Ausgabe Nummer 15 (2007)
Vorsicht im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
Ergebnisse verschiedener Untersuchungen
zeigen auf, dass die Situation bezüglich
Pflanzenschutzmittelrückständen in
den Gewässern verbessert werden muss.
Zu oft werden Pflanzenschutzmittelmengen
über dem Toleranzwert im Wasser gemessen.
Gemäss Gewässerschutzgesetz
und Pflanzenschutzmittelverordnung gilt
die Sorgfaltspflicht und das Vorsorgeprinzip.
Böden sind so zu bewirtschaften, dass
die Gewässer nicht beeinträchtigt werden,
namentlich nicht durch Abschwemmung
und Auswaschung von Pflanzenschutzmitteln.
Wer mit Pflanzenschutzmitteln umgeht, muss dafür sorgen, dass sie keine unannehmbaren
Nebenwirkungen auf
Mensch, Tier und Umwelt haben. Pflanzenschutzmittel
sind als biologisch hochaktive
Substanzen grundsätzlich unerwünscht
im Wasser. Es gilt deshalb für
Grundwasser und Oberflächengewässer
ein sehr tiefer Toleranzwert von 0,1 Mikrogramm
(mg) Wirkstoff pro Liter Wasser
(= 0,1 Gramm pro 1000 m3 oder 1
Gramm auf 10 Millionen Liter).
Kleine Menge ? grosse Wirkung
Kleine Wirkstoffmengen genügen, um die Toleranzwerte zu erreichen. Im Mittelland fallen pro Jahr rund 100 cm Regen = 10000 m3/ha = 10 Millionen Liter). Davon versickern fast 4000 m3 als Grundwasser, knapp 3000 m3 fliessen in Bäche, über 3000 m3 verdunsten oder werden von den Wurzeln aufgenommen. Der Toleranzwert von 0,1 Gramm pro 1000 m3 wird erreicht, wenn pro Hektare nur 0,4 Gramm Wirkstoff ins Grundwasser ausgewaschen beziehungsweise 0,3 Gramm in Oberflächengewässer abgeschwemmt wird.
Wo entstehen die Gewässerbelastungen?
Bei allen Anwendungen, ob in der Landwirtschaft, im Gartenbau, im Privatgarten oder beim Unterhalt (zum Beispiel Sportplätze) können Pflanzenschutzmittel ins Wasser gelangen. Zunehmend stellt man auch diffuse Einträge von Bioziden aus Baustoffen und Anstrichen fest. Aus der Landwirtschaft gibt es mehrere Quellen: Sehr grosse Frachten können von den Waschplätzen der Spritzgeräte kommen. Bei unsachgemässer Reinigung gelangen die Wirkstoffe über die entwässerten Plätze oder Strassen mit dem nächsten Regen in Bäche, weiter in Flüsse und Seen.Wenn Schächte auf dem Hofplatz oder Spülbecken an die Kanalisation angeschlossen sind, können Pflanzenschutzmittel auch über die Kläranlage in die Gewässer gelangen. Grosse Frachten können auch von der Abschwemmung beziehungsweise Auswaschung her kommen. Es betrifft in erster Linie Wirkstoffe, die im Bodenwasser einige Zeit gelöst bleiben. Es sind dies vor allem Bodenherbizide, aber auch einzelne Insektizide und Fungizide. Viele Faktoren bestimmen die Abschwemmung (Wetter, Hangneigung, Bodenart, Bodenbearbeitung, Art der Kultur). Der Landwirt hat hier im Gegensatz zum Waschplatz verhältnismässig geringen Einfluss darauf.Auch eine Verschmutzung der Gewässer über Abdrift ist möglich. Von der gesamten Belastung der Gewässer mit Pflanzenschutzmitteln wird jedoch weniger als ein Prozent über Abdrift eingetragen. Grosse Fischsterben entstehen nicht bei der Abdrift, sondern wenn einige Liter Brühe mit dem Spülwasser in einen Schacht fliessen und später in den angrenzenden Bach gelangen.
