Ausgabe Nummer 14 (2004)

zurück zur Übersicht

Weizenbestände nach Verunkrautung beurteilen

Feldbau: Raps,Weizen, Blacken in Dauerwiesen  
Weizenbestände nach Verunkrautung beurteilen
 
Raps: Die Kälte der letzten Woche hat die Aktivität der Stängelrüssler gebremst, und der Zuflug der Rapsglanzkäfer war unterbrochen. Deshalb präsentierte sich die Schädlingssituation zu Beginn der Woche gegenüber der Vorwoche unverändert. Viele Rapsbestände haben aber mittlerweile die kritische Pflanzenlänge von 20 cm überschritten, sodass dort die Gefahr des Stängelrüsslers vorbei ist. Wo dies noch nicht der Fall ist, muss hingegen weiter auf Stängelrüssler kontrolliert werden, da diese Woche noch mit Einstichen zu rechnen ist. Die Schadenschwelle liegt bei 40 bis 60 Prozent Stängeln mit Einstichen. In nicht behandelten Feldern mit Pflanzen über 20 cm ist jetzt auch der Rapsglanzkäfer zu beachten. Der Einflug wird noch zunehmen. Die Käfer werden sich vom Feldrand ins Feldinnere verteilen. Zurzeit liegt die Schadenschwelle bei 1 bis 2 Käfern pro Pflanze im Durchschnitt übers Feld verteilt. Für die Kontrolle deshalb nicht nur Randpflanzen, sondern auch im Feldinnern Pflanzen auszählen.

Unkrautbekämpfung Winterweizen
Der Winterweizen ist in der Hauptbestockung. In diesem Stadium muss eine Beurteilung der Verunkrautung vorgenommen und entschieden werden, ob eine Behandlung notwendig ist. Dichte Winterweizenbestände unterdrücken Frühjahrskeimer oft, sodass bei Fernbleiben von Problemunkräutern auf eine Bekämpfung verzichtet werden kann. Bei starkem Unkrautbesatz daran denken, dass vor allem Gräser, aber auch breitblättrige Unkräuter in kleinem Stadium besser erfasst werden und eine Behandlung dementsprechend rechtzeitig durchgeführt werden sollte. Mittel mit Gräserwirkung nur dann einsetzen, wenn wirklich Gräserprobleme vorhanden sind. Zusätzlich die Resistenzgruppe immer wieder wechseln. Genaue Informationen über die Resistenzgruppen, Wirkungsspektren, Einsatzgebiete der Mittel sowie Schadenschwellen findet man in der Broschüre «Pflanzenschutzmittel im Feldbau» im «Thurgauer Bauer» vom 6. Februar 2004 ab Seite 34.

Blackenbekämpfung mit Herbiziden
Für Flächenbehandlungen von Blacken in Dauerwiesen wird im ÖLN eine Sonderbewilligung benötigt. Der Wirkstoff Asulam (Mittel: Asulox, Asulam, Ruman, Rumecon flüssig) zur Blackenbekämpfung sollte nicht eingesetzt werden, wenn blühende Pflanzen, insbesondere Löwenzahn, vorhanden sind, weil Rückstände in den Honig gelangen können, wie Untersuchungen zeigten. Sonderbewilligungen für den Asulameinsatz auf Dauerwiesen werden deshalb nur noch ausserhalb der kritischen Zeit im Frühling erteilt. Als Ersatz kann Harmony 75 DF nach dem ersten Schnitt eingesetzt werden. Während der Schossperiode der Blacken vom Juni bis August ist der Einsatz von Asulam zu unterlassen, weil die Wirkung schlecht ist und der Ertragsausfall erheblich sein kann. Harmony 75 DF nicht bei andauernder Trockenheit und Temperaturen über 25 Grad anwenden. Wir empfehlen, Flächenbehandlungen von Blacken mit Asulam oder Harmony 75 DF generell ab Ende August bis Ende September vorzunehmen. In dieser Periode ist bei wüchsigen Bedingungen die Wirkung nachhaltiger und der Ertragsausfall geringer als bei Frühjahrsanwendungen. Für Flächenbehandlungen von Kunstwiesen ist keine ÖLN-Sonderbewilligung nötig