Ausgabe Nummer 13 (2005)

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Was kostet Pflege und Betreuung zu Hause?

Dienstleistungen angemessen entschädigen
 
Was kostet Pflege und Betreuung zu Hause?
 
Ältere Menschen möchten ihr Leben so lange wie möglich selber gestalten. Auch wenn die tägliche Körperpflege und das Haushalten zur Last werden, ist der Wunsch gross, zu Hause bleiben zu können. Sofern es die familiäre Situation erlaubt, übernimmt in manchen Fällen die Bäuerin diese anspruchsvolle Pflege und Betreuung. Wichtig ist aber, dass diese Dienstleistung korrekt abgegolten und dies innerhalb der Familie besprochen wird.
 
Über die Abgeltung der Dienstleistungen zu Hause wird nicht gerne gesprochen. Zudem fällt es manchmal den Nachkommen schwer, von den Eltern/Schwiegereltern Geld zu verlangen. In solchen Situationen ist es aber wichtig, dass die erbrachten Dienstleistungen angemessen entschädigt werden. Externe Unterstützung muss auch bezahlt werden, und im Pflegeheim setzen sich die Pensionskosten aus den Hotelleriekosten, der Pflegetaxe und den privaten Auslagen (Zusatz- und Nebenkosten) zusammen. Je nach Pflegestufe ergeben sich stolze Zahlen und das private Vermögen kann sehr schnell schwinden. Wenn es die Situation der Betriebsleiterfamilie erlaubt und sie auch bereit ist, diese anspruchsvolle und wertvolle Arbeit zu übernehmen, muss sie angemessen entschädigt werden. Allzu oft wird von den ausserhalb des Bauernhofes lebenden Angehörigen diese Betreuungsarbeit als selbstverständlich erachtet.

An einem erfundenen Beispiel wird eine mögliche Berechnung aufgezeigt:
Seit ein paar Jahren lebte die Mutter/Schwiegermutter alleine in ihrer Dreizimmerwohnung im Betriebsleiterhaus. Sie besorgte ihren Haushalt selber. Die Enkelkinder bedeuten ihr sehr viel. Sie betreute sie regelmässig an zwei Nachmittagen. Als Anerkennung verpflegte sie sich drei Mal am Mittag am Familientisch.
Kürzlich verunglückte die Mutter/Schwiegermutter und ist nach längerem Spital- und Kuraufenthalt wieder zu Hause. Seither ist sie auf Unterstützung angewiesen. Sie braucht Hilfe beim Aufstehen, bei der Körperpflege und beim Zu-Bett-Gehen. Die junge Familie bringt ihr das Morgenessen. Am Mittag isst sie regelmässig am Familientisch, und am Abend bereitet sie selber eine Kleinigkeit zu. Zudem reinigt die Schwiegertochter die Wohnung, besorgt ihr die Wäsche und fährt sie einmal pro Woche zur Therapie ins Nachbardorf.
Mit Hilfe der Richtwertetabelle auf folgender Seite ist eine Berechnung zusammengestellt worden.



Wie aus dem Berechnungsformular ersichtlich ist, wurde für die Verpflegung Fr. 16.50 eingesetzt. Das ist der niedrige Richtwert inkl. Arbeitsentschädigung (Morgenessen Fr. 5.50, Mittagessen Fr. 11.–) Innerhalb der Familie wurde der niedrige Richtwert gewählt, da es sich um die eigene Mutter handelt. Genauso wurde der Stundenansatz mit Fr. 18.– festgelegt. Der Richtwert würde Fr. 23.– betragen. Bei der Unterkunft wurde nur die Reinigung der Wohnung berechnet. Das Wohnen wurde bei der Hofübernahme mit einem Darlehen abgegolten. Der Zeitaufwand für die Pflege ist schwer zu erfassen, und deshalb ist der persönliche Einsatz für eine pflegebedürftige Person niemals ganz mit Geld aufzuwiegen. In diesem Beispiel wurde mit einem täglichen Aufwand für Pflege und Betreuung von 11⁄2 Stunden gerechnet. Ebenfalls werden die Fahrten zur Therapie abgegolten (50 Rappen pro Kilometer). Der Zeitaufwand wurde nicht mitkalkuliert, da zugleich Einkäufe erledigt werden können.
Die gesamten Kosten für Hotellerie und Pflege betragen Fr. 1527.–. Verglichen mit den durchschnittlichen Kosten im Pflegeheim, abzüglich des Krankenkassenanteils, sind das rund Fr. 2000.– weniger. Die längerfristigen Dienstleistungen der jungen Bauernfamilien dürfen nicht als Selbstverständlichkeit angesehen werden. Die Pflege und Betreuung zu Hause ist mit Mehrarbeit und Mehrkosten verbunden. Durch klare Abmachungen mit allen Betroffenen, auch ausserhalb der Familie lebende Angehörige, können Unannehmlichkeiten vermieden werden. Eine Vereinbarung zwischen der Dienstleistungsempfängerin und den Dienstleistungserbringenden ist sinnvoll. Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person verbessert oder verschlechtert, muss der Zeitaufwand neu definiert werden.
Eine ideale Situation ist bestimmt dann, wenn die Pflege und Betreuung unter den Beteiligten (weitere Geschwister) aufgeteilt werden kann. Die Abgeltung wird entsprechend aufgeteilt. Wenn die Mehrarbeit zur Last wird oder aus irgendwelchen Gründen nicht mehr so viel Betreuungsarbeit geleistet werden kann, ist es empfehlenswert, die Spitex oder die Hauspflege des Thurgauer Landfrauenverbandes zu organisieren. Etwas Entlas-tung kann auch ein Ferienaufenthalt in einem Pflegeheim bringen.
Das Leben im Alter kann unter Umständen sehr teuer werden. Verfügt jemand nur über eine ungenügende AHV-Rente und wenig Erspartes, müssen Ergänzungsleistungen bei der AHV-Stelle des Wohnortes geltend gemacht werden. Sie helfen dort, wo die Renten und das Ersparte nicht die minimalen Lebenskosten decken. Für eine provisorische Berechnung kann das Merkblatt 5.02 «Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV» auf der AHV-Stelle des Wohnortes bezogen werden. Wenn jemand für die täglichen Bedürfnisse dauernd auf Hilfe angewiesen ist, kann bei der zuständigen Gemeinde Hilflosenentschädigung beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Hilflosigkeit bereits ein Jahr dauert. Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig und für die Hilfeleistenden bestimmt. (Merkblatt 3.01)
Bevor eine intensive Betreuung übernommen wird, ist es sinnvoll, die Finanzierung dieser Dienstleistung klar zu regeln und mit den übrigen Beteiligten zu besprechen. Gerne beraten wir Sie bei Fragen rund um die Abgeltung von Dienstleistungen. Bei der unten stehenden Adresse erhalten Sie auch Richtlinien (Richtwerte je Person 2004), Berechnungsformulare und das Formular für eine Vereinbarung.

LBBZ Arenenberg, Fachstelle Ländliche Hauswirtschaft und Familie, Pia Lenz
Tel. 071 622 10 22, E-Mail: pia.lenz@tg.ch
 
 
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