Ausgabe Nummer 42 (2005)

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Vogelgrippe – eine Bedrohung für Mensch und Tier?

Vogelgrippe – eine Bedrohung für Mensch und Tier?

Mit dem Näherrücken der Vogelgrippe wächst in weiten Kreisen der Bevölkerung die Verunsicherung, und durch die zunehmende Intensität, mit der die Medien über die Geschehnisse und die möglichen Auswirkungen rund um die Vogelgrippe berichten, steigt auch die Angst vor dieser Tierseuche. Der folgende Artikel soll einen Beitrag zur Versachlichung der Situation leisten.

Die Vogelgrippe, verursacht durch den Virustyp H5N1, ist eine hochansteckende Tierseuche, die zu bedeutenden wirtschaftlichen Schäden für die Geflügelbranche führen kann. Die Seuche befällt vor allem Nutzgeflügelherden, wobei die Todesrate bis 100 Prozent erreichen kann. Auch Wild- und Wasservögel können erkranken, die Krankheit verläuft jedoch viel milder, und die Sterblichkeit beträgt nur zirka 20 Prozent. Wasservögel können als Überträger bei der Verbreitung der Seuche in Frage kommen, weil viele dieser Tiere beim Vogelzug oft weite Distanzen zurücklegen. Das Risiko einer solchen Verbreitung ist gegenwärtig gering.
Der wichtigste Übertragungsweg des Virus ist der direkte Tierkontakt über Körperausscheidungen. Auch eine Verbreitung über unbelebtes Material wie rohe Federn, ganze Schlachttierkörper oder kontaminiertes Fleisch ist denkbar. Deshalb hat das Bundesamt für Veterinärwesen ein totales Importverbot von Geflügelprodukten aus Ländern verfügt, in denen Verdacht auf Vogelgrippe besteht. Es wurden bereits weitere Vorkehrungen getroffen, um unser Land bei einem weiteren Näherrücken der Seuche wirksam vor einem Ausbruch zu schützen.
Wichtig ist in der jetzigen Phase sicher auch, die Bevölkerung umfassend zu informieren und vor jeglicher Panik zu warnen, welche durch übertriebene Berichterstattungen in einigen Medien noch geschürt wird. Die Schweizer Nutzgeflügelhalter wurden bereits durch ihre Branchenorganisationen über vorbeugende Massnahmen orientiert.
Um die Gefahr, die von Wild- und insbesondere Wasservögeln ausgehen kann, besser zu kennen, hat im vergangenen September ein gross angelegtes Untersuchungsprogramm begonnen, dabei werden bei etwa 1000 Zugvögeln, besonders bei Enten und Gänsen, Kotproben entnommen werden und auf das Vorhandensein von Vogelgrippeviren untersucht. Diese Probenentnahme erfolgt vor allem im Gebiet des Sempachersees durch die Schweizer Vogelwarte. Auch die Veterinärbehörden in Baden-Württemberg haben am Bodensee ein ähnliches Projekt gestartet.
Zwar werden im Kanton Thurgau nicht gezielt Zugvögel eingefangen und untersucht. Aber auch bei uns ist die Bevölkerung aufgerufen, spezielle Wahrnehmungen, wie zum Beispiel tote oder sichtbar kranke Wasservögel zu melden oder Tierkadaver zur Untersuchung abzugeben. Als Anlaufstelle im Kanton Thurgau stehen das Veterinäramt, die Tierarztpraxen sowie die Jagd- und Fischereiaufseher zur Verfügung. Um einen repräsentativen Überblick über das Geschehen am Bodensee zu erhalten, nimmt das Veterinäramt des Landkreises Konstanz auch Kadaver von Wasservögeln entgegen. Die Abgabe erfolgt an der grenztierärztlichen Kontrollstelle, Döbelistrasse 26, 8280 Kreuzlingen, Telefon 071 670 05 50, von Montag bis Donnerstag, 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr, und am Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr. Ziel dieser veterinärmedizinischen Massnahmen ist, das Ausbreiten der Vogelgrippe möglichst zu verhindern und in erster Linie unsere Nutzgeflügelbestände zu schützen.
Die Gefahren für die Bevölkerung in der Schweiz sind zurzeit sehr gering, weil eine Ansteckung mit dem Virus H5N1 nur durch intensiven Kontakt zu infiziertem Geflügel möglich ist. Unter Führung des Bundesamtes für Gesundheit haben verschiedene Behörden und wissenschaftliche Einrichtungen Vorkehrungen getroffen, damit der hohe Gesundheitsstatus in der Schweiz beibehalten werden kann.

Dr. Christian Senn,
Amtstierarzt, Veterinäramt Thurgau