Ausgabe Nummer 30 (2006)
Verminderung von Ammoniakverlusten regional anpacken
Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz (KOLAS)
Die Landwirtschaft verliert heute rund 20 Prozent weniger Ammoniak-Stickstoff als 1990. Dies vor allem, weil weniger Tiere gehalten, die Tiere gezielter gefüttert und die Hofdünger mit moderner Technik gelagert und ausgebracht werden. Damit tragen die Landwirtschaftsbetriebe dazu bei, dass geringere Stickstoffeinträge auf empfindliche Ökosysteme wie Wälder, Trockenwiesen oder Moore stattfinden. Gleichzeitig wird die Bevölkerung weniger durch Geruch belästigt.
Trotz dieser erfreulichen Entwicklung werden empfindliche Ökosysteme zum Teil immer noch zu stark mit Stickstoff aus der Luft belastet. Die Höhe der Ammoniakverluste ist abhängig vom Tierbesatz in einer Region, aber auch vom einzelbetrieblichen Standort, der Betriebsstruktur sowie der Produktionstechnik. Diese Faktoren wirken von Region zu Region unterschiedlich. Das ideale Massnahmenpaket zur Reduktion der Ammoniakverluste ist auf diese Voraussetzungen abzustimmen und sieht deshalb für jede Region anders aus. Die Konferenz der Landwirtschaftsämter Schweiz (KOLAS) hat dazu Empfehlungen zu Handen der Entscheidungsträger in den Kantonen erarbeitet.
In einem ersten Schritt sollen die Kantone die Ist-Situation der Ammoniakemissionen bestimmen, die Reduktionsziele festlegen und den Handlungsbedarf ableiten. In einem zweiten Schritt sollen Massnahmen umgesetzt werden. In Regionen mit weniger als 38 kg Ammoniakemission pro Hektare landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) wird zum Beispiel folgendes Paket von vier Standardmassnahmen umzusetzen sein:
- Schleppschlauchverteiler einsetzen
- Gülle verdünnen: Schweinegülle mind. 1:1, Rindergülle mind. 1:2
- Organisatorische Massnahmen wie die saisonale Planung der Hofdüngerausbringung, die Berücksichtigung der Witterung und des Bodenzustands bei der Hofdüngerausbringung ergreifen
- Neue Güllegruben abdecken
Kantone oder Regionen mit überdurchschnittlichen Emissionen (d. h. über 38 kg NH3-N pro ha LN) sollen die Verluste unter Berücksichtigung der standörtlichen und produktionstechnischen Voraussetzungen genauer abschätzen. Auf dieser Basis können auf die Regionen abgestimmte, über das Standardpaket hinausgehende Massnahmen umgesetzt werden. Das in der AP 2011 neu vorgesehene Förderprogramm zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, könnte eine geeignete finanzielle Unterstützung für die Steigerung der N-Effizienz ermöglichen. Mit einem Monitoring der Emissionen und Immissionen soll die Wirkung der ergriffenen Massnahmen aufgezeigt werden.
Für Informationen steht Ihnen Hans Stettler, Vertreter der KOLAS, Landwirtschaftsamt Thurgau, 8510 Frauenfeld, Tel. 052 724 25 92, zur Verfügung.
Fachinformationen sind auch bei den Beratungszentralen AGRIDEA erhältlich: Annelies Uebersax, 8315 Lindau, Tel. 052 354 97 70; Michel Fischler, 1000 Lausanne 6, Tel. 021 619 44 31.
pd
Die Landwirtschaft verliert heute rund 20 Prozent weniger Ammoniak-Stickstoff als 1990. Dies vor allem, weil weniger Tiere gehalten, die Tiere gezielter gefüttert und die Hofdünger mit moderner Technik gelagert und ausgebracht werden. Damit tragen die Landwirtschaftsbetriebe dazu bei, dass geringere Stickstoffeinträge auf empfindliche Ökosysteme wie Wälder, Trockenwiesen oder Moore stattfinden. Gleichzeitig wird die Bevölkerung weniger durch Geruch belästigt.
Trotz dieser erfreulichen Entwicklung werden empfindliche Ökosysteme zum Teil immer noch zu stark mit Stickstoff aus der Luft belastet. Die Höhe der Ammoniakverluste ist abhängig vom Tierbesatz in einer Region, aber auch vom einzelbetrieblichen Standort, der Betriebsstruktur sowie der Produktionstechnik. Diese Faktoren wirken von Region zu Region unterschiedlich. Das ideale Massnahmenpaket zur Reduktion der Ammoniakverluste ist auf diese Voraussetzungen abzustimmen und sieht deshalb für jede Region anders aus. Die Konferenz der Landwirtschaftsämter Schweiz (KOLAS) hat dazu Empfehlungen zu Handen der Entscheidungsträger in den Kantonen erarbeitet.
In einem ersten Schritt sollen die Kantone die Ist-Situation der Ammoniakemissionen bestimmen, die Reduktionsziele festlegen und den Handlungsbedarf ableiten. In einem zweiten Schritt sollen Massnahmen umgesetzt werden. In Regionen mit weniger als 38 kg Ammoniakemission pro Hektare landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) wird zum Beispiel folgendes Paket von vier Standardmassnahmen umzusetzen sein:
- Schleppschlauchverteiler einsetzen
- Gülle verdünnen: Schweinegülle mind. 1:1, Rindergülle mind. 1:2
- Organisatorische Massnahmen wie die saisonale Planung der Hofdüngerausbringung, die Berücksichtigung der Witterung und des Bodenzustands bei der Hofdüngerausbringung ergreifen
- Neue Güllegruben abdecken
Kantone oder Regionen mit überdurchschnittlichen Emissionen (d. h. über 38 kg NH3-N pro ha LN) sollen die Verluste unter Berücksichtigung der standörtlichen und produktionstechnischen Voraussetzungen genauer abschätzen. Auf dieser Basis können auf die Regionen abgestimmte, über das Standardpaket hinausgehende Massnahmen umgesetzt werden. Das in der AP 2011 neu vorgesehene Förderprogramm zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, könnte eine geeignete finanzielle Unterstützung für die Steigerung der N-Effizienz ermöglichen. Mit einem Monitoring der Emissionen und Immissionen soll die Wirkung der ergriffenen Massnahmen aufgezeigt werden.
Für Informationen steht Ihnen Hans Stettler, Vertreter der KOLAS, Landwirtschaftsamt Thurgau, 8510 Frauenfeld, Tel. 052 724 25 92, zur Verfügung.
Fachinformationen sind auch bei den Beratungszentralen AGRIDEA erhältlich: Annelies Uebersax, 8315 Lindau, Tel. 052 354 97 70; Michel Fischler, 1000 Lausanne 6, Tel. 021 619 44 31.
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