Ausgabe Nummer 3 (2006)
Vorsicht bei der kurzfristigen Übertragung von Milchkontingent
Vorsicht bei der kurzfristigen Übertragung von Milchkontingent
Im Hinblick auf den bevorstehenden Ausstieg aus der Milchkontingentierung per 1. Mai 2006 ist bei der kurzfristigen Vermietung von Milchkontingent Vorsicht geboten. Steigt der Mieter in einer PO/PMO aus, der Vermieter hingegen nicht oder steigen Vermieter und Mieter nicht in derselben PO/PMO aus, ist die Rückgabe der übertragenen Milchmenge nicht mehr möglich.
Steigt der Vermieter aus, der Mieter hingegen nicht, ist eine Rückübertragung möglich, da der ausgestiegene Vermieter ohne Weiteres Kontingent von nicht ausgestiegenen Milchproduzenten übernehmen kann. Ebenso ist die Rückübertragung möglich, wenn Vermieter und Mieter in derselben PO/PMO aussteigen und die Rückübertragung entweder im Mengenreglement oder durch schriftliche Erklärung ermöglicht wird.
Spezialformular
Für den letzteren Fall haben wir ein spezielles Formular entworfen, welches mit der kurzfristigen Vermietung gleichzeitig auch die Rückübertragung nach dem 1. Mai 2006 regelt. Auf der Internetseite unseres Verbandes (www.milchthurgau.ch, News/Aktuelles/Formular kurzfristige Übertragung PO-PMO) kann das Formular heruntergeladen werden. Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer PO/PMO, ob eine spezielle Regelung vorgesehen ist. Für allfällige Fragen steht Ihnen der Sachbearbeiter Milchkontingentierung, Beat Stuber, gerne zur Verfügung.
