Ausgabe Nummer 8 (2010)
Vernetzung im Kulturland
Anforderungen an Wiesen und Weiden für zusätzliche Vernetzungsbeiträge
Anfangs Jahr hat das Bundesamt für Landwirtschaft die Fortführung des Thurgauer Vernetzungsprojektes genehmigt. Für Periode II des Projektes ergeben sich einige Änderungen, auf die in einer Serie von Artikeln im «Thurgauer Bauer» eingegangen wird. Dieser Artikel behandelt die Anforderungen an extensiv und wenig intensiv genutzte Wiesen und extensiv genutzte Weiden, mit denen zusätzliche Vernetzungsbeiträge ausgelöst werden können.
Extensiv und wenig intensiv genutzte Wiesen mit Zusatzmassnahmen
Auf extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen, die in Vernetzungskorridoren liegen, kann neu mit Massnahmen, die über die Massnahmen gemäss Direktzahlungsverordnung hinausgehen, ein Vernetzungsbeitrag von 5 Franken pro Are erwirtschaftet werden. Dieser Vernetzungsbeitrag ist an zusätzliche Leistungen des Landwirtes geknüpft. Die Zusatzleistungen zielen in erster Linie auf das Belassen oder Schaffen von Strukturen und auf tierschonendes Mähen ab. Die Zusatzleistung kann mit Zusatzmassnahmen erzielt werden. Diese bestehen aus einer Grund- und einer Zusatzanforderung.
Grundanforderung: Stehen lassen von 10 Prozent der Vegetation
Die Grundanforderung besteht darin, bei jedem Schnitt mindestens 10 Prozent des Bestandes auf der Parzelle stehen zu lassen. Beim nächsten Schnitt wird diese Vegetation dann geschnitten und der Be- stand auf einem anderen Teil der Wiese stehen gelassen. Eine Herbstmahd, beziehungsweise Herbstweide ist gestattet.
Zusatzanforderungen: Auswahl aus mehreren Möglichkeiten
Bei den Zusatzanforderungen bietet sich eine Auswahl aus vier Möglichkeiten an:
– Erhalten/Schaffen von weiteren Strukturelementen auf der Wiese
– Altgras über den Winter stehen lassen.
– Blumenreichtum
– Tierschonendes Mähen (Hinweis: All diese Leistungen ergeben auch Punkte für das IP-Suisse-Programm). Ziel- und leitartenspezifi sche Strukturelemente Die Zusatzanforderung 1‚ ziel- und leitartenspezifi sche Strukturelemente, beinhaltet eine Auswahl von Strukturen, die auf der entsprechenden Wiese angelegt werden. Da sich die Strukturelemente gemäss Öko-Qualitätsverordnung des Bundes (ÖQV) auf die Ziel- und Leitarten beziehen müssen, fällt das Auswahl in jedem Vernetzungskorridor unterschiedlich aus. Es wurde deshalb auf der Homepage des ARP (www.raumplanung.tg.ch ? Landschaftsentwicklung ? Vernetzung) eine Liste erstellt, aus der die spezifi sche Auswahl ersichtlich ist.
Die Defi nition der Strukturelemente stammen aus der Strukturelementauswahl bei Hochstamm-Feldobstgärten. Übersichtshalber ist hier die gesamte Angebotspalette aufgeführt.
Extensiv genutzte Weiden mit Stukturen
Neu können extensiv genutzte Weiden in Vernetzungskorridoren Vernetzungsbeiträge auslösen (Fr. 5.–/Are und Jahr). Hierzu müssen Strukturen gemäss dem Qualitätsbeurteilungsraster für Weiden mit biologischer Qualität gemäss Weisung vom 6. Mai 2009 vom BLW vorhanden sein. Die Strukturanteilfl äche muss dabei:
– einen Anteil von mindestens 10 Prozent bis maximal 40 Prozent an Strukturelementen aufweisen und
– einen Anteil von mindestens 5 Prozent an arten- oder dornenreichen Gehölzstrukturelementen aufweisen und
– mindestens ein Element der Gehölzstrukturelemente (Hecke, Feldgehölz, Einzelsträucher) und ein Element der Landschaftsstrukturelemente (Trockenmauer, Lesesteinhaufen, Gewässer, Bäume usw.) enthalten.
Hoher Gewinn für Natur und Landschaft
Mit diesen Zusatzmassnahmen leisten Landwirte einen grossen Beitrag zur Erhaltung der Tierwelt im Kulturland, zum Beispiel zur Erhaltung und Förderung von Feldlerchen, Grünspechten, Neuntötern, Schmetterlingen, Heuschrecken, Spinnen, Eidechsen und Amphibien. Die Tiere, die sich zum Beispiel im nicht geschnittenen Bereich befi nden, werden nicht gefährdet. Ein Teil der Population bleibt damit erhalten. Zudem besiedeln sie danach sehr schnell die neu aufwachsenden Flächen. Ein weiterer sehr gewünschter Effekt ist, dass sich Kleintiere, aber auch grössere Tiere wie Hasen in dieser Vegetation gut verstecken können. Sie können gut geschützt von einem Lebensraum in den nächsten wechseln.
Die Anwendung von tierschonenden Mähtechniken reduzieren die Verluste der genannten Tiere beim Mähen in hohem Masse.
Hinweis: Alle bereits publizierten Artikel dieser Serie und weitere ausführliche Informationen zur Vernetzung stehen auf www.raumplanung.tg.ch ? Landschaftsentwicklung ? Vernetzung zur Verfügung.
Amt für Raumplanung, Natur und Landschaft
Landwirtschaftsamt, Michael Stocker
