Ausgabe Nummer 14 (2004)
Weizenbestände nach Verunkrautung beurteilen
Weizenbestände nach Verunkrautung beurteilen
Unkrautbekämpfung Winterweizen
Der Winterweizen ist in der Hauptbestockung. In diesem Stadium muss eine Beurteilung der Verunkrautung vorgenommen und entschieden werden, ob eine Behandlung notwendig ist. Dichte Winterweizenbestände unterdrücken Frühjahrskeimer oft, sodass bei Fernbleiben von Problemunkräutern auf eine Bekämpfung verzichtet werden kann. Bei starkem Unkrautbesatz daran denken, dass vor allem Gräser, aber auch breitblättrige Unkräuter in kleinem Stadium besser erfasst werden und eine Behandlung dementsprechend rechtzeitig durchgeführt werden sollte. Mittel mit Gräserwirkung nur dann einsetzen, wenn wirklich Gräserprobleme vorhanden sind. Zusätzlich die Resistenzgruppe immer wieder wechseln. Genaue Informationen über die Resistenzgruppen, Wirkungsspektren, Einsatzgebiete der Mittel sowie Schadenschwellen findet man in der Broschüre «Pflanzenschutzmittel im Feldbau» im «Thurgauer Bauer» vom 6. Februar 2004 ab Seite 34.
Blackenbekämpfung mit Herbiziden
Für Flächenbehandlungen von Blacken in Dauerwiesen wird im ÖLN eine Sonderbewilligung benötigt. Der Wirkstoff Asulam (Mittel: Asulox, Asulam, Ruman, Rumecon flüssig) zur Blackenbekämpfung sollte nicht eingesetzt werden, wenn blühende Pflanzen, insbesondere Löwenzahn, vorhanden sind, weil Rückstände in den Honig gelangen können, wie Untersuchungen zeigten. Sonderbewilligungen für den Asulameinsatz auf Dauerwiesen werden deshalb nur noch ausserhalb der kritischen Zeit im Frühling erteilt. Als Ersatz kann Harmony 75 DF nach dem ersten Schnitt eingesetzt werden. Während der Schossperiode der Blacken vom Juni bis August ist der Einsatz von Asulam zu unterlassen, weil die Wirkung schlecht ist und der Ertragsausfall erheblich sein kann. Harmony 75 DF nicht bei andauernder Trockenheit und Temperaturen über 25 Grad anwenden. Wir empfehlen, Flächenbehandlungen von Blacken mit Asulam oder Harmony 75 DF generell ab Ende August bis Ende September vorzunehmen. In dieser Periode ist bei wüchsigen Bedingungen die Wirkung nachhaltiger und der Ertragsausfall geringer als bei Frühjahrsanwendungen. Für Flächenbehandlungen von Kunstwiesen ist keine ÖLN-Sonderbewilligung nötig