Massnahmen zur Reduktion der Gewässerbelastung
? Die Abschwemmung von Mitteln kann der Landwirt nicht beeinflussen. Er kann nur bei der Mittelwahl auf kritische Wirkstoffe verzichten, allerdings nur beschränkt, da oft keine Alternativen zur Verfügung stehen. Besonders gerne abgeschwemmt werden: Atrazin, Simazin, Cyanazin, Metamitron, Bentazon, Isoproturon, Linuron, Metazachlor und die spezifischen Gräsermittel (vgl. Pflanzenschutzmittel im Feldbau 2007, Seite 79, «Thurgauer Bauer» vom 9. Febr. 2007)
? Von Parzellenteilen mit verdichtetem und vernässtem Boden wird ein Vielfaches an Wirkstoff abgeschwemmt im Vergleich zu normal durchlässigem Boden. Werden solche Stellen (zum Beispiel Vorgewende) mit Gras angesät und nicht gespritzt, führt dies zu beachtlicher Verminderung der Abschwemmung.
? Nie auf Strassen, Wege und Plätzen spritzen.Von Kiesflächen versickern die Wirkstoffe sofort ins Grundwasser, von Hartbelägen gelangen sie mit dem Regenwasser über die Strassenentwässerung in die Bäche. Die im ÖLN vorgeschriebenen Wiesenstreifen entlang von Strassen bremsen diese Auswirkungen deutlich.
? Beim Zubereiten der Spritzbrühe mit den konzentrierten Mitteln entstehen immer wieder Verunreinigungen. An Messbechern kleben oft mehrere Gramm Wirkstoff. Beim Waschen dieser Becher gelangt der Wirkstoff ins Abwasser und dann über die Kläranlage in die Gewässer. In Kläranlagen findet kein nennenswerter Abbau statt. Deshalb das Spülwasser der Messbecher unbedingt im Spritztank und nie im Spülbecken entsorgen, das der Kanalisation angeschlossen ist. Moderne Spritzen haben eine entsprechende Spülvorrichtung.
? Beim Entleeren und Reinigen der Spritzgeräte gelangen bis 100 Gramm Wirkstoff ins Spülwasser. Dieses darf keinesfalls in die Kanalisation oder ins Meteorwasser gelangen. Deshalb Folgendes beachten:
1. Spritze auf dem Feld vollständig leeren, allfällige Brüheresten in zuvor behandelter Kultur vollständig aufbrauchen (schneller fahren, weniger Druck; bei Herbiziden ist wegen Phytotox-Risiko eine Verdünnung [mindestens 1/1] erforderlich).
2. Die leere Spritze (mit dem technisch unvermeidbaren Brüherest, zirka 20 l) sofort nach der Pflanzenschutzmassnahme (nicht antrocknen lassen) mit sauberem Wasser auf dem Feld spülen. Die Spülflüssigkeit ebenfalls auf der behandelten Fläche ausbringen. Dies bedingt einen Frischwassertank. Im Kanton Bern dürfen ab 2007 nur noch Geräte mit einem Spülwassertank eingesetzt werden. Die AP 2011 sieht diese Vorschrift für die ganze Schweiz vor.
3. Nach Möglichkeit nur im Notfall die Spritze auf dem Hofplatz spülen und reinigen. Dabei sicherstellen, dass das Abwasser mit hundertprozentiger Sicherheit in die Güllegrube läuft und nicht auf dem Hofplatz versickert oder in die Kanalisation läuft.
4. Erfolgt keine Aussenreinigung der Spritze oder wird mit denselben Wirkstoffen am nächsten Tag weitergearbeitet, muss die Spritze unter Dach abgestellt werden, da durch Regen Mittelresten auf Hofplatz beziehungsweise in die Kanalisation gelangen könnten.
