Ausgabe Nummer 1 (2007)
Versicherungsdeckung regelmässig überprüfen
Aktuelle Informationen zu den Versicherungen
Auch wenn die Arbeit auf dem Landwirtschaftsbetrieb im Winter nie ausgeht, ist es doch die Jahreszeit, wo etwas mehr Zeit für Büroarbeiten bleibt. Ausserdem hat sich oft ein Stapel Briefe von Versicherungen oder staatlichen Stellen angesammelt, die wichtige Informationen enthalten. Es lohnt sich, diese in Ruhe durchzulesen und sich die Änderungen zu merken.Wer im vergangenen Jahr Angestellte beschäftigte, hat mit dem Buchhaltungsabschluss auch alle Zahlen um die Lohnmeldungen zu erstellen. Für die AHV und die übrigen Versicherungen müssen diese bis Ende Januar erledigt sein. Zusätzlich müssen Arbeitgeber für Voll- wie für Teilzeitangestellte die Lohnausweise erstellen. Für das Jahr 2006 kann zum letzen Mal der bisherige Lohnausweis verwendet werden. Für Löhne ab diesem Jahr ist nur noch der neue Lohnausweis erlaubt.
Versicherungen wurden oft vor längerer Zeit mal abgeschlossen. Nun kommen jährlich die Rechnungen für diese Policen und werden dann bezahlt. Es lohnt sich deshalb, das ganze Versicherungsportfeuille von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Auch wenn die Kündigungstermine für viele Versicherungen auf Ende Jahr festgelegt sind, kann man jetzt schon das Nötige vorbereiten. Die Versicherungsberater des Thurgauer Bauernverbandes nehmen sich gerne Zeit, um mit Ihnen die Versicherungen durchzugehen und nötige Anpassungen vorzunehmen.
Bei den staatlich geregelten Versicherungen wie AHV, berufliche Vorsorge und der Säule 3a gibt es einige Änderungen. Es betrifft vor allem die Höhe der Renten und Leistungen. Aufgrund der Teuerung wurden die AHV-Renten um 2,8 Prozent erhöht. Damit verbunden steigt die Eintrittschwelle für die Pensionskasse auf 19890 Franken. Der maximal mögliche Sparbeitrag in die Säule 3a für Personen mit einer freiwilligen oder obligatorischen 2. Säule steigt auf 6365 Franken. Für die Selbstständigerwerbenden ist neu ab einem Einkommen von 53100 Franken der volle AHV-Beitrag von 9,5 Prozent zu leisten. Für Einkommen, die darunter liegen, gilt ein tieferer Satz.
Der Naturallohn, welcher für den Bezug von Unterkunft und Verpflegung durch die Arbeitnehmer angerechnet werden kann, beträgt ab dem Jahr 2007 990 Franken. Der Betrag wird vom Bundesrat festgelegt und alle paar Jahre der Teuerung angepasst. Dieser Ansatz gilt auch für die mitarbeitenden Familienmitglieder und muss auch auf dem Lohnausweis so deklariert werden.
Für weitere Informationen und Auskünfte zu sämtlichen Versicherungen steht die Versicherungsberatungsstelle des Thurgauer Bauernverbandes gerne zur Verfügung, Telefon 071 626 28 90.
Adrian von Grünigen, Thurgauer Bauernverband

