Ausgabe Nummer 47 (2009)

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Verlässlichkeit und Treue belohnen

Aufruf zur Meldung langjähriger Angestellter

 

Wie oft hört man die Leute sagen: «Wir leben halt in einer schnelllebigen Zeit». Auch der Arbeitsmarkt ist einem ständigen Wandel unterworfen. Egal in welcher Branche man schaut, die Anforderungen an die Mitarbeitenden steigen ständig. Der Zeitgeist bringt es mit sich, dass viele Mitarbeitende heute häufiger die Stelle wechseln.

 

Umso mehr gebührt jenen Angestellten, die über lange Jahre hinweg treue Dienste auf dem gleichen Betrieb leisten, die grosse Anerkennung des Arbeitgebers. Die Redaktion des «Thurgauer Bauer» möchte Sie als Arbeitgeber anregen, Ihre langjährigen Angestellten zu honorieren.

– Zeigen Sie Ihre Wertschätzung gegenüber diesen Angestellten mit einem Geschenk oder einer speziellen Einladung.

– Gemäss dem landwirtschaftlichen Normalarbeitsvertrag haben Angestellte Anspruch auf folgende Dienstaltersgeschenke: Nach fünf Dienstjahren einen Viertel des Monatslohns, nach zehn Dienstjahren einen halben Monatslohn, nach 15 Dienstjahren drei Viertel des Monatslohns und nach 20 Dienstjahren einen ganzen Monatslohn. Für jeweils fünf weitere Dienstjahre einen ganzen Monatslohn.

– Bitte melden Sie uns bis spätestens 4. Dezember 2009 die Namen von Angestellten, die schon zehn oder mehr Dienstjahre auf Ihrem Betrieb treue Dienste leisten. Meldungen an Verband Thurgauer Landwirtschaft, Industriestrasse 9, Postfach, 8570 Weinfelden, Telefon 071 626 28 88, Fax 071 626 28 89 oder E-Mail: thurgauer.bauer@vtgl.ch.

Wir werden in der Ausgabe Nr. 50 vom 11. Dezember 2009 die Namen der langjährigen Angestellten veröffentlichen.

Verband Thurgauer Landwirtschaft