Ausgabe Nummer 27 (2003)
Verbot von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern
| Verbot von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern |
||
|
Die Lage hat sich noch nicht entschärft |
||
|
|
||
| In einer Verfügung bekräftigt der Kanton das Verbot von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern. In einem Brief, der diese Woche verschickt wurde, macht das Amt für Umwelt alle Landwirte auf die wegen der Trockenheit erlassenen Regelungen aufmerksam: | ||
| Trotz des Regens hat sich die Situation nicht wesentlich verändert. Die Bäche sind nach wie vor trocken oder führen sehr, sehr wenig Wasser. Über 40 000 Fische sind letzte Woche aus trockengefallenen Gewässern in grössere «gezügelt» worden sie haben immer noch zu wenig Wasser im heimischen Bach! Deshalb müssen wir das Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern aufrechterhalten. Es gilt für alle Landwirte, auch jene mit Konzessionen, da die Restwasserbestimmungen gemäss Gewässerschutzgesetz unter den jetzigen Verhältnissen nicht eingehalten werden können. Unten stehend finden Sie den im kommenden Amtsblatt enthaltenen Text der Verfügung des Departementes für Bau und Umwelt (Verbot von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern vom 27. Juni 2003). Ergänzend dazu halten wir nochmals Folgendes fest: Landwirte mit ausgewiesenem dringendem Wasserbedarf können eine kurzfristige Entnahmebewilligung beim Amt für Umwelt beantragen. Diese kann nur bei genügendem Wasservorrat resp. Wasserabfluss erteilt werden! Folgende Angaben gehören zwingend zum Gesuch: Entnahmeort (Gewässer), Umfang (Förderleistung, Bezugsmenge), Dauer und Verwendungszweck. Gesuche sind unter folgenden Nummern anzumelden: 052 724 24 81 (Marco Baumann) oder 052 724 28 45 (Emil Kuratli). Wir bedauern die jetzige Situation sehr und hoffen mit Ihnen auf baldigen, lang anhaltenden Regen und damit auf eine Normalisierung der Witterungsbedingungen. Amt für Umwelt, Abteilung Wasserwirtschaft, Marco Baumann |
||
|
||