? Entlang von offenen Gewässern (Bächen) ist zum Schutze der Wasserlebewesen vor Abdrift beim Spritzen der minimale Abstand von drei Metern einzuhalten. Denn bereits ein normaler Grasbestand hält einen Teil der tief schwebenden Drift zurück. Für einzelne Mittel sind zehn Meter Abstand vorgeschrieben (Gebrauchsanweisung lesen). In der AP2011 wird voraussichtlich neu sechs Meter verlangt werden.
? Die Anwendungsverbote in Grundwasserschutzzonen einhalten: In der S1 sind alle Mittel verboten; in der S2 und S3 gilt eine Negativliste (Gebrauchsanweisung lesen).
Bei Beachtung all dieser Punkte lassen sich unerwünschte Pflanzenschutzmittelrückstände in Gewässern markant vermindern!
BBZ Arenenberg, Hermann Brenner
Kleine Menge ? grosse Wirkung
Kleine Wirkstoffmengen genügen, um die Toleranzwerte zu erreichen. Im Mittelland fallen pro Jahr rund 100 cm Regen = 10000 m3/ha = 10 Millionen Liter). Davon versickern fast 4000 m3 als Grundwasser, knapp 3000 m3 fliessen in Bäche, über 3000 m3 verdunsten oder werden von den Wurzeln aufgenommen. Der Toleranzwert von 0,1 Gramm pro 1000 m3 wird erreicht, wenn pro Hektare nur 0,4 Gramm Wirkstoff ins Grundwasser ausgewaschen beziehungsweise 0,3 Gramm in Oberflächengewässer abgeschwemmt wird.
Wo entstehen die Gewässerbelastungen?
Bei allen Anwendungen, ob in der Landwirtschaft, im Gartenbau, im Privatgarten oder beim Unterhalt (zum Beispiel Sportplätze) können Pflanzenschutzmittel ins Wasser gelangen. Zunehmend stellt man auch diffuse Einträge von Bioziden aus Baustoffen und Anstrichen fest. Aus der Landwirtschaft gibt es mehrere Quellen: Sehr grosse Frachten können von den Waschplätzen der Spritzgeräte kommen. Bei unsachgemässer Reinigung gelangen die Wirkstoffe über die entwässerten Plätze oder Strassen mit dem nächsten Regen in Bäche, weiter in Flüsse und Seen.Wenn Schächte auf dem Hofplatz oder Spülbecken an die Kanalisation angeschlossen sind, können Pflanzenschutzmittel auch über die Kläranlage in die Gewässer gelangen. Grosse Frachten können auch von der Abschwemmung beziehungsweise Auswaschung her kommen. Es betrifft in erster Linie Wirkstoffe, die im Bodenwasser einige Zeit gelöst bleiben. Es sind dies vor allem Bodenherbizide, aber auch einzelne Insektizide und Fungizide. Viele Faktoren bestimmen die Abschwemmung (Wetter, Hangneigung, Bodenart, Bodenbearbeitung, Art der Kultur). Der Landwirt hat hier im Gegensatz zum Waschplatz verhältnismässig geringen Einfluss darauf.Auch eine Verschmutzung der Gewässer über Abdrift ist möglich. Von der gesamten Belastung der Gewässer mit Pflanzenschutzmitteln wird jedoch weniger als ein Prozent über Abdrift eingetragen. Grosse Fischsterben entstehen nicht bei der Abdrift, sondern wenn einige Liter Brühe mit dem Spülwasser in einen Schacht fliessen und später in den angrenzenden Bach gelangen.
Massnahmen zur Reduktion der Gewässerbelastung
? Die Abschwemmung von Mitteln kann der Landwirt nicht beeinflussen. Er kann nur bei der Mittelwahl auf kritische Wirkstoffe verzichten, allerdings nur beschränkt, da oft keine Alternativen zur Verfügung stehen. Besonders gerne abgeschwemmt werden: Atrazin, Simazin, Cyanazin, Metamitron, Bentazon, Isoproturon, Linuron, Metazachlor und die spezifischen Gräsermittel (vgl. Pflanzenschutzmittel im Feldbau 2007, Seite 79, «Thurgauer Bauer» vom 9. Febr. 2007)
? Von Parzellenteilen mit verdichtetem und vernässtem Boden wird ein Vielfaches an Wirkstoff abgeschwemmt im Vergleich zu normal durchlässigem Boden. Werden solche Stellen (zum Beispiel Vorgewende) mit Gras angesät und nicht gespritzt, führt dies zu beachtlicher Verminderung der Abschwemmung.
