Ausgabe Nummer 22 (2008)
Vorabkontingent für Arbeitskräfte aus Rumänien gefordert
Das Zusatzprotokoll für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und
Bulgarien ist vorunterzeichnet. In der Sommersession wird es vom Parlament beraten
und kommt anschliessend in die Volksabstimmung. Wenn alles gut geht, könnten ab dem
Sommer 2009 Arbeitskräfte aus Rumänien in der Schweiz beschäftigt werden.
Es war geplant, in der Übergangszeit bis zum definitiven Inkrafttreten des Abkommens eine beschränkte Anzahl Personen aus Rumänien und Bulgarien in der Schweiz arbeiten zu lassen. Bisher konnte davon ausgegangen werden, dass wie bei der Einführung der Personenfreizügigkeit mit Polen, Slowakei, Lettland usw., auch die Landwirtschaft von solchen Arbeitsbewilligungen profitieren könnte. Nun haben aber Vertreter des Bundesamtes für Migration (BFM) vernehmen lassen, dass von solchen vorgezogenen Kontingenten nur hochqualifizierte Arbeitskräfte vorgesehen sind. Die Bedürfnisse der Landwirtschaft wären so nicht berücksichtigt.
Das ist für die Landwirtschaft eine unverständliche Haltung. Der Schweizerische Bauernverband hat deshalb interveniert und das BFM aufgefordert, den Übergang zum Abkommen mit Rumänien und Bulgarien ähnlich zu gestalten wie im Jahr 2005, zumal der Arbeitskräftemangel in der Landwirtschaft offensichtlich ist.
In der gesamten Landwirtschaft herrscht ein Arbeitskräftemangel. Dies ist besonders für Betriebe spürbar, welche auf die Sommer- und Herbstmonate noch Hilfsarbeitskräfte suchen. Die Vermittlungsstellen in Polen, finden zurzeit praktisch keine Arbeitkräfte mehr.
Der SBV hat deshalb zwei Forderungen beim BFM platziert:
? Ermöglichung von Arbeitseinsätzen von Personen aus Rumänien und Bulgarien nach Zustimmung zum Personenfreizügigkeitsabkommen in der Volksabstimmung.
? Erhöhung der Kontingente für Praktikanten aus Nicht-EU-Staaten.
Entschieden ist in dieser Frage noch nichts. Wir informieren im «Thurgauer Bauer» über allfällige Neuerungen.
Adrian von Grünigen, Thurgauer Bauernverband
Es war geplant, in der Übergangszeit bis zum definitiven Inkrafttreten des Abkommens eine beschränkte Anzahl Personen aus Rumänien und Bulgarien in der Schweiz arbeiten zu lassen. Bisher konnte davon ausgegangen werden, dass wie bei der Einführung der Personenfreizügigkeit mit Polen, Slowakei, Lettland usw., auch die Landwirtschaft von solchen Arbeitsbewilligungen profitieren könnte. Nun haben aber Vertreter des Bundesamtes für Migration (BFM) vernehmen lassen, dass von solchen vorgezogenen Kontingenten nur hochqualifizierte Arbeitskräfte vorgesehen sind. Die Bedürfnisse der Landwirtschaft wären so nicht berücksichtigt.
Das ist für die Landwirtschaft eine unverständliche Haltung. Der Schweizerische Bauernverband hat deshalb interveniert und das BFM aufgefordert, den Übergang zum Abkommen mit Rumänien und Bulgarien ähnlich zu gestalten wie im Jahr 2005, zumal der Arbeitskräftemangel in der Landwirtschaft offensichtlich ist.
In der gesamten Landwirtschaft herrscht ein Arbeitskräftemangel. Dies ist besonders für Betriebe spürbar, welche auf die Sommer- und Herbstmonate noch Hilfsarbeitskräfte suchen. Die Vermittlungsstellen in Polen, finden zurzeit praktisch keine Arbeitkräfte mehr.
Der SBV hat deshalb zwei Forderungen beim BFM platziert:
? Ermöglichung von Arbeitseinsätzen von Personen aus Rumänien und Bulgarien nach Zustimmung zum Personenfreizügigkeitsabkommen in der Volksabstimmung.
? Erhöhung der Kontingente für Praktikanten aus Nicht-EU-Staaten.
Entschieden ist in dieser Frage noch nichts. Wir informieren im «Thurgauer Bauer» über allfällige Neuerungen.
Adrian von Grünigen, Thurgauer Bauernverband

Der Bauernverband fordert vom Bundesamt für Migration eine vorzeitige, kontingentierte Zulassung von Arbeitskräften aus Rumänien und Bulgarien. (Archiv TBV)
