Ausgabe Nummer 10 (2008)

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Vorausschauende Güllebewirtschaftung

Eigenverantwortung wahrnehmen heisst Hofdünger optimal bewirtschaften

Im Kanton Thurgau gibt es kein striktes Düngeverbot im Winter. Es wird auf die Eigenverantwortung der Landwirte gesetzt. Diese sollten in der Lage sein, ihre Düngepraxis umweltgerecht auszurichten. Eine vorausschauende Güllebewirtschaftung zahlt sich nicht nur für die Umwelt aus, sondern schont auch das Portemonnaie und fördert ausserdem das Ansehen der ganzen Landwirtschaft.

Die Sanierungsfristen für die Anpassung ungenügender Lagerkapazität sind im Herbst 2007 abgelaufen. Die Güllelagerkapazität ist gemäss dem kantonalen Amt für Umwelt (AfU) im Kanton Thurgau im Vergleich zu den anderen Kantonen sehr gut. Im Kanton Thurgau stehe gesamthaft fast doppelt so viel Lagervolumen für Gülle zur Verfügung, wie vom Bund im Minimum verlangt wird. Es gibt nur noch wenige Betriebe, die nicht über genügend Lagervolumen verfügen.

Gefährdetes Image
Das AfU hat in diesem Winter zahlreiche Anfragen von Nichtlandwirten wie auch von Landwirten erhalten, ob es keine Einschränkungen für den Gülleaustrag mehr gäbe. Sowohl die kantonalen Behörden wie auch der Thurgauer Bauernverband müssen in dieser Frage wieder vermehrt an die Eigenverantwortung der Landwirte appellieren. Wer mitten im Winter bei ungünstigen Bedingungen (bei tiefen Tagesmitteltemperaturen, gefrorenem, wassergesättigtem oder schneebedecktem Boden) seine Gülle austrägt, hat den Wert des hofeigenen Düngers noch nicht erkannt und riskiert überdies eine Strafanzeige. Ausserdem schadet solch ein fahrlässiger Umgang mit dem Hofdünger dem eigenen Ansehen wie auch jenem der Berufskollegen. Es darf doch nicht so weit kommen, dass Bauern, die sich an die Regeln halten, vor lauter Unverständnis über fehlbare Berufskollegen zum Hörer greifen und beim AfU Meldung machen!

Der richtige Zeitpunkt
Der richtige Zeitpunkt für den Austrag hängt einerseits vom Nährstoffbedarf der jeweiligen Kultur, anderseits auch von den aktuellen Witterungsverhältnissen und vom Bodenzustand ab. Stickstoffhaltige Dünger dürfen nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. Im Zeitraum von Dezember bis Ende Januar besteht aufgrund der Winterruhe für hiesige Kulturen kein Nährstoffbedarf. Bei guten Witterungsverhältnissen kann es hingegen bereits ab Anfang Februar durchaus Sinn machen, auf Wiesland und auf überwinternden Kulturen (Raps und Wintergetreide) Hofdünger auszubringen. Ein Nährstoffbedarf der Pflanzen ist grundsätzlich erst ab Tagesmitteltemperaturen von 5°Celsius ausgewiesen. Dies ist von Mitte Dezember 2007 bis Mitte Februar 2008 nur an etwa sechs Tagen der Fall gewesen. Die Tagesmitteltemperatur berechnet sich folgendermassen: (Messwert um 7.30 Uhr + Messwert um 14.30 Uhr + zweimal Messwert um 21.30 Uhr) geteilt durch 4.

Andreas Rohner, Thurgauer Bauernverband


Checkliste beiziehen
Als wertvolle Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Eigenverantwortung dient den Landwirten eine Checkliste des AfU. Sie enthält die wichtigsten Kriterien und Gesetzesbestimmungen für eine umweltschonende Hofdüngerausbringung. Grundvoraussetzung für einen optimalen Hofdüngereinsatz ist, dass jeder Betrieb mindestens über die gesetzlich verlangte Hofdüngerlagerkapazität verfügt. Die Checkliste ist im Internet zu finden unter: www.umwelt.tg.ch → Landwirtschaft → Hofdünger. Sie kann beim Amt für Umwelt oder bei der Geschäftsstelle des Thurgauer Bauernverbandes auch in Papierform bezogen werden. Für fachliche Beratung zum Thema Düngung steht in erster Linie die Fachstelle Pflanzenbau des BBZ Arenenberg zur Verfügung. (ro)


Genügend Lagerkapazität und eine vorausschauende Güllebewirtschaftung verhindern
unsinnige Notausbringungen bei widrigen, winterlichen Bedingungen. (Bild: RoMü)
Genügend Lagerkapazität und eine vorausschauende Güllebewirtschaftung verhindern unsinnige Notausbringungen bei widrigen, winterlichen Bedingungen. (Bild: RoMü)