? Nie auf Strassen, Wege und Plätzen spritzen.Von Kiesflächen versickern die Wirkstoffe sofort ins Grundwasser, von Hartbelägen gelangen sie mit dem Regenwasser über die Strassenentwässerung in die Bäche. Die im ÖLN vorgeschriebenen Wiesenstreifen entlang von Strassen bremsen diese Auswirkungen deutlich.
? Beim Zubereiten der Spritzbrühe mit den konzentrierten Mitteln entstehen immer wieder Verunreinigungen. An Messbechern kleben oft mehrere Gramm Wirkstoff. Beim Waschen dieser Becher gelangt der Wirkstoff ins Abwasser und dann über die Kläranlage in die Gewässer. In Kläranlagen findet kein nennenswerter Abbau statt. Deshalb das Spülwasser der Messbecher unbedingt im Spritztank und nie im Spülbecken entsorgen, das der Kanalisation angeschlossen ist. Moderne Spritzen haben eine entsprechende Spülvorrichtung.
? Beim Entleeren und Reinigen der Spritzgeräte gelangen bis 100 Gramm Wirkstoff ins Spülwasser. Dieses darf keinesfalls in die Kanalisation oder ins Meteorwasser gelangen. Deshalb Folgendes beachten:
1. Spritze auf dem Feld vollständig leeren, allfällige Brüheresten in zuvor behandelter Kultur vollständig aufbrauchen (schneller fahren, weniger Druck; bei Herbiziden ist wegen Phytotox-Risiko eine Verdünnung [mindestens 1/1] erforderlich).
2. Die leere Spritze (mit dem technisch unvermeidbaren Brüherest, zirka 20 l) sofort nach der Pflanzenschutzmassnahme (nicht antrocknen lassen) mit sauberem Wasser auf dem Feld spülen. Die Spülflüssigkeit ebenfalls auf der behandelten Fläche ausbringen. Dies bedingt einen Frischwassertank. Im Kanton Bern dürfen ab 2007 nur noch Geräte mit einem Spülwassertank eingesetzt werden. Die AP 2011 sieht diese Vorschrift für die ganze Schweiz vor.
3. Nach Möglichkeit nur im Notfall die Spritze auf dem Hofplatz spülen und reinigen. Dabei sicherstellen, dass das Abwasser mit hundertprozentiger Sicherheit in die Güllegrube läuft und nicht auf dem Hofplatz versickert oder in die Kanalisation läuft.
4. Erfolgt keine Aussenreinigung der Spritze oder wird mit denselben Wirkstoffen am nächsten Tag weitergearbeitet, muss die Spritze unter Dach abgestellt werden, da durch Regen Mittelresten auf Hofplatz beziehungsweise in die Kanalisation gelangen könnten.
? Entlang von offenen Gewässern (Bächen) ist zum Schutze der Wasserlebewesen vor Abdrift beim Spritzen der minimale Abstand von drei Metern einzuhalten. Denn bereits ein normaler Grasbestand hält einen Teil der tief schwebenden Drift zurück. Für einzelne Mittel sind zehn Meter Abstand vorgeschrieben (Gebrauchsanweisung lesen). In der AP2011 wird voraussichtlich neu sechs Meter verlangt werden.
? Die Anwendungsverbote in Grundwasserschutzzonen einhalten: In der S1 sind alle Mittel verboten; in der S2 und S3 gilt eine Negativliste (Gebrauchsanweisung lesen).
Bei Beachtung all dieser Punkte lassen sich unerwünschte Pflanzenschutzmittelrückstände in Gewässern markant vermindern!
BBZ Arenenberg, Hermann Brenner

