei optimalen Bedingungen ausgebracht werden kann.
 
Gemäss der Vorgabe des Bundes müssen bis Ende Oktober 2007 alle Landwirtschaftsbetriebe über 100 Prozent des notwendigen Hofdüngerlagervolumens verfügen. Die Auswertung, der dem Amt für Umwelt vorliegenden Daten hat ergeben, dass auf rund 350 Betrieben weniger als 100 Prozent des gesetzlich geforderten minimalen Güllestapelvolumens vorhanden ist. Damit diese Betriebe die Frist vom 31. Oktober 2007 nicht verpassen, wurden sie Anfang Februar vom Amt für Umwelt angeschrieben. Dabei wurden die Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen aufgefordert, die vom Amt für Umwelt dargelegten Daten bis 15. März 2005  zu prüfen, zu ergänzen und – wo nötig – einen Sanierungsvorschlag einzureichen. Für die Bereitstellung einer ausreichenden Lagerkapazität bestehen folgende Möglichkeiten:
1. Es muss eine neue Güllegrube erstellt werden. In diesem Fall ist bei der Gemeinde frühzeitig ein Baugesuch einzugeben, sodass das notwendige Güllestapelvolumen bis zum 31. Oktober 2007 erstellt werden kann.
2. Das häusliche Abwasser ist einer Reinigung zuzuführen (Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation oder Bau einer Kleinkläranlage). In diesem Fall ist dem Amt für Umwelt frühzeitig ein Abwassersanierungsprojekt zur Genehmigung einzureichen, sodass das Projekt bis 31. Oktober 2007 ausgeführt werden kann.
3. Das fehlende Güllestapelvolumen kann – als Übergangslösung – durch Zumieten von Stapelraum beschafft werden. In diesem Fall ist dem Amt für Umwelt ein Mietvertrag zur Genehmigung einzureichen.
Leider verfügen noch zirka 65 Betriebe über weniger als 75 Prozent des notwendigen Lagervolumens, dies obwohl alle Betriebe seit Ende 1999 nach Vorgabe des Regierungsrates (RRV RB 814.211) über mindestens 75 Prozent Lagervolumen verfügen müssten. Diese Betriebe haben die noch ausstehenden Sanierungen im 2005 umzusetzen. Mehr Informationen dazu sind im Internet unter www.umwelt.tg.ch – Bereich Landwirtschaft/Hofdünger – zu finden.

Arthur Eisenring, Amt für Umwelt des Kantons Thurgau
 
 
